Frage zum Gurt

  • Auszug aus DMSB Handbuch Auto 2021:
    2.2 Homologationsgültigkeit FIA-homologierter Gurte
    2.2.1 FIA-Gruppen (z.B. N, A, T, GT3):
    Grundsätzlich sind FIA-homologierte Gurte gemäß der FIA-Norm 8853/98 oder 8853-2016 5 Jahre gültig, wobei lediglich das Jahr der Herstellung hierbei relevant ist (Un-terschied zu Sitzen).
    Beispiel:– Gurt-Kennzeichnung/Gültigkeitsdatum NOT VALID AFTER 2012– dies bedeutet, der Gurt darf verwendet werden bis zum: 31.12.20122.2.2

    DMSB-Gruppen (z.B. G, F, H, FS):
    Die Gültigkeit der Gurt-Homologationen (FIA-Norm 8853-2016, 8854/98 bzw. 8853/98) verlängert sich für alle DMSB-Gruppen (ausgenommen Veranstaltungen und Serien mit dem Status International) um 5 Jahre (Gesamthomologationszeit also 10 statt 5 Jahre). Voraussetzung hierfür ist, dass sämtliche Gurte und Verschlüsse in einem einwandfreien Zustand und sämtliche Labels lesbar sind.
    Beispiel:– Gurt-Kennzeichnung/Gültigkeitsdatum NOT VALID AFTER 2012– dies bedeutet, der Gurt darf verwendet werden bis zum: 31.12.2017 (2012 + 5 Jahre)

    Kannst ihn national also bis 31.12.2025 noch fahren.

  • wie ist das bei der Retro Rallye Serie mit den Gurten und Sitzen? wie lange darf man die nutzen?... müssen die eingetragen sein?

  • Das steht eigentlich recht eindeutig auf der Seite der ADAC Retro Rallye Serie, siehe:

    https://www.motorsportpfalz.de…aften/retro-rallye-serie/


    Dokumente:

    - DMSB Basisausschreibung CS GLP 2021.pdf

    - Grundausschreibung Retro-Rallye 2021.pdf


    Dort steht:

    "Die Benutzung von Sicherheitsgurten (mindestens 3-Punkt-Gurte) ist vorgeschrieben." (6.2.8 Grundausschreibung)

    und:

    Für alle Fahrzeuge bei Rallye-GLP und Berg-GLP sind folgende Sicherheitsausrüstungen vorgeschrieben:
    - Modus 1: mindestens 3-Punkt-Gurte und ein 2kg-Handfeuerlöscher

    (5.2 Basisausschreibung)


    Heißt also für mich recht eindeutig, dass ein popeliger 3-Punkt (Serien-) Gurt ausreicht.

    Im Zusammenhang damit, dass anderseits ein feuerfester Overall vorgeschrieben ist, eigentlich etwas fragwürdig.


    Kommen andere Gurte zum Einsatz, müssen diese über eine ABE verfügen oder eingetragen sein - so würde ich das zumindest im Zusammenhang mit der Grundausschreibung 6.1.1 ("Zugelassen sind Automobile, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.") und Artikel 6.2.7 sehen!





  • Ok danke... das wunderte mich auch, deshalb die Frage...

    wie ist es mit den Sitzen? da steht nichts genaues... müssen die einfach eingetragen sein ob abgelaufen oder nicht?

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