Auch morgen wird Rostek nicht wieder starten
Rallye Hessisches Bergland (12.-13.11.2021)
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Auch morgen wird Rostek nicht wieder starten
Danke für die Info.
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Schade.
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Naja. war doch klar. Ist ja nur eine Rallye70. Da gibts keinen Re-Start. Ausgefallen ist ausgefallen. Aber naja. Ist ja auch laut Reglement eine 1Tages Veranstaltung!
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Naja. war doch klar. Ist ja nur eine Rallye70. Da gibts keinen Re-Start. Ausgefallen ist ausgefallen. Aber naja. Ist ja auch laut Reglement eine 1Tages Veranstaltung!
Nö, ist nach Reglement auch sauber als 2-Tagesveranstaltung ausgeschrieben.
Restart nach Superally explizit auch in der Ausschreibung definiert.
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Ich bin ja ungern der Klungscheisser, aber das war schon 2020 falsch!
Rallye Reglement 2021 V3
13.1 VERANSTALTUNGSDAUERDie Dauer einer Rallye 70 ist auf einen Kalendertag begrenzt. Am Tag davor darf nur die freiwillige Dokumenten-, Technische Abnahme und eine freiwillige Besichtigung der Wertungsprüfungen stattfinden.
Das habe ich schon beim ersten mal hinterfragt wie das zum Reglement passt. Damals hatte sich hier jemand vom Veranstalter gemeldet und geschrieben dies sei ausdrücklicher Wunsch des Promoters. Kann ja sein, dem Reglement widerspricht es trotzdem.48. SERVICEARBEITEN – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
48.1 SERVICEARBEITEN
Bei der Rallye dürfen die Arbeiten nur durch das Fahrer -Team ausgeführt werden. Reparaturen mittels nicht im Fahrzeug befindlicher Ersatzteile und Werkzeuge sowie Arbeiten am Fahrzeug durch andere Personen führen zum Wertungsverlust.
Klingt für mich nicht wie ein Restart wenn im Service am Auto gearbeitet wird! Vor allem gibt es ja laut Reglement garkeinen "Service" bei der R70 sondern nur eine RMZ (Reifen Montage Zone).
Nur weil das in der Ausschreibung steht, entspricht es nicht zwangsläufig dem Reglement!
Um es klar zu stellen. Kein Vorwurf an den Veranstalter. Der DMSB hat in diesem Fall eine Veranstaltung genehmigt, die dem eigenen Reglement widerspricht!
Sonst könnte ich ja einfach das nächste mal beim Sprint rein schreiben, Gruppe B und Gruppe H ist startberechtigt! -
So ist das halt, wenn das Mitglied im Organisationskomitee und zudem Veranstaltungssekretär und zudem stellv. Hygienebeauftragter gleichzeitig auch derjenige ist, der die Ausschreibung und ein Bulletin beim DMSB genehmigt.
Und wenn der Herr Rallyeleiter dann auch der Vorsitzende des Fachausschusses Rallye ist.
Da wird dann wohl nicht viel hinterfragt.
Denn das Beste Beispiel ist für mich folgender Passus unter Art. 11.6.2 in der Ausschreibung:
"Teams, die im Verlauf der Etappe 1. ausgefallen sind und zur 2. Etappe restarten wollen, können dies unter Anwendung der Bestimmungen RyR Art. 46. – Re-Start nach Ausfall durchführen."
Wenn man sich dann Art. 46 des DMSB Rallyereglement ansieht, steht da folgendes:
"Wird im V1 – Bestimmungen für Nationale A-Rallyes geregelt."
In der Ausschreibung steht oben aber eindeutig drüber, dass es sich um eine Rallye 70 (NEAFP) handelt.
Also sieht man halt mal im V3 für die Rallye 70 nach, was zum Art. 46 steht... Leider findet man da aber nichts im Reglement.
Was man im Rallyereglement allerdings unter Art. 1 Allgemeine Bestimmungen findet ist folgender Satz:
"Jede vom DMSB genehmigte Automobil-Rallye unterliegt dem DMSB Rallye Reglement." und dann später folgender Passus: "1.1.2 Allein der DMSB kann Änderungen (per Bulletin) zu diesen Bestimmungen erlassen." und noch eins weiter dann: "1.1.3 Jeder Antrag auf Ausnahmegenehmigung von geltenden Bestimmungen muss auf dem dafür vom DMSB bereitgestellten Formular eingereicht werden. Jeder Artikel in der Veranstaltungsausschreibung, der das vorliegende Reglement ohne DMSB-Ausnahmegenehmigung ändert, ist ungültig."
Somit müsste es hier ein Bulletin des DMSB geben. Wäre ja grundsätzlich kein Thema, sich dieses DMSB-Bulletin zum Rallyereglement selbst auszustellen. Hat man aber nicht gemacht. Sonst hätte man es ja auch veröffentlicht.
Somit sind diese Punkte in der Ausschreibung einfach nur UNGÜLTIG, wie das Rallyereglement schreibt...
Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Der DMSB schafft es wirklich, sich noch selbst abzuschaffen!
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Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Genauso.
Und es ist nicht so das soche Veranstaltungen in diesen Zeiten selbstverständlich sind. Also lassen wir sie mal machen, die Aktiven scheinen es ja anzunehmen. Gruss ins Grabfeld
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So ist das halt,
Tja, so ist das eben ... man kann sich ja selbst die Regularien passend machen ... man ist ja -toll- Veranstalter UND Genehmiger ... !!
Ach ja ... auch ich habe spontan an Grabfeld gedacht; warum wohl?
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Also lassen wir sie mal machen, die Aktiven scheinen es ja anzunehmen.
Den Aktiven sei dieser Spaß auch vergönnt.
Aber als Veranstalter kommt man sich dann doch eher sonderbar vor. Es ist ja nun eben in Rallyedeutschland nicht unbedingt so, dass jeder Veranstalter mit allen DMSB-gesteuerten und -bearbeiteten Themen rund um das Rallyereglement, Ausschreibungsgenehmigung oder anderen Dingen in der gemeinsamen Zusammenarbeit zu 100% glücklich ist.
Hier biegt man sich aber etwas zurecht, damit es irgendwie passt.
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K.Keil Ausfall
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René Noller Ausfall
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Also lassen wir sie mal machen, die Aktiven scheinen es ja anzunehmen.
Ärgerlich ist es schon, wenn man sich für eine kleine Rallye Urlaub nehmen muss.
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Weiß jemand warum der Noller ausgefallen ist?
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Weiß jemand warum der Noller ausgefallen ist?
Ist doch im Ziel
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René Noller Ausfall
Is doch auf 5 gewertet
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Ja, allerdings stand René Noller nach WP 8 unter dnf !!!
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War aber auch schon als DNF angezeigt!
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Waren trotz des Schadens ziemlich zügig auf wp 8 unterwegs. Hätte nicht gedacht das sie es so noch ins Ziel schaffen! Hut ab !
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