nochmals zu "Technischem Reglement" vs. "Durchführungsbestimmungen": "2015er Homologation" in letzterem heißt laut FIA-Leseart, das R5 Fahrzeug und damit alle Bauteile (da ja im Homologationsblatt), müssen der 2015 Homolgation entsprechen. Somit wären nur "freie Updates" und VOs, sowie Joker aus dem Zeitraum, erlaubt ... Nur weil es passt, wäre ein neueres Teil (Joker!?) mit 2017 oder 18 Homologation verboten. Wichtiger: Technische Reglement oder Durchführungsbestimmungen sind nur so gut wie die, die es kontrollieren. Will man einen Hyundai i20 R5 (Ersthomologation 2016), VW Polo oder Citroen C3 (2018) nicht dabei haben, okay - verstehen muss man das aber nicht. Zudem haben Hersteller den Wechsel der Homologation von R5 auf Rally2 ganz unterschiedlich gehandhabt - VW verzichtete darauf, trotz Neuhomologationen selbst nach dem offiziellen Aus ...
Deshalb: Selbst wenn der halbe Skoda von Dennis Rosteck oder nun Oliver Bliss, oder ein Ford Fiesta mit neueren Teilen ausgestattet wäre, die Performance dürfte eher vom Fahrer (und dessen Erfahrung/Zeit hinterm Lenkrad) abhängen. Handlungsbedarf wird dennoch bestehen - auch weil es auf diesem Niveau mitunter günstiger ist, ein etwas neueres Modell mit guter Teile-Versorgung einzusetzen.