Grabfeld-Rallye: Droht erneutes Nachspiel durch den DMSB?

  • Was für ... ! Haben die selbst den Geldern Ihrer Mitglieder keinen Anstand gegenüber? Ich hoffe da zündet es mal richtig rein, dass die Einzelpersonen schlussendlich dafür haften! (Wird aber wohl ein frommer Wunsch bleiben und wie so oft das Geld der "Allgemeinheit" am Schluss verbrannt sein)

  • Da ist wohl jemand angepisst, weil er vor Gericht hinten runter gefallen ist und will nun den Frust nun an seinen Lizentnehmern auslassen?

    Absolutes Armutszeugniss seitens des DMSB!!!

    Da könnte man ja glatt die nächste Klage vorbereiten.


    § 240
    Nötigung


    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

  • Fragt mal den heutigen "Boss" vom ADAC.

    Der Mann hat eine ähnliche Gerichts-Schlacht vor ca. 10 Jahren hautnah miterlebt.


    Ich hoffe, der Mann hat genügend Einfluss, einen weiteren, völlig unnötigen "Krieg" zu verhindern.


    Der ginge möglicherweise erneut nicht gut aus.

  • Heute auf der Facebook-Seite des RSC e.V.:

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    Stellungnahme des RSC e. V. zu den Mitteilungen des DMSB:

    Liebe potentielle Teilnehmer unserer RSC-Rallyes,

    mit großer Verwunderung und Überraschung haben wir von den Mitteilungen der DMSB-Geschäftsstelle - teilweise via ADMV - aus den vergangenen Tagen an euch erfahren.

    Da diese Mitteilungen wenig konkret sind und deshalb auch viel „hätte, wäre, könnte“ enthalten, wie auch teilweise über Dritte verbreitet werden, möchten wir euch erstmal beruhigen. Diese Schriftstücke sind nicht überzubewerten und aus unserer Sicht ohne jegliches rechtliches Fundament, was auch unser Mitbewerber aus Frankfurt am Main ganz genau weiß.

    Trotz dieser Tatsache, lasst uns bitte folgende Punkte nochmals näher erläutern:
    1. Alle unsere Veranstaltungen werden ordentlich behördlich genehmigt sein und fallen somit nicht unter das Verbot „illegaler/nicht genehmigter“ Rennen, von dem die FIA im ISG spricht und auf welches sich die Aussagen des DMSB beziehen. Dem DMSB ist diese Tatsache bestens bekannt und sie führte auch bereits dazu, dass seit inkl. des Sportjahres 2019 keine Sportstrafen aufgrund einer Teilnahme an einer ordentlich behördlich-genehmigten Veranstaltung des RSC e. V. mehr durch den DMSB ausgesprochen worden sind. Wir weißen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass keine Lizenz des DMSB und/oder der FIA bei uns genutzt werden darf. Dies und nur dies würde einen Verstoß gegen die DMSB-Lizenzbestimmungen darstellen, denen ihr als DMSB-Lizenznehmer zugestimmt habt. Um euren optimalen und gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu gewährleisten, gibt der RSC e. V. daher eigene Lizenzen aus, derzeit in Form von Tageslizenzen zum Preis von 10,- Euro pro Person. 2019 wurden einzelne Personen nach unserer Grabfeldrallye aufgrund der Teilnahme an selbiger zwar von der DMSB-Geschäftsstelle angeschrieben, aber KEIN einziges Verfahren eröffnet, da alle Betroffenen die beiden genannten Punkte aufgeführt haben (ordentliche Genehmigung der Veranstaltung sowie keine missbräuchliche Nutzung der DMSB-Lizenz) und nachweisen konnten. Es besteht also keinerlei Grund zur Panik.
    2. Alle Inhaber eines DMSB-KFP, der Teil ihrer Fahrzeugzulassung ist - z. B. über eine Sonderzulassungen auf der Grundlage des § 70 StVZO, darf dieser KFP durch den DMSB gar nicht entzogen werden, da dies einer faktischen Stilllegung des Fahrzeuges gleich kommt. Der DMSB besitzt, bereits mehrfach gerichtlich festgestellt, keinerlei hoheitliche Befugnisse, daher darf er eine solche hoheitliche Tätigkeit nicht durchführen. In Deutschland darf eine Stilllegung eines Fahrzeuges nur durch die zuständige Verkehrsbehörde unter der Angabe von Gründen vollzogen werden, selbst die Polizei darf das nur vorübergehend unter der Voraussetzung tun, dass Gefahr im Verzug sein muss. Sowohl Bayern (Grabfeldrallye) als auch Thüringen (Wippertalrallye, Rallye Wildetaube) haben bereits bestätigt, dass alle Sonderzulassungen auf der Grundlage des § 70 StVZO für Rallyefahrzeuge bei RSC-Veranstaltungen uneingeschränkt volle Gültigkeit besitzen, da die Richtlinie, auf welcher der KFP beruht, fehlerhaft sei. Fahrzeuge mit einer Sonderzulassungen auf der Grundlage eines DMSB-KFP dürfen deshalb ausdrücklich auch zu den genannten RSC-Veranstaltungen in Betrieb genommen werden. Zudem sind alle KFP ohne Bezug zur Fahrzeugzulassung (sog. „kleiner KFP“) sportrechtlich innerhalb des RSC e. V. nicht von Relevanz und werden daher nicht von euch genutzt. Eine missbräuchliche Nutzung ist also auch hier nicht gegeben. Es besteht auch für eure Fahrzeuge und deren Zulassungen kein Grund zur Sorge.

    Wir möchten abschließend nochmals auf die sehr ausführlichen Stellungnahmen zu diesen Themen durch den AMC Bad Königshofen verweisen: http://www.grabfeldrallye.de/News/

    Warum und weshalb der DMSB über seine Geschäftsstelle solche Mitteilungen verbreiten lässt und euch vermutlich damit etwas einzuschüchtern versucht, ist uns gänzlich unbekannt. Leider liefen all unsere Versuche der letzten knapp zwei Wochen, sowohl mit der Geschäftsführung des DMSB als auch mit dem Präsidium des DMSB e. V. hierzu klärend in Kontakt zu treten, völlig ins Leere. Falls sich hier noch eine Änderung ergibt, werden wir euch natürlich darüber sofort informieren.

    Ebensowenig wissen wir, warum der DMSB nach gut drei Jahren eines guten Nebeneinanders und vieler stets positiver Gespräche nun plötzlich und grundlos entgegen aller Gesetze, bekannten Gerichtsentscheidungen und behördlichen wie ministeriellen Klarstellungen erneut auf Konfrontationskurs zu uns zu gehen versucht. Ob es reiner Zufall ist, dass der Beginn dieser Maßnahmen genau an dem Tag erfolgte, an welchem der DMSB mit seiner Klage gegen unseren RSC e. V. in allen Punkten gescheitert ist und deshalb nun auf hohen Kosten sitzen bleibt oder ob es damit zusammenhängt, dass die Nennungsliste unserer Grabfeldrallye wieder sehr zügig voll gewesen ist, ist dabei nur reine Spekulation, an der wir uns gewiss nicht beteiligen werden.

    Der DMSB sollte nochmals intensiv darüber nachdenken, ob es nicht die bessere Alternative ist, mit uns wieder an den Gesprächstisch zurückzukehren, als seine unbescholtenen Lizenznehmer nun als Machtinstrument zu missbrauchen. Nicht erst seit der Ukraine-Krise sehnen sich die Menschen nach Frieden. Wohl kaum einer hat da wohl noch ein Fünkchen Verständnis dafür, dass der DMSB nun bewusst und mit Nachdruck versucht, eine neue Auseinandersetzung zwischen den Motorsportverbänden zu provozieren. Aus unserer Sicht ist schon mehr als genug Geld in Frankfurt wegen uns verbrannt worden. Geld, das von den Lizenznehmer und Veranstaltern des DMSB stammt. Geld, mit dem dort so viel positiveres hätte erreicht werden können, als es sinnlos Gerichten und Rechtsanwälten nachzuwerfen. Es bleibt für uns alle der erschreckende Erkenntnis, dass alle DMSB-Lizenznehmer den bislang völlig erfolglosen „Krieg“ des DMSB gegen unseren RSC e. V. größtenteils zusammen finanzieren, gleichzeitig nun auch wieder diejenigen sind, auf deren Rücken dieser von Seiten des DMSB ausgetragen wird. Wir werden uns natürlich weiterhin nicht provozieren lassen und sachlich wie auch ruhig zum Wohle unseres Sportes und all jener, die sich über diesen identifizieren, unbeirrt weiterarbeiten. Wohlwissend, dass es nur einzelne Personen innerhalb des DMSB sind, die ohne Rücksicht auf Verluste mit fremden Geld agieren und unserem Sport wie auch dem DMSB selbst damit vorsätzlich sehr massiv und langfristig großen Schaden zuführen.

    Wir hoffen abschließend inständig, dass sich nur wenige durch die Mitteilungen des DMSB beeinflussen lassen und deshalb nicht bei uns fahren werden. Es gibt nämlich keinen Grund dazu, der DMSB hat keine rechtlich fundierte Handhabe gegen euch.

    Der Vorstand des RSC e. V., vertreten durch Patrick Mohr, 1. Vorsitzender

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