Gericht schafft Klarheit zwischen DMSB und RSC

  • Dann wird die Lizenz wohl wieder teurer

  • Dann wird die Lizenz wohl wieder teurer

    Ja, werden sie. Ist schon vom DMSB angekündigt. Um mindestens 10 Prozent im Vergleich zu 2022 ist aus seiner Pressemitteilung des DMSB zu entnehmen.


    Damit kostet 2023 eine RaceCard pro Veranstaltung inzwischen soviel wie noch im Jahr 2015 eine Jahresfahrerlizenz der Lizenzstufe „National C“ für die ganze Saison, schon echt der Wahnsinn aus meiner Sicht.


    Die Lizenzgebühren müssen, so die Pressemitteilung, wegen der Teuerungsrate erhöht werden, weil die „Potenziale inzwischen ausgeschöpft“ sind aus den realisierten „Einsparungs- und Rationalisierungsmaßnahmen“.


    Von geführten, sinnlosen wie auch verlorenen Rechtsstreitigkeiten, die der DMSB auch bezahlen muss, steht aber nichts an dieser Mitteilung drin.


    Hier finden Sie die Pressemitteilung des DMSB: https://www.dmsb.de/de/news/dmsb-muss-lizenzpreise-anpassen

  • .....

    Entgegen den Ausführungen des Klägers komme es auf die Sicherheits- und Umweltstandards an. Er, der Beklagte, habe sich gerade aus diesen Gründen entschieden, die Gruppe H zum Ende des Jahres 2016 auslaufen zu lassen. Die Fahrzeuge der Gruppe H hätten nicht mehr den Sicherheitsanforderungen für den Wettbewerb auf öffentlichen Straßen mit Zuschauern und geringer Streckenabsicherung entsprochen. Die Fahrzeuge seien im Durchschnitt ca. 20 Jahre alt. Sie wiesen ein höheres Gefahrenpotenzial infolge geringerer Leistungsgewichte, eines höheren Brandrisikos durch freigestellte Kraftstoffbehälter und Füllöffnungen in der hinteren Seitenscheibe, eines unkalkulierbaren Risikos durch freigestellte Bremsanlagen, Risiken im Hinblick auf die gesteigerte nicht limitierte Motorleistungen, Gefährdungen von Zuschauern/Passanten durch Steinschlag infolge unvollständiger Reifenabdeckung, Gefahren von Umweltverschmutzung durch Ölkühler außerhalb der Karosserie im Falle eines Unfalls, Gefahren von Umweltschäden durch Abgasregelung, schlechtes Geräuschverhalten, unzureichenden Fußgängerschutz und durch unkalkulierbare Gefährdung durch Karosserieerleichterungen auf. Fahrzeuge der Gruppe H seien seinerzeit vom Hersteller für eine deutlich geringere Motorleistung ausgelegt worden, so dass sie ein nicht definierbares Crashverhalten aufwiesen.


    .... da wird mir schlecht, Ihr solltet euch wirklich schämen !

  • Nicht so ganz, im Falle eines Vergleiches rechnen Anwälte entsprechend Ihrer eigenen Stundensätze ab.

    Im Falle eines Urteils müßen sich alle Partein an die gesetzlichen Prozeßkostenvorgaben halten.

    Aber ja, günstig ist anders und zahlen werden wir den Spaß..

  • .....

    Entgegen den Ausführungen des Klägers komme es auf die Sicherheits- und Umweltstandards an. Er, der Beklagte, habe sich gerade aus diesen Gründen entschieden, die Gruppe H zum Ende des Jahres 2016 auslaufen zu lassen. Die Fahrzeuge der Gruppe H hätten nicht mehr den Sicherheitsanforderungen für den Wettbewerb auf öffentlichen Straßen mit Zuschauern und geringer Streckenabsicherung entsprochen. Die Fahrzeuge seien im Durchschnitt ca. 20 Jahre alt. Sie wiesen ein höheres Gefahrenpotenzial infolge geringerer Leistungsgewichte, eines höheren Brandrisikos durch freigestellte Kraftstoffbehälter und Füllöffnungen in der hinteren Seitenscheibe, eines unkalkulierbaren Risikos durch freigestellte Bremsanlagen, Risiken im Hinblick auf die gesteigerte nicht limitierte Motorleistungen, Gefährdungen von Zuschauern/Passanten durch Steinschlag infolge unvollständiger Reifenabdeckung, Gefahren von Umweltverschmutzung durch Ölkühler außerhalb der Karosserie im Falle eines Unfalls, Gefahren von Umweltschäden durch Abgasregelung, schlechtes Geräuschverhalten, unzureichenden Fußgängerschutz und durch unkalkulierbare Gefährdung durch Karosserieerleichterungen auf. Fahrzeuge der Gruppe H seien seinerzeit vom Hersteller für eine deutlich geringere Motorleistung ausgelegt worden, so dass sie ein nicht definierbares Crashverhalten aufwiesen.


    .... da wird mir schlecht, Ihr solltet euch wirklich schämen !

    Mir auch. Da haben Sie recht.

    Wobei das ja nur ein Teil der langen Zusammenfassung der Schriftsätze und mündlichen Verhandlungen ist, was immer zum Beginn eines jedes Urteils von den Gerichten sehr ausführlich ausgeführt und neutral dargestellt wird. Damit gehört das nicht zur eigentlichen Urteilsbegründung, womit es auch nicht die Meinung des Gerichtes zu diesem Verfahren darstellt, sondern nur rein die Argumentation des DMSB wiedergibt, mit der sie die Sportgerichtsstrafen vergeblich begründen wollten.


    Dass der DMSB als Beklagter so argumentiert, um seine unrechtmäßigen Bestrafungen gegen seine Lizenznehmer wie dem Kläger zu rechtfertigen, finde ich schon heftig, frech und auch unwahr. Denn die ganzen Fahrer, die bestraft worden sind, sind doch schließlich mit Fahrzeugen nach ganz anderen Reglements bei der Rallye Grabfeld an den Start gegangen, sonst hätten sie ja auch keine DMSB-Lizenz mehr gehabt, weil sie im DMSB nicht mehr fahren dürfen. Von daher geht diese Argumentation klar am Thema vorbei.


    Der heutige ADAC-Sportpräsident und DMSB-Vizepräsident, Dr. Hans-Gerd Ennser, wusste von diesen Argumenten selbst Ende 2017 offensichtlich noch gar nichts. In einem Interview hier im Rallye-Magazin sagte er nämlich „es haben uns alle Trägerverbände des DMSB aufgegeben, die Klassen- und Gruppenvielfalt zu reduzieren und die Gruppe-H auslaufen zu lassen. Und das wurde ja auch seit 2012 stets kommuniziert.“, Quelle: https://www.rallye-magazin.de/…infuehrung-des-kfp-32497/

    Und auch der DMSB selbst schrieb bereits Ende 2012 dazu: „Das Exekutivkomitee (EK) des DMSB hat im Zuge der geplanten Umstrukturierungen im Rallyesport in seiner jüngsten Sitzung dem DMSB-Fachausschuss Rallye den Auftrag erteilt einen Stufenplan für die Gruppe H zu erstellen. Demnach soll die Gruppe H stufenweise bis zum Stichtag 1. Januar 2017 im DMSB-Rallyesport nicht mehr ausgeschrieben werden.“ Quelle: https://www.dmsb.de/de/news/dm…uer-die-gruppe-h-bis-2017


    Also standen ja wohl die Argumente von Umwelt- und Sicherheitsbedenken, was ich auch erst in dem Urteil hier erstmals laß, ja nie zur Diskussion. Es ging doch nur um eine „Umstrukturierung“ und rein darum die „Klassen- und Gruppenvielfalt zu reduzieren“.


    Nicht nur deshalb klingt mir das doch alles sehr konstruiert und an den Haaren herbeigezogen, was der DMSB in dem Gerichtsverfahren so vortrug. Kein Wunder, dass er damit das Gericht nicht überzeugen konnte und somit für sein rechtswidriges Verhalten zurecht so hart bestraft und verurteilt worden ist.



    Einmal editiert, zuletzt von JoHe ()

  • Nicht so ganz, im Falle eines Vergleiches rechnen Anwälte entsprechend Ihrer eigenen Stundensätze ab.

    Im Falle eines Urteils müßen sich alle Partein an die gesetzlichen Prozeßkostenvorgaben halten.

    Aber ja, günstig ist anders und zahlen werden wir den Spaß..

    Auch nicht ganz richtig.


    Der jeweils verlierenden Streitpartei dürfen nur die gesetzlichen Kosten verrechnet werden und selbst der Sieger bleibt auf höheren Kosten, die er hatte, selbst sitzen. Der Verlierer eines Verfahrens, wie hier der DMSB, muss also die vollen Gerichtskosten sowie die Kosten für Zeugen, Sachverständigen und Fahrtkosten bezahlen, dazu alle Kosten seines Anwaltes (ob nach Stundensatz oder nicht, spielt dabei aber keine Rolle) und die Kosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz der Gegenseite. Also kommen mindestens 50.000 Euro zusammen, aber faktisch herrscht bei den Kosten ein open End!


    Da haben Sie recht, zahlen müssen die Lizenznehmer des DMSB das Ganze. Schon fast ironischerweise auch diejenigen, die damals schon, wie nun zweifelsfrei festgestellt worden ist, auch vom DMSB rechtswidrig bestraft wurden, womit das ganze, teure Verfahren ja einst begann. Aber jetzt ist es ja geklärt und der Blick geht nach vorn! Der des DMSB wohl hauptsächlich in seinen leeren Geldbeutel, schließlich wird er ja nicht ohne Grund nun gezwungen sein, seine Lizenzgebühren derart massiv erhöhen zu „müssen“.

    2 Mal editiert, zuletzt von JoHe ()

  • Alder was hier manche zum Besten geben.. hat irgendwer schon mal was von einer Rechtschutzversicherung gehört? Wenn nicht, sollte man in der heutigen Zeit, in der sehr viele Menschen immer bescheuerter werden, mal darüber nachdenken. Und wer jetzt glaubt der DMSB hätte keine , dem ist leider nicht mehr zu helfen.. also hört auf mit den Verschwörungstheorien, wegen diesem Prozess werden die Lizenzgebühr erhöht

  • Alder was hier manche zum Besten geben.. hat irgendwer schon mal was von einer Rechtschutzversicherung gehört? Wenn nicht, sollte man in der heutigen Zeit, in der sehr viele Menschen immer bescheuerter werden, mal darüber nachdenken. Und wer jetzt glaubt der DMSB hätte keine , dem ist leider nicht mehr zu helfen.. also hört auf mit den Verschwörungstheorien, wegen diesem Prozess werden die Lizenzgebühr erhöht

    Rechtsschutzversicherung? 🤣🤣 Die haben eine eigene Rechtsabteilung.

  • Mir ging es hier auch ausschließlich um genau diese von mir zitierte, abstruse Argumentation, Begründung des DMSB …, in 10 Jahren argumentiert man dann in dem Ton zum Thema Rally 2-5, man sollte beim DMSB wirklich mal die eigene Zweckmäßigkeit hinterfragen…

  • Mir ging es hier auch ausschließlich um genau diese von mir zitierte, abstruse Argumentation, Begründung des DMSB …, in 10 Jahren argumentiert man dann in dem Ton zum Thema Rally 2-5, man sollte beim DMSB wirklich mal die eigene Zweckmäßigkeit hinterfragen…

    Du vergleichst mal wieder Pflaumen mit Erdbeeren.. ein Grp H Auto (mit allen Auswüchsen die es da gab) mit einem R Auto zu vergleichen im Thema Sicherheit ist schon abenteuerlich

  • Mir ging es hier auch ausschließlich um genau diese von mir zitierte, abstruse Argumentation, Begründung des DMSB …, in 10 Jahren argumentiert man dann in dem Ton zum Thema Rally 2-5, man sollte beim DMSB wirklich mal die eigene Zweckmäßigkeit hinterfragen…

    Alles gut, da gebe ich Ihnen Recht! Ich wollte Sie nicht Maßregeln, sondern nur zusätzliches erläutern.


    Industrie und Lobbyisten scheinen den DMSB ganz nach deren Belieben vor sich herzutreiben, ein Beispiel ist auch das Hick-Hack um die zulässigen Fahrerbekleidungen vor ein paar Wochen. Der DMSB muss offenbar deren Interessen mit aller Macht und ggf. auch rechtswidrigem Verhalten durchsetzen.


    Amateure und Breitensportler zählen im DMSB leider nicht mehr. Gott sei Dank hat Herr Seitz erfolgreich geklagt und unseren Sport damit vom alternativlosen Diktat des DMSB und auch das ADAC befreit.


    Herrn Seitz gehört für diesen beeindruckenden Einsatz und seine große Courage das Bundesverdienstkreuz verliehen. Was er für den Motorsport und dem Sport im Allgemeinen erreicht und geleistet hat, vor allem in Bezug auf die Redemokratisierung des Sportes, wird sich erst in den nächsten Jahren erst so richtig offenbaren.

  • Du vergleichst mal wieder Pflaumen mit Erdbeeren.. ein Grp H Auto (mit allen Auswüchsen die es da gab) mit einem R Auto zu vergleichen im Thema Sicherheit ist schon abenteuerlich

    Ich stimme Head zu! Was „böse“ und schlimm ist, legt der DMSB fest. Dabei von Logik und Planbarkeit zu sprechen, ist schon großer Frevel. Nicht mal der Herrgott weiß, was uns da noch erwartet. Die Industrie und deren Lobbyisten werden es schon rechtzeitig wissen.


    Das Thema DMSB-Gruppe H und dessen Reglement, zumindest im Rallyesport des DMSB - in anderen Disziplinen des DMSB übrigens nicht (!), ist doch lange durch und vorbei. Damit erübrigt sich doch auch jede weitere Zeile dazu, weil dieses Pferd nun wirklich schon längst tot und beerdigt ist.


    Weshalb der DMSB genau dieses Thema in diesem Verfahren derart wieder aufkocht, wenn auch mit neuer Argumentationshülle wie bisher drumherum, zeigt wohl deutlich auf, auf welcher hauchdünner Argumentationsgrundlage der DMSB vor Gericht agieren musste.

    Erstens hat der RSC ein eigenes Reglement, vgl. ebenfalls verlorene Urheberrechtsklage des DMSB vor ein paar Monaten, und zweitens konnte der DMSB (was ich schon schrieb) nur seine Lizenznehmer bestrafen, die logischerweise alle mit anderen Fahrzeugen gefahren sind, weil wohl niemand eine Lizenz des DMSB besitzt, der ein Fahrzeug besitzt, das nicht ins DMSB-Reglement passt und der Betroffene damit faktisch vom DMSB-Sport komplett ausgeschlossen ist.

    Kein Wunder, dass der DMSB damit vor Gericht unterging, besonders unter Berücksichtigung der gesamten anderen, öffentlichen Rechtssituation.

    3 Mal editiert, zuletzt von JoHe ()

  • Alder was hier manche zum Besten geben.. hat irgendwer schon mal was von einer Rechtschutzversicherung gehört? Wenn nicht, sollte man in der heutigen Zeit, in der sehr viele Menschen immer bescheuerter werden, mal darüber nachdenken. Und wer jetzt glaubt der DMSB hätte keine , dem ist leider nicht mehr zu helfen.. also hört auf mit den Verschwörungstheorien, wegen diesem Prozess werden die Lizenzgebühr erhöht

    Davon habe selbst ich schon gehört.

    Aber erstens zahlt diese Versicherung nur die gesetzlichen Gebühren und keine Stundensätze für die Anwälte (kaum ein Anwalt rechnet heute nicht nach Stundensätzen ab, gerade in so speziellen Rechtsgebieten wie Kartellrecht und Europarecht) und zweitens ist dieses Rechtsgebiet (also Vertragsrecht im weitesten Sinne) gar nicht versicherbar. Sagt mein Schwiegersohn, er ist Anwalt.

  • auch geil das hier ausgerechnet die über Lizensgebühren und Lizensnehmer referieren die seit Jahren keine haben oder nie eine hatten ihr seid meine Helden!

    seit Jahren fahren ausserdem besonders die nationalen Recke::Innen bevorzugt teurere internationale Lizenzen es scheint also immer noch zu billig gewesen zu sein

  • Wer genau wissen will wo das ganze Geld der Lizenznehmer hingeht, muss sich nur die Bilanz der Deutscher Motorsportbund Witschaftsdienst GmbH anschauen.

    Klar kostet das Gerichtsverfahren sicher eine Menge Kohle, nur muss man da aus sehen wo das Büro denn eingerichtet ist und welche Gehälter ausgezahlt werden....?

    Einmal editiert, zuletzt von Rene s. ()

  • Du vergleichst mal wieder Pflaumen mit Erdbeeren.. ein Grp H Auto (mit allen Auswüchsen die es da gab) mit einem R Auto zu vergleichen im Thema Sicherheit ist schon abenteuerlich

    Mal wieder ?? 🤷🏻‍♂️ ich habe hier nie einen Vergleich gezogen !! in meinem Post ging es einzig um den Ton und die Art und Weise wie der DMSB hier argumentierte, gern nochmal, und etwas spitzer, wenn der Verbrenner also in 10 Jahren WEG MUSS, dann ist ein Rally2 Auto, OTon des DMSB, eine veraltete, CO2 produzierende Dreckschleuder… ,

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!