DMSB-Lizenzantrag Passus streichen?

  • So, ich habe mittlerweile ein Schreiben vom DMSB erhalten und auch mit dem Justitiar telefoniert. Vorab: Herr Krampe macht einen tadellosen Eindruck und hat zu meinen Nachfragen gesagt, er findet es gut, auch zu den Lizenzbestimmungen mal eine Rueckmeldung zu erhalten und will, das die Bestimmungen alle rechtsstaatlichen Grundsaetze erfuellen.


    Hinsichtlich des "Einholens von Auskuenften" hatte ich richtig geraten: Das ist eine "Lex Smolej", wird von Herrn Krampe als ueberholt angesehen und ist rechtlich ohnehin nicht durchsetzbar. Auch fuer die, die den Passus unterschrieben haben, ist er bedeutungslos. Richtigerweise muss er aber komplett entfallen, was ab naechstem Jahr auch so sein soll.


    Dann zum Thema "aerztliche Schweigepflicht": Hier waren wir uns nicht einig. Herr Krampe wollte den Passus erst einmal unbedingt durchsetzen und ich habe vorerst nachgegeben. Begruendung seinerseits (da habe ich wohl auch richtig geraten): Bei einem Unfall sollen Aerzte und Sportkommissare untereinander ausmachen, ob der Betroffene weiterfahren darf. Nach seiner Aussage kommt dieser Wunsch aus dem Motorradsport, wo die Fahrer sich haeufig bei 180 km/h hinlegen, im zweiten Lauf wieder auf ihren Feuerstuhl springen und weiterfahren.


    Mein Argument dagegen: Das rechtfertigt keine pauschale Entbindung von der aerztlichen Schweigepflicht. Die kann der Fahrer immer noch dann im Einzelfall erteilen, wenn die Sportkommissare ihn infolge des Unfalls nicht weiterfahren lassen wollen. Da wollte Herr Krampe nochmal drueber nachdenken :rolleyes:


    Nachfrage bei zwei Anwaelten (davon einer Fachanwalt fuer Verwaltungsrecht): Der Passus mit der pauschalen Entbindung von der aerztlichen Schweigepflicht ist rechtswidrig 8o. Das Luftfahrt-Bundesamt wollte etwas Aehnliches fuer Piloten durchsetzen und ist damit am Datenschutz gescheitert. Ich werde Herrn Krampe mit entsprechenden Informationen versorgen und ueber das Weitere berichten 8)


    Keep it sideways,


    Michael :]

  • So, im Lizenzantrag 2008 ist der Passus mit dem "Einholen von Auskuenften" nicht mehr enthalten :]


    Ich werde das mit der pauschalen Entbindung von der aerztlichen Schweigepflicht dieses Jahr wieder streichen und das dann mit dem DMSB ausdiskutieren. Mal sehen, ob es auch da Einsicht gibt.


    Viele Gruesse,


    Michael :cool:

  • Ich werde das mit der pauschalen Entbindung von der aerztlichen Schweigepflicht dieses Jahr wieder streichen und das dann mit dem DMSB ausdiskutieren. Mal sehen, ob es auch da Einsicht gibt.


    Meine Lizenz fuer 2008 habe ich trotz der Streichung des Schweigepflicht-Entbindungs-Passus (der damit fuer mich definitiv nicht gueltig ist) erhalten. Ich nehme an, das der DMSB eine Diskussion mit mir darueber vermeiden will ;)


    Ich empfehle daher allen, meinem Beispiel zu folgen.


    Viele Gruesse,


    Michael

  • Hallo,
    habe die Datenschutzerklärung per mail widerrufen.
    Am Lizenzantrag wiederum den Passus mit der Schweigepflicht gestrichen.


    keep racing
    fred

  • Fred:


    richtige Entscheidung. Ich habe auch nach mehreren Emails noch keine Antwort vom DMSB. Bis Dienstag lasse ich denen noch Zeit, dann klaeren wir das mal endgueltig. Zu dem Zwang zur Entbindung von der aerztlichen Schweigepflicht gibt es ja immerhin schon ein hoechstrichterliches Urteil (BVerfG Az: 1 BvR 2027/02):


    "Die Verfassungsbeschwerde hat Fragen des Datenschutzes im privaten Versicherungsrecht zum Gegenstand. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen eine versicherungsvertragliche Obliegenheit, zur Feststellung des Versicherungsfalls eine Schweigepflichtentbindung zu erteilen."


    Nicht unmittelbar anwendbar, aber der Tenor ist klar.


    Viele Gruesse,


    Michael

    2 Mal editiert, zuletzt von 911safari ()

  • Habe in den vergangenen Jahren immer entsprechende Absätze direkt auf dem Lizenzantrag gestrichen. Auch dieses Jahr wider fünf komplette Zextpassagen:


    1. der DMSB berechtigt ist, die zur Prüfung dieses Antrages erforderlichen oder die den späteren Wegfall von Voraussetzungen der Lizenzerteilung betreffenden, Auskünfte einzuholen.


    2. der DMSB gem. RuVO berechtigt ist, Urteile und Beschlüsse der Verbandsgerichte in den Mitteilungen und auf der Internetseite des DMSB unter Namensnennung der Betroffenen zu veröffentlichen.


    3. ich im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für mich, sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, den vor Ort behandelnden Arzt, die Sportkommissare, den Medizinischen Einsatzleiter, den DMSB-Verbandsarzt, der Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro entbinde. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses des DMSB. Zweck ist der Schutz der Lizenznehmer bei Sportveranstaltungen. Dieser Verarbeitung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
    4. Ich erkläre mit meiner Unterschrift, meine ausdrückliche Zustimmung zur Erfassung, Verwendung und Verarbeitung von Daten zu meiner Person, einschließlich persönlicher und sensibler Daten (wie zum Beispiel medizinische Informationen) die im Zusammenhang mit dem Unfall und den direkten Folgen stehen, d.h. einschließlich eventuell erlittener Verletzungen.


    - meine Zustimmung, dass die erwähnten Daten elektronisch gespeichert werden dürfen, und dass diese Daten während und nach der Gültigkeitsdauer meiner Lizenz, jederzeit zum ausschließlichen Zweck der Forschung in Zusammenhang mit der Verbesserung der Sicherheit bei Motorsport-Wettbewerben auf der WADB verwendet werden dürfen.


    - dass ich die von der FIA veröffentlichte WADB Anleitung, in der weitere Informationen über diese Datenerfassung und die Datenverarbeitung enthalten sind, einschließlich der Bedingungen, zu denen ich Zugang zu meinen persönlichen Daten, deren Berichtigung oder Entfernung beantragen und der Verarbeitung aus berechtigtem Grund widersprechen kann, gelesen und vollständig verstanden habe.


     Hiermit bestätige ich, dass ich die WADB Zustimmungserklärung VERSTANDEN HABE UND IHR ZUSTIMME.


    5. Für minderjährige Antragsteller (Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich)


    Hiermit erteile/n ich/wir meine/unsere Zustimmung, dass die personenbezogenen Daten des minderjährigen Antragstellers, dessen gesetzliche/r Vertreter ich/wir bin/sind, zum Zwecke der Lizenzerteilung verarbeitet werden. Die Verarbeitung richtet sich nach den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten einer volljährigen Person. Nähere Informationen entnehmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen. Im Übrigen geben die gemeinsam vertretungsberechtigten Eltern (wenn nur ein Elternteil vertretungsberechtigt ist oder eine andere gesetzliche Vertretung besteht, bitte den Nachweis beifügen) die vorstehenden Erklärungen für den/die Antragsteller/in ab und unterzeichnen den Antrag nach Kenntnisnahme der Hinweise und Erklärungen rechtsverbindlich im Namen des/der minderjährigen Antragstellers/in. Die gesetzlichen Vertreter bevollmächtigen sich im Rahmen des Lizenz- Vertragsverhältnisses hiermit gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen und Vornahme aller Handlungen auch gegenüber den Veranstaltern (Nennvertrag) und Serienausschreiber (Einschreibung).



    Folgen:
    Die Lizenz Abteilung hat sich geweigert die Lizenz zu erteilen, da ihnen kein Prozess bekannt ist, wie sie hiermit umgehen sollen. Dies, obwohl in 2 Abschnitten der DMSB ausdrücklich das Widerrufsrecht erwähnt

  • Ist.
    Schlußendlich wurde mein Antrag akzeptiert, nachdem ich die Justiziarin eingeschaltet habe, und meine Bedenken bzgl der Monopolstellung des DMSBs und den damit verbundenen Verletzungen meiner Persönlichkeitsrechte in Verbindung mit der dsgvo dargelegt. Habe nach nun 5 wöchiger bearbeitungsdauer die Lizenz erhalten

  • Praktisch bringt das, den Einfluß des DMSB auf die Privatsphäre zu minimieren. Es gibt keinen Grund, warum ein privatwirtschaftliches Unternehmen derat weitreichende persönliche Daten erheben können soll. Letztlich werden diese Informationen - insbesondere medizinische Daten - im Zweifelsfall zum Nachteil des Sportfahrers ausgelegt werden. Das DMSB-Regelwerk enthält auch nichts zu Löschungsfristen, etc.


    Damit hat Fred sich viel Mühe gemacht, aber auch in deinem Sinne gehandelt. Ich streiche diverse Passi im Lizenzantrag schon seit Jahren, und werde dies nach der Info von Fred noch erweitern. Das sollte JEDER machen, der einen Lizenzantrag stellt, dann wird auch der DMSB nicht mehr daran vorbeikommen, seine Anträge rechtskonform zu verfassen.


    Danke, Fred!

  • Praktisch bringt das, den Einfluß des DMSB auf die Privatsphäre zu minimieren.


    Super! Das werden dann genau alle die übernehmen, deren Lizenzantrag man alleine aus öffentlichen Daten von Facebook und Insta ausfüllen könnte :) lach

  • Kann schon sein, aber dann handeln die von dir genannten trotzdem im Sinne derer, die ihre Privatsphäre gerne geschützt sehen möchten :cool:

  • Zur Info: Ich habe die entsprechenden Passi (ebenso wie Fred) gestrichen und die neue Lizenz kommentarlos erhalten :cool:


    DMSB_2020.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von 911safari () aus folgendem Grund: Anhang ...

  • Ja, das mit dem Anhang habe ich tatsächlich nicht vernünftig hinbekommen ..... Hier ist ein Link, damit kann man's lesen:


    Lizenzantrag


    Viele Grüße, Michael

    4 Mal editiert, zuletzt von 911safari ()

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