Liebe "Aktive",
ich hatte schon letztes Jahr nach Ruecksprache mit dem Justitiar einen Passus auf der Rueckseite des DMSB-Lizenzantrags durchgestrichen und damit fuer mich ungueltig gemacht:
" - der DMSB berechtigt ist, Auskuenfte, die zur Pruefung dieses Antrags erforderlich sind oder den spaeteren Wegfall von Voraussetzungen desr Lizenzerteilung betreffen, einzuholen"
So geht's natuerlich nicht, das widerspricht dem aus dem Grundgesetz abgeleitetem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein Sportverein kann keine "Auskuenfte" ueber Irgendjemanden einholen, das sieht der DMSB-Justitiar auch so.
Dieses Jahr ist als logische Folge der Entscheidung "1 BvR 2027/02" des Bundesverfassungsgerichts ein weiterer Passus offensichtlich rechtswidrig:
"- dass ich alle Aerzte im Falle einer Verletzung oder im Falle von gesundheitlichen Schaeden ....... - von aerztlicher Schweigepflicht entbinde ...."
Den werde ich auch streichen. Im Sinne des allgegenwaertigen "Orwell-Staates" empfehle ich das allen Lizenznehmern.
Viele Gruesse,
Michael