Ich denke auch das hier viele sind,die die Interessen des Verkäufers vertreten.Ich würd es mir nicht gefallen lassen,du hast ein f 2005 Auto gekauft,und kein Gruppe H,nachdem auch ich schon auf die nase gefallen bin(Gruß an T.tal),gib ihm schriftl. die Möglichkeit den Mangel zu beseitigen,2 Wochen frist,danach Anwalt,den den muß er schon bezahlen,wenn er sich nicht bei dir meldet(habs schon durch).Wenn er wenigstens etwas Einsicht zeigen würde,aber so.
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und wenn nichts klappt und das wird so sein, dann kannst du die ganzen hobbyanwälte und halbwissende die sich hier mit wirren aussagen um kopf und kragen schreiben zur verantwortung ziehen.
ich würde mich an deiner stelle an die aussagen von sergio und sandy halten, sonst kann es sein das du die nächste dummheit begehst. -
Dem muss ich mich anschliessen. Keiner der Hobbyanwälte die hier ihr angebliches Wissen preis geben kennt den geschlossenen Vertrag und dessen Inhalte. Denn das ist immernoch ausschlaggebend.
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Zitat
Original von iss klar
und wenn nichts klappt und das wird so sein, dann kannst du die ganzen hobbyanwälte und halbwissende die sich hier mit wirren aussagen um kopf und kragen schreiben zur verantwortung ziehen.Ja, dann verklagt Sie uns alle, weil wir ihr zu einem Anwalt geraten haben. Dafür gibt es sicherlich 7 Jahre Haft..
Das wird ja immer realistischer hier.
Natürlich kennen wir den Vertrag nicht, aber Kaufverträge funktionieren nun mal nach bestimmten Regeln, die du auch nicht mit Klauseln einfach ausschließen kannst.
Aber das wisst ihr ja sicher alle besser... -
also ich hab erst vor kurzem in der berufsschule gelernt dass, wenn mängel arglistig verschwiegen wurden, also der verkäufer von den mängeln wusste, der vertrag nichtig ist und demnach nie zustande gekommen ist.
ob man damit in dem fall etwas anfangen kann weiss ich nicht. ich denke aber schon das eine für die stvo nicht zulässige einspritzanlage auch ein mangel ist.
man geht eben davon aus das der käufer keine ahnung hat. dafür gibt es diese gesetze. da hast du als verkäufer pech gehabt, vorallem noch wenn du jemand bist der "vom fach" ist. dabei ist es egal ob du das fahrzeug privat verkauft hast, mängel müssen angegeben werden und diese sätze "gekauft wie gesehen", "ohne garantie" oder "bastlerfahrzeug" helfen da auch nichts da es ja nicht um garantieansprüche sondern um verschwiegene mängel geht. so in etwa hats uns der lehrer erzählt, alle angaben ohne gewähr
ob du mit einer klage erfolg haben wirst oder nicht, davon hab ich keine ahnung. vorallem weiss ich ja auch nicht was so alles in deinem kaufvertrag steht. ich würde einfach mal einen seriösen anwalt fragen oder das auto eben behalten und wieder auf f2005 umbauen. ist ja nicht so schwer wieder die originale einspritzanlage und den originalen krümmer anzubauen.
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