Wie verbindlich ist eigentlich die Beschreibung der Veranstaltung in einer vom DMSB genehmigten Ausschreibung? Ich meine nicht den genauen Zeitplan oder genannte Personen, eher die Beschaffenheit und genau getroffene Aussagen wie z.B. kein "reiner" Asphaltsprint bei einer Schotterveranstaltungen mit ausgeschriebenen 85 % Schotter und 15 % Asphalt.
Was meint ihr?