Gruppe G -Technik und Reglement

  • Tach zusammen,


    ich häng meine Fragen mal hier mit an weil die Überschrift das mit hergibt...


    Sind in der Rallye auch Cabrios erlaubt?! Wir hatten das Thema die Tage auf Arbeit. ich wusste noch das Peugeot mal den CC eingesetzt hatte...allerdings ist das ja nen Hardtop...Wie schauts bei den Anderen aus? Wenn Sie Softtop haben?! Habe das jetzt beim Überfliegen nicht gefunden.


    Außerdem kam die Diskussion auf ob größerer LLK und Ölkühler erlaubt sind in Gruppe G...


    Vielleicht hab ich es im Reglement auch einfach überlesen...die Nacht war lang...


    Gruß


    Vectra0815

  • Hi,


    kurz gesagt, Ölkühler und LLK muss Serie sein. Für den Ölkühler steht es ausdrücklich so drin, für den LLK gilt der schöne Satz gleich am Anfang: "Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten".
    Dass der LLK Serie sein muss, liegt aber auch von Vornherein auf der Hand. Hier wären ja Leistungssteigerungen möglich, das wäre absolut gegen den Sinn des ganzen Reglements.


    Was Cabrios angeht, hier liegt die Entscheidung letztlich beim DMSB. Erstmal muss das Fahrzeug in der G-Liste stehen. Wenn nicht, kannst du eine Aufnahme beantragen. Der DMSB hat da freie Hand, er behält sich ausdrücklich Ausnahmen ohne Begründung vor.


    Für Fragen zu konkreten Fahrzeugen kannst du die G-Liste herunterladen. Adresse steht im Handbuch. Da steht auch das Prozedere für den Antrag auf Aufnahme gewisser Fahrzeuge.


    Gruss Jo

  • Also wir hatten vor JAHREN auf der Ostalb mal ne Pagode (für Unwissenden, Mercedes SL, so um die frühen 70er :D) am Start und in der G war der auchnicht am Start. Allerdings wurden die SL ja auch mit Hardtop ausgeliefert und das war drauf. Wie es jetzt mit dem Stoffverdeck aussieht weiss ich auch nicht (würd ich aber nicht machen, ein Stahldach hält wohl doch mehr aus...). Früher gabs ja auch den Fiat Spider als Rallye, allerdings war da auch ein Hardtop drauf.

  • Der Grundgedanke war der Gleiche.
    Da Verdeckkasten verschraubt, kann er ja gg Hardtop getauscht werden. Dazu ne Abnahme für die Änderung und ne Zelle rein...
    Sein Grundgedanke war das die Cabriokarosse besser wäre wg der Vertärkungen...

  • Cabriolets mit Stoffdach sind m.W. durchaus erlaubt(wird im Slalom explizit darauf hingewiesen). Einzige, mir bekannte Einschränkung ist das Tragen eines Intergralhelmes.
    Allerdings wäre in der G der Austausch des Stoffdaches gegen ein nicht sereinmäßiges Hardtop ja schon ein Regelverstoß;)


    Kenn mich bei Cabrios nicht aus, aber sind dann die Karossen nicht auch schwerer, weil verwindungssteifer gebaut? Ich denke da kommt man mit herkömmlichen Mitteln wie Nachschweißen und Zelleneinbau besser weg.
    Ich glaube, wenn es ein Vorteil wäre, gäbe es schon längst jemanden, der damit fahren würde.


    Der 307 WRC wurde ja eher aus Marketinggründen gebaut, war ja auch ein ziehmlicher Reinfall.
    off topic:
    Weiß noch wie Grönholm über das Ding schimpfte wie ein Rohrspatz. Und als man gar das 4-Gang Getriebe einbaute...:D:D

  • An welcher Stelle der G-Liste finde ich den Mitsubishi Lancer EVO Vll bzw. den EVO X?
    Konnte nur den EVO Vlll (Typ-Nr. 297) und EVO lX (Typ-Nr. 299) finden.


    Stehen die unter einer anderen Hersteller-Schlüsselnummer?

  • Also :


    Lt. Versicherungsportal ist der Lancer 7107 / Schl.-Nr. zu 3 : ABW / Typ CZO der Evo 8


    Den EVO 10 konnte ich aber auch nicht finden.
    Läuft denn irgenwo ein 10er in der G ?
    Wenn nicht, hat wahrscheinlich noch keiner einen Antrag gestellt, das Auto in die Liste aufzunehmen.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • Also :


    Lt. Versicherungsportal ist der Lancer 7107 / Schl.-Nr. zu 3 : ABW / Typ CZO der Evo 8


    Den EVO 10 konnte ich aber auch nicht finden.
    Läuft denn irgenwo ein 10er in der G ?
    Wenn nicht, hat wahrscheinlich noch keiner einen Antrag gestellt, das Auto in die Liste aufzunehmen.


    kann nicht der 8er sein, weil der noch die alte Bodengruppe hatte (CT...), CZ hat nur der 10er.


    Schl.-Nr. 297 = EVO Vlll (CTO, Bodergruppe CT9A), 265 PS, ABE ab 12/2003
    Schl.-Nr. 299 = EVO lX (CTO, Bodergruppe CT9A), 280 PS, ABE ab 07/2005
    Schl.-Nr. ABW = EVO X (CZO, Bodergruppe CZ4A) , 295 PS, ABE ab 9/2008
    Dann hätten wir den 10er doch gefunden.


    aber der 7er Bj. 2001-2003 geht mir ab.......

  • Läuft nicht in Kassel ein Gruppe G Evo10?Wolfhagen 2011 müßte er gefahren sein wenn ich mich nicht irre.


    Den 10er hatten wir dann noch gefunden, aber der 7er ist in der G-Liste immer noch nicht auffindbar?!

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage zum Gruppe G Reglement Artikel 5.
    Dort steht:
    Eine Fahrzeugmodellvariante darf nicht auf eine andere
    Fahrzeugvariante z. B. Astra-F-GSi 2,0 auf Astra-F-GSi 2,0
    16 V umgebaut werden

    Ich habe einen Escort RS 2000. Da die alte Karosse verrostet war, hat der Vorbesitzer, eine nicht RS 2000 Karosse genommen und die ganze Technik in die andere Karosse umgebaut. Technisch gesehen ist das Fahrzeug zu 100% ein RS 2000, da bis auf die Grundkarosse alles umgebaut wurde und beide Karossen Baugleich sind. Der Fahrzeugschein stammt von der neuen Karosse, weil dort ja die entsprechende VIN eingestantzt ist. Im Schein sind auch alle neuen Daten entsprechend eingetragen. Lediglich die TSN ist noch von der ursprünglichen Ausführung. Ich glaube es war ein 1,6er. Bei den Eintragungen unten (22) wurde vom TÜV die RS2000 TSN nachgetragen.
    Gilt dies als Umbau einer Modellvariante im Sinne des Reglement?
    Oder wäre dies nur der Fall wenn ich den 1,6er mit einem RS2000 Motor getuned hätte?

    Am besten sind die Antworten, welche mit der Frage nichts zu tun haben.


  • nimm den alten brief und lass ne andre karosse oder karossenteile....als ersatzteil eintragen.mit neu eingeschlagener alten nummer.. zufällig war der blechteil mit der alten nummer noch nicht verrostet. nur die blechteile rundrum wurden erneuert.. :)

  • Hallo,
    ich dachte ich habe im Newsletter gelesen das die Gruppe G momentan bei Baujahr1988 eingefroren wurde.
    Leider hab ich die Email nicht mehr .Hat jemand einen Link dazu?


    Bis zu welchem Jahr war das vorerst festgelegt ? 2015 oder 2017?


    Danke Tom

  • 06.09.2013

    DMSB Technik - Ändernung Gruppe G

    Ab 01.01.2014 wird durch Artikel 3 der Gruppe-G-Bestimmungen die Grenze der möglichen Erstzulassung der Fahrzeuge dauerhaft auf das Jahr 1988 festgelegt. Das heißt, Fahrzeuge mit Erstzulassung 1988, welche in der G-Fahrzeugliste stehen, bleiben weiterhin startberechtigt.


    http://www.motorsportpfalz.de

  • Übrigens: In Deutschland ist ohne Nennliste kaum (oder gar nicht) ersichtlich, in welcher Klasse (G, N, F, H CTG usw.) ein Mitsu gerade ("regelkonform") mitgeigt ...


    Naja die in der Gruppe G gehen leider meistens schon annähernd so gut wie ein Gruppe A/CTC Mitsubishi ,da die Fahrer gerne mit "faulen" Autos kleine Jungs verhauen müssen da sie es fahrerisch nicht drauf haben.
    Leider schreitet da kein Techniker ein ,wichtiger sind Abschleppösen die lange genug sind um schnell ein Verunfalltes Auto zu bergen , die Zeit war bisher immer ausreichend wenn die WP abgebrochen worden ist.
    Ein Auto das Homologiert worden ist sollte auch so gefahren werden müssen.Oder wenn Serie ,dann nur Große Bremse und Beläge freistellen. Meine Meinung.

  • Ich seh´s als ehemaliger "Betroffener" (bin vor 4 Jahren G gefahren, und es gab, wie hier schon besprochen, manchmal ein "Gschmäckle" wie wir Schwaben sagen) so:


    zum einen die Scheu vor dem Protestgeld, 100€ hat man eben nicht immer einfach so für diesen Zweck übrig (auch wenn man die Kohle bei Berechtigung ja wieder bekommt)
    und das bringt mich zu Punkt 2: wenn beim Protest nichts rauskommt, dann als schlechter Verlierer da zustehn...

  • GRUPPE G: HINWEIS


    Es wird klargestellt, dass bei dem BMW 316i mit der HSN 0005, TSN 650 und EG- Nr. E1*93/81*0017*08
    die Verwendung eines Sperrdifferenzials in der Gruppe G nicht zulässig ist.

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