@ Hadef + Spoko
Zitatnein, ist es nicht. ausser das getriebe gab es mal irgendwo weltweit in genau diesem modell. muss dann der fahrer nachweisen.
Was heißt denn in GENAU diesem Model bzw "Fahrzeugvariante"?
Muss es das Getriebe im Typ nach Feld 3 der Zulassung geben, da gibts dann mehrere Motoren+Getriebe?
Oder muss es das Getriebe in einem Fz mit der selben Schlüsselnummer zu 3 gegeben haben?
Oder muss es in einem Fz. mit der selben ABE/EG-Nr gewesen sein?
Irgendwie finde ich keine 100% genaue Definition von Fahrzeugvariante im Handbuch denn dort steht "Nachträglich eingebaute Teile gelten als serienmäßig wenn sie ab Herstellerwerk für die Fahrzeugvariante lieferbar sind....
Wenn damit der Typ nach Feld 3 gemeint ist dürfte man sehr wohl ein anderes Getriebe vom selben Typ fahren.
Es muss ja auch irgendwie nachprüfbar sein. Ein Ersatzteilkatalog kann jedenfalls kein Beweismittel sein da grad bei älteren Fz. sicherlich nicht mehr alle Getriebevarianten angeboten werden und eventuell dann auch nicht mehr im Katalog sind.