Gruppe G -Technik und Reglement

  • Hallo, das DMSB Handbuch ist nicht mehr verfügbar. Gibt es auch eine Online Ausgabe zumindestens von dem Reglement der Gruppe G? Also was man machen muss und was man machen darf.


    mfg

  • ich denk die Version würd dir Reichen viel hat sich seid dem nicht geändert, du darfst vieles außer Motor und Getriebe... Und Bremsscheiben also keine Sportbremscheiben ( gelocht, geschlitzt und so )
    aber von größeren Modellen des gewählten Auto das geht. Beispiel: 1.6 er Kadett mit 2.0 l Bremse :) so hatten wirs .

  • aber von größeren Modellen des gewählten Auto das geht. Beispiel: 1.6 er Kadett mit 2.0 l Bremse :) so hatten wirs .


    Wie kommst Du darauf dass das erlaubt wäre? Die Bremsanlage muss natürlich dem Auslieferungszustand entsprechen.


    Grüsse,


    Sergio

  • ich denk die Version würd dir Reichen viel hat sich seid dem nicht geändert, du darfst vieles außer Motor und Getriebe... Und Bremsscheiben also keine Sportbremscheiben ( gelocht, geschlitzt und so )
    aber von größeren Modellen des gewählten Auto das geht. Beispiel: 1.6 er Kadett mit 2.0 l Bremse :) so hatten wirs .



    Das geht auf gar keinen Fall!
    Du musst das Auto so belassen wie es ab Werk zu haben war bzw nach der ABE ausgeliefert wurde.
    Ich kann mir nicht vorstellen das es einen 1,6l mit 2,0l Bremse ab Werk gab.
    Was anderes ist es wenn es zB Trommelbremse oder Scheibenbremse an der Hinterachse gab. Dann darfst du auch die Scheibenanlage verbauen.

  • Hallo Zusammen,


    ich sehe es wird über die Gruppe G diskutiert, da ich selber Gruppe G fahre kenne ich mich gut aus habe mein Auto selber aufgebaut nach DMSB und den TKs oft genug forgeführt.


    Zu den Bremsen kann ich nur sagen, dass die nicht geändert werden dürfen, auch nicht wie Beschrieben, in den 1,6er die vom 2,0er. Wenn diese Änderung bei der Technischen Abnahme festgestellt wird, dann kann man entweder höhergestuft oder in einer anderen Kalsse wie H umgestuft oder gar disqualifiziert werden wegen versuchter Täuschung.


    Zum Käfig muss ich sagen das der nicht verschweißt werden darf, nur die Platten. Das Auto bekommt natürlich mehr Stabilität und ist dann nicht mehr Regelkonform. Autos mit verschweißtem Käfig sind Gruppe A Fahrzeuge, dh auch eine Umstufung warscheinlich in die Gruppe H.


    Und im Falle einer Umstufung in die Gruppe H mit einem G Auto, solange es kein EVO ist, hat man dort nichts verloren besser gesagt keine Chance außer es fallen alle aus.


    Gruß

  • Tja, da muß ich mal wieder was loswerden.


    1. Definitiv ist der angesprochene Bremsenumbau verboten, also insofern richtig.
    2. Der Käfig darf selbstverständlich mit der Karosserie verschweißt werden, wenn die entsprechenden Verstärkungsplatten mit verschweißt werden.
    ( oder sagt das Gruppe "G"-Reglement etwas anderes - NEIN)
    hier steht eindeutig, das die Befestigungspunkte dem dazugehörigen Zertifikat entsprechen müssen. Darüber hinaus ist ist die Fläche dieser Punkte freigestellt, wobei an diesen Punkten die Rohre auch direkt mit der Karosserie verschweißt werden dürfen (Gruppe "G"-Reglement Art.: 21 / Abs. 3 ). Wo bitte steht im "G"-Reglement, das ich die Karosserie nicht nachschweißen oder verstärken darf ?
    4. Wie bitteschön soll ich mit einem "G"-Evo nach der TA in die "H" kommen ?
    Hat man als EVO-Fahrer immer einen Airrestriktor im Handschuhfach ?

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !


  • total dünnes erstens war das Getriebe Serie halt nur ein F15 war eben bissl kürzer und zweiten Bremse war erlaubt ... wie dei Vormann schon schrieb war ja vom Modell Kadett E !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Das geht auf gar keinen Fall!
    Du musst das Auto so belassen wie es ab Werk zu haben war bzw nach der ABE ausgeliefert wurde.
    Ich kann mir nicht vorstellen das es einen 1,6l mit 2,0l Bremse ab Werk gab.
    Was anderes ist es wenn es zB Trommelbremse oder Scheibenbremse an der Hinterachse gab. Dann darfst du auch die Scheibenanlage verbauen.


    NA geneu das ist dünnes von Trommel auf Scheibe bauen geht aber ich darf keine GSI Bremse vorn einbauen oder was ??? wo bitte schön kommen beim Kadett Beispielsweise die Scheibenbremsen von hinten her ??? Nicht etwa vom GSI 16 V ?????????????

  • nein, ist es nicht. ausser das getriebe gab es mal irgendwo weltweit in genau diesem modell. muss dann der fahrer nachweisen.


    Halli Hallo so nochmal zu dir das Getriebe war Serie Kadett 1.6 i nur halt kein F13 sonder F15 daher 20 nm mehr und toll übersetzt das ganze habe ich zufällig vom Schrott gehabt da mein noch kürzeres F13 kaputt gegangen ist :p :p :p

  • Offensichtlich doch ganz schön schwer zu verstehen das Gruppe-G Reglement :eek:


    Wenn's von Werk aus bei einer Modellvariante (z.B. Kadett GSI 8V) keine Scheibenbremsanlage an der HA gab, darf auch keine eingebaut werden. Auch nicht wenn's die in einer anderen Modellvariante gab (z.B. Kadett GSI 16V). Das Gleiche gilt für's Getriebe und alle anderen Teile aus denen so ein Auto besteht - ausser sie sind freigestellt o.Ä.


    "Die Fahrzeuge müssen, außer wenn es für einzelne Bauteile in diesem Reglement anders bestimmt wird, in serienmäßigem Zustand sein, d.h. wie sie vom Herstellerwerk in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. EWG-Betriebserlaubnis bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) geliefert werden."

    Grüsse,


    Sergio

  • ist das denn so schwer zu verstehen .... alles was dem grundmodell entspricht ... darf verbaut werden..... /grundmodell - gsi 16v , 8v 1.6 , 1.6 mit hängerankupplung usw.....(ist doch alles das selbe (grundmodell)
    woher will denn einer wissen ob in dem modell wie es ab werk kam(1.6 75ps) ein f15 oder ein f13 getriebe verbaut war ... ist doch alles käse....
    wenn ich meinen opa frage ... ob er ein f15 oder ein f13 getriebe in seinem kadett hatte als er ihn vor 20 jahren gekauft hat ... sagt er ja .... es ist kein diesel....lol .... also ... noch mal zum mitschreiben .... alles was nicht erlaubt ist .. ist verboten .... also muss alles am fahrzeug dem grundmodell entsprechen .... ( also alles was beim kadett verbaut war ist zulässig .. sei dem das reglement verbietet es .... siehe bremsbeläge usw....)

  • ist das denn so schwer zu verstehen .... alles was dem grundmodell entspricht ... darf verbaut werden..... /grundmodell - gsi 16v , 8v 1.6 , 1.6 mit hängerankupplung usw.....(ist doch alles das selbe (grundmodell)
    woher will denn einer wissen ob in dem modell wie es ab werk kam(1.6 75ps) ein f15 oder ein f13 getriebe verbaut war ... ist doch alles käse....
    wenn ich meinen opa frage ... ob er ein f15 oder ein f13 getriebe in seinem kadett hatte als er ihn vor 20 jahren gekauft hat ... sagt er ja .... es ist kein diesel....lol .... also ... noch mal zum mitschreiben .... alles was nicht erlaubt ist .. ist verboten .... also muss alles am fahrzeug dem grundmodell entsprechen .... ( also alles was beim kadett verbaut war ist zulässig .. sei dem das reglement verbietet es .... siehe bremsbeläge usw....)


    Kannst Du auch nicht lesen?


    Nochmal das Zitat aus dem Reglement - leicht verkürzt und damit vielleicht einfacher verständlich:


    "Die Fahrzeuge müssen ... in serienmäßigem Zustand sein, d.h. wie sie vom Herstellerwerk ... geliefert werden"


    Das Wort Grundmodell kommt im Gruppe-G Reglement erst gar nicht vor, aus dem einfachen Grund weil das Grundmodell überhaupt keine Rolle spielt!


    Grüsse,


    Sergio

  • die fahrzeuge müssen der serie entsprechen.... stimmt... und ein f15getriebe ist serie.... war halt nur in nem kadett mit hängerkupplung verbaut ...
    wo her willst du wissen ob das auto vom rtr ler nicht ne hängerkupplung hatte .... aber egal jetzt .... zeig mir mal einen sauberen bmw ... in der g18 .... ohne sperre ... wo am start nicht alle zwei reifen durchdrehen.... naja ... ich finde nicht das das gelaber ist .... schaut euch doch einfach mal die g18 an.... dort bescheist jeder ....


    Moin wir nicht, oder ist meine Stoßstange vom 1.6er jetzt am GSI auch unzulässig da es die ne beim GSI gab :D :D :D

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