Das mit 2014 war mir schon bekannt
Mein Wunsch währe es wenn ich in der G ein bisschen Fuß gefasst habe später in die F zu wechseln, da spielt das Alter dann ja wieder keine Rolle mehr
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Das mit 2014 war mir schon bekannt
Mein Wunsch währe es wenn ich in der G ein bisschen Fuß gefasst habe später in die F zu wechseln, da spielt das Alter dann ja wieder keine Rolle mehr
Also in Gruppe G kannst du im Nationalen 200er bereich auch mit den Original Sitzen losfahren.
Wenn du eingetragene Sport sitze fährst ist es auch erlaubt.
Nur wenn du Homologierte Sitze hast darf die Homologation nicht älter sein als 10 Jahre.
LG
besten dank. Wusste nicht das dass noch so ist aber gut zu wissen
mfg
Kann man eigentlich das kürzere Diff von einem Automatik Modell nehmen oder ist das in der Gruppe G nicht zulässig?
Ganz klar: Nein.
Es sei denn du fährst den Automatik...
Das Leergewicht wird dem Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung I, die Motorleistung der G-Fahrzeugliste entnommen.
Leistungsgewicht = Leergewicht lt. Fahrzeugpapiere / Motorleistung in kW aus G-Fahrzeugliste.
Das Fahrzeugmindestgewicht muss dem im Fahrzeugbrief bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenem Leergewicht als auch für die genannte LG-Klasse notwendigem Gewicht entsprechen.
Das im Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Fahrzeugleergewicht muss sich in folgenden Bereichen bewegen:
Zulässiges Fahrzeug-Maximal-Gewicht:
Das Fahrzeuggewicht darf um maximal + 100 kg vom höchsten Leergewicht (nach oben) gemäß G-Fahrzeugliste (aus ABE bzw. EWG-Gesamtbetriebserlaubnis entnommen; s.a. Original-Fz.-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) abweichen.
Zulässiges Fahrzeug-Mindest-Gewicht:
Das Fahrzeuggewicht darf um maximal 20 kg vom niedrigsten Leergewicht (nach unten) gemäß G-Fahrzeugliste (aus ABE bzw. EWG-Gesamtbetriebserlaubnis
entnommen; s.a. Original-Fz.-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) abweichen.
Soweit dazu...
hallo,
will dich schonmal vorwarnen, wenn du zum tüv willst und alles eintragen lassen willst. In hessen (wenn das auto da zugelassen ist) scheint das nämlich unmöglich geworden zu sein! ich war neulich da mit einem Auto und der Tüvler hat gemeint: "wenn das auto in hessen zugelassen ist nein nein! Bei so einem auto (bezogen auf Anmeldungsort) macht das keiner mehr, weil das prüfprotokoll werde ja jetzt direkt zur zulassungsstelle geschickt und da da die meisten leute keine ahnung haben, wird das gleich abgeschmettert oder irgedwelche gutachten verlangt die es nicht gibt. und dafür muss er sich dann verantworten und darauf habe so gut wie keiner (ihn eingeschlossen) mehr bock! Wenn das Auto in Bayer oder NRW zugelassen ist, wäre das kein ding." also schonmal viel Spaß... Wenn ich wüsste wo man sich mal beschwehren könnte bei dem haufen, dann würde da das telefon schon glühen!
Dann muss ich sagen wohnst du in der falschen Region in Hessen. Bei uns in Wetzlar alles Null Problemo, alles eingetragen bekommen(6 Punkt Gurte, Käfig, sitze, haubenhalter usw). Zulassungsstelle alles fein eingetippt mit verändertem Leergewicht und Ende... Null Problemo und nix mit Vitamin B oder so.
Gruß Björn
Okay, ich bin extra zu ner firma gefahren die auch autos aufbauen, vllt lag nur an dem tüvler,
Servus miteinand! Mit'n Gruppe G Reglement hab ich mich jetzt schon ziemlich auseinander gesetzt. Ich werde nur aus der Sache mit homologation bzw. Dmsb Fahrzeugliste nicht ganz schlau. In der Liste auf der Dmsb Seite steht mein Auto nicht drin. Bzw spielt das bei 200er rallyes eine Rolle?
Danke schon mal
Formloser Antrag an den DMSB mit Kopie der Zulassungsbescheinigung - wenn alles im grünen Bereich ist wird das Auto nachträglich in die "G"-Fahrzeugliste aufgenommen.
Hat aber eigentlich nur informellen Charakter.
Ist es ein normales Auto mit ABE oder EG-Nr. kannst Du in D starten, auch, wenn es nicht in der "G"-Fahrzeugliste steht.
Also einfach Gruppe G nennen bei der Veranstaltung, technische machen und gut? Dann kann ich mir das Geld fürn dmsb ja sparen :-).
Formloser Antrag an den DMSB mit Kopie der Zulassungsbescheinigung - wenn alles im grünen Bereich ist wird das Auto nachträglich in die "G"-Fahrzeugliste aufgenommen.
Hat aber eigentlich nur informellen Charakter.
Ist es ein normales Auto mit ABE oder EG-Nr. kannst Du in D starten, auch, wenn es nicht in der "G"-Fahrzeugliste steht.
Leider nein, wie uns Art. 2 des Gruppengelements der Gruppe G weißmachen will:
Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr
in der Bundesrepublik Deutschland oder durch einen
DMSB-Wagenpass ausgestellt für die Gruppe G (Ausnah-
me: Rallye-Fahrzeuge) zugelassen sein und im Fahrzeug-
brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung den Tag der
Erstzulassung aufweisen.
Das Fahrzeugmodell muss in der G-Fahrzeugliste mit Typ-
Schlüssel-, Hersteller-Schlüssel- und ABE/EWGNummer
enthalten sein.
Des Weiteren muss bei jeder Veranstaltung ein Auszug
aus der G-Fahrzeugliste für das betreffende Fahrzeug vor-
gelegt werden.
Deswegen einfach beim DMSB in der G-Liste nachtragen lassen und gut !
Das G-Datenblatt brauchst Du definitiv bei der TA, da hat 325ix natürlich recht, wie meistens
Warum die Schreibtischtäter in Frankfurt das so festgelegt haben ist mir persönlich schleierhaft, denn bei der regulären Einstufung in eine LG sind bei der TA einer Veranstaltung die tatsächlichen Fakten wie Motorleistung und Gewicht ausschlaggebend, nicht was im G-Datenblatt steht.
Deswegen nach dem Einbau des Käfigs das Auto ruhig mal wiegen lassen und gegebenenfalls in den Papieren korrigieren lassen, vielleicht kannst Du dann schon eine LG tiefer starten als im Datenblatt angegeben.
@ WRX Sti
Was für ein Auto willst Du denn an den Start bringen ?
Deswegen einfach beim DMSB in der G-Liste nachtragen lassen und gut !
Das G-Datenblatt brauchst Du definitiv bei der TA, da hat 325ix natürlich recht, wie meistens
Warum die Schreibtischtäter in Frankfurt das so festgelegt haben ist mir persönlich schleierhaft, denn bei der regulären Einstufung in eine LG sind bei der TA einer Veranstaltung die tatsächlichen Fakten wie Motorleistung und Gewicht ausschlaggebend, nicht was im G-Datenblatt steht.
Deswegen nach dem Einbau des Käfigs das Auto ruhig mal wiegen lassen und gegebenenfalls in den Papieren korrigieren lassen, vielleicht kannst Du dann schon eine LG tiefer starten als im Datenblatt angegeben.
In der Liste stehen neben dem min. bzw. max. gGewicht je nach Aussstattung auch Leistungsdaten und Rad/Reifengrößen, die nicht ganz unwichtig sind, denn Felge breiter 7 Zoll = Hochstufung um 1 Klasse usw..
Auch die Abweichungen des Fahrzeugs zu den Angaben in der Liste sind bzgl. Gewicht und Leistung klar geregelt und werden imho immer in Relation zur Liste ermittelt bzw. bewertet.
Deshalb: Immer nur mit Gruppe G Liste!!!
Einen Legacy Turbo Baujahr 93. Die Wurst ziehst damit zwar net vom Brot aber besser als immer nur Zuschauer bzw Beifahrer. TÜV und Zulassung hab ich schon.
Felgen bleiben vorerst die originalen drauf
Einen Legacy Turbo Baujahr 93. Die Wurst ziehst damit zwar net vom Brot aber besser als immer nur Zuschauer bzw Beifahrer. TÜV und Zulassung hab ich schon.
Naja dann, Kontakt zur Behörde aufnehmen, Fahrzeug in der G-Liste nachtragen lassen (wenn es wirklich noch nicht drin steht) und los!
Was die an Info haben wollen, werden sie dir schon mitteilen.
Ist schon in arbeit
so was?
Einfach dieses Formular ausfüllen und ab nach Frankfurt damit...und 26€ bereithalten... :D:D:D
ANTRAG_G-Fahrzeugliste.pdf
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