Auto verkauft Käufer meldet nicht um

  • Hi,


    OK, ich bin kein Rechtsberater, also was ich sage ich "laienhaft"...


    Wenn wirklich alles nichts hilft, dann würde ich ihm jetzt noch eine allerletzte Frist setzen, sich zu melden. Darin würde ich drohen, Anzeige zu erstatten.


    Wenn er das ignoriert, würde ich wohl zur Polizei gehen.


    Oder vorher noch was anderes:


    Wenn es dein bester Freund war, dann kennst du auch Freunde oder Verwandte von ihm. Da nachfragen, was mit ihm los ist. Seiner Mutter den Fall schildern, ob sie nicht was machen kann. Du würdest ihn nicht anzeigen wollen, wüsstest dir aber langsam keinen anderen Rat mehr.


    Ansonsten kannst du dich noch an deine Haftpflicht wenden, und dort den Fall schildern. Wahrscheinlich kannst du dort bewirken, dass sie dem Straßenverkehrsamt mitteilen, dass keine Haftpflicht mehr besteht. Das Auto wird dann von Amts wegen stillgelegt. Du musst dann aber dort aktenkundig machen, dass DU selbst NICHT mehr Halter des Fahrzeugs bist...


    Wenn du keinen Kaufvertrag vorweisen kannst, dann schreib eine Erklärung, dass du ihm das Fahrzeug per Handschlag verkauft hast. Das sollte auch reichen, dass sie aktiv werden...


    Gruss Jo

  • Ich wäre hier mit deiner Art jemanden mit Namen und Anschrift öffentlich an den Pranger zu stellen vorsichtig, der Schlag geht sehr schnell nach hinten los! Editier lieber den beitrag und nimm Namen und Anschrift raus, egal wen es betrifft.


  • Versicherung sagt ohne Abmeldungsbescheid können sie nicht kündigen, ist mir klar


    Für dich wäre es wichtig, die Versicherung dazu zu bringen, eine Anzeige wegen nicht bestehenden Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle zu erstatten gem. § 25 FZV. Die Versicherung kann dann, wenn sie davon ausgeht, dass kein Pflichtversicherungsschutz mehr besteht, diese Anzeige erstatten. Die Zulassungsstelle wird in diesem Fall die Papiere einziehen und das Kennzeichen entstempeln lassen. Ist der Käufer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar, so wird die Zulassungsstelle das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben und spätestens nach einem Jahr zwangsstilllegen lassen.


    Erstattet die Versicherung keine § 25 FZV-Anzeige (beispielsweise, weil sie davon ausgeht, dass noch Versicherungsschutz besteht), dann solltest du direkt mit der Zulassungsstelle Kontakt aufnehmen und dort den Sachverhalt schildern. Die Zulassungsstelle kann dann versuchen, den Käufer zu ermitteln und zur Abmeldung zu bewegen bzw. die Zwangsstillegung vornehmen lassen.


    Vielleicht hilft dir das weiter...

  • Holla die Waldfee,
    diese Sache gehört hier wohl nicht her.
    Und ich denke die Angelegenheit solltet Ihr unter Euch klären.
    Der besagte Freund hat Dir doch auch vor einiger Zeit ein Auto zur Verfügung gestellt. Und auch Du hast dies großzügig gefahren mit seiner Versicherung.
    Übrigens ist das Fahrzeug jetzt auf den Freund angemeldet,so das die Versicherung bestimmt bald die Bestätigung vorliegen hat.
    Auch hat die Karre endlich nach 3maligen Anlauf wieder TÜV.Und konnte
    so auch umgemeldet werden.Denn ohne TÜV war Ummeldung gar nicht möglich.Und eine Abmeldung vor Verkauf durch Dich hätte einige €ronen
    Strafe und Gebühren gekostet, welche Du vermeiden wolltest.
    Ich schreibe das nur, damit hier kein falsches oder einseitiges Bild entsteht.
    Und jetzt halte ich mich wieder raus.Und vertragt Euch wieder.

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