Beiträge von 325 Rallye

    Na jetzt mal Hand aufs Herz: Wer von Euch, der so ein Gruppe G Rallyeauto aufbaut, wie z.B. ein Mitsu, Subaru oder Audi TT, für die es an jeder Ecke für kleines Geld ein Softwareupdate gibt, mit dem man locker 350 PS hat, würde das nicht machen? Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden geht gegen Null. Oder wann hat zum letzten Mal jemand in der nationalen Szene einen Protest gegen ein Gruppe G Auto wegen zu viel Leistung geschrieben?


    Trotzdem muss jeder für sich entscheiden, ob er in einem Serienauto mit Automatikgetriebe, ABS und ESP Rallyefahren möchte.
    Für viele gehört einfach der "Krawall" (nicht nur der laute Auspuff, sondern auch das "Renngetriebe", mit dem man immer noch längere Schaltzeiten hat, als mit jedem DKG, das "Basteln" am Motor mit "Rennnockenwellen", "Motorsportkolben" usw. mit dem einzig und allein die Fahrbarkeit des Motors verschlechtert wird, das "Rennfahrwerk" mit viel zu harten Federn...) und das ständige Schrauben am Auto dazu.

    Wie sieht eine solche Eintragung in der Zulassungsbescheinung eigentlich aus?
    Was steht da, nebe den Eintragungen, alles drin?


    Wie sieht eine solche Eintragung in der Zulassungsbescheinung eigentlich aus?
    Was steht da, nebe den Eintragungen, alles drin?


    Das wäre echt mal interessant. Steht in den offiziellen Papieren - also die von der Zulassungsstelle, nicht vom DMSB - irgendetwas von dem DMSB KFP?
    Wenn nur in der Art "Ausnahmegenehmigung gem. §70 am xx.xx.xxxx vom Landratsamt XX erteilt" drin steht, hätte das keinen Bezug zum KFP.


    BTW: Darf man als Vorausauto ohne KFP fahren?

    Eine Eintragung nach §21 ist nicht illegal! Die ist genau dafür da, um Dinge einzutragen, für die es keine ABE oder Gutachten oder beides nicht gibt.
    Aus diesem Grund dürfen das auch nur bestimmte Prüfer.
    Ich habe schon Fzg-Scheine gesehen, in denen Ferodo DS3000 und EBC Yellow Stuff eingetragen waren.


    Aber ich glaube, das Thema Bremsbeläge wird einfach geduldet und beide Augen zugedrückt. Was ich in diesem Fall auch sehr gut finde. Beläge mit Straßenzulassung sind bei Rallye (fast) nicht zu fahren und stellen ein extremes Sicherheitsrisiko dar.

    Klar natürlich! Die Zuschauerinfo und das Bordbuch kann man direkt im Internet runterladen.
    Das hat den Vorteil, dass Zuschauer keine Zuschauerinfo kaufen müssen und die Teilnehmer können schon entspannt eine Woche zuvor den Aufschrieb erstellen. Dann hat man übrigens noch locker Zeit, jede WP ca. 10 mal abzufahren um ganz sicher zu sein, dass der Aufschrieb auch passt.


    WAS SOLLEN DIESE FRAGEN???

    Krass - das hätte ich nicht gedacht! Zumal ich bei der Onlinenennung hinter der Freitagsabnahme "optional" gesehen habe.


    Ich bin mir nicht sicher, ob das allen Teilnehmern so bewusst ist! Vielleicht solltet Ihr noch mal eine Email an alle Teilnehmer schicken und das dort explizit reinschreiben.


    Ausnahmefälle? ! Tag Urlaub im Geschäft, doppelte Anfahrt oder alternativ Übernachtung,...


    Bei der Fränkischen Schweiz hat das wunderbar am Samstag alles geklappt und es war auch ne R70.

    Die interessante Frage wäre, was hinter dem Paragraphen im Reglement eigentlich steckt. Was wollte der DMSB damit ursprünglich bezwecken (ich gehe mal davon aus, dass hinter jedem Inhalt auch mal ein konkreter Zweck steht/stand - vielleicht ist dieser aber mittlerweile veraltet)?
    Wenn generell der Einsatz von freiprogrammierbaren Motorsport-Steuergeräten verboten werden sollte, dann könnte man das anders formulieren (z.B. "Das serienmäßige Motorsteuergerät muss beibehalten werden, lediglich die darauf laufende Software inkl. den Daten sind freigestellt"). Damit könnte man immer noch die Steuerung an geänderte HW anpassen (z.B. Nockenwellen, Hubraum, optimierte Luftführung etc.).


    Mit der jetzigen Formulierung "Die Anzahl und Art der serienmäßigen Steuerungssignale (das heißt Inputs und Outputs, wie Drehzahlgeber-,Temperatur-,Kurbelwinkelgeber-, Drosselklappen- und Drucksignale) des Einspritzanlagentyps (z. B. K-Jetronic, L-Jetronic) müssen beibehalten werden, jedoch ist die Größe (Wert) dieser Steuerungssignale freigestellt." kann doch keiner etwas anfangen.


    Übrigens könnte man das "Die Messvorrichtung für die Ansaugluft darf durch
    eine andere Messvorrichtung des gleichen Typs,
    z. B. ein Luftmengenmesser durch einen anderen Luftmengenmesser,
    ersetzt werden." als Alpha/N Verbot interpretieren. Denn die original Messvorrichtung ist eben ein Heißfilmluftmassenmesser - bei Alpha/N würde die Luftmenge aus DK-Winkel u. Drehzahl berechnet werden, damit wäre es ein anderer Typ von "Messvorrichtung".


    Aber grundsätzlich gebe ich 16V-Trainer Recht: Warum auf eine schlechtere Methode wechseln, wenn man den original LMM als "Drossel" sowieso verbauen muss? Dann kann ich doch gleich dieses Signal nehmen.

    Den Nervenkitzel bei der TA wird es wahrscheinlich nicht geben, da der Nachweis eines geänderten EPROMs sehr schwer sein wird. So lange man den LMM verbaut hat und nur die Software im Steuergerät geändert hat, wird es wahrscheinlich nie herauskommen.


    Glaube trotzdem, dass es den ein oder anderen E36 M3 Fahrer gibt, der ne Airbox OHNE LMM fährt. Das würde man allerdings bei offener Motorhaube sofort sehen.

    OK hast Recht. Wenn der Weg bis zur Drosselklappe gleich bleibt und erst danach die Airbox an die Serienflansche geschraubt wird (aus Richtung Motor kommend).


    Aber der HFM/LMM muss dann auf jeden Fall am Eingang der Airbox verbaut sein. Ob das Signal tatsächlich genutzt wird oder in der Motorsteuerung dann doch mit Alpha/N gearbeitet wird, sieht man ja nicht.

    Hallo,
    darf man bei einem E36 M3 in der Gruppe F eine Airbox fahren?
    Laut Reglement heißt es
    "Der Ansaugkrümmer muss vom Fahrzeug-Grundmodell
    sein und darf mechanisch spanabhebend (z. B. durch
    Schleifen, Drehen, Feilen, Fräsen, Senken und Bohren)
    nachbearbeitet werden."


    Da es beim E36 keine Variante mit Airbox gab, dürfte das doch nicht zulässig sein, oder?


    (Beim E46 ist es anders, da hatte der M3 CSL eine Airbox)