In der Rili 176 steht unter Punkt 1 Absatz 3:
[Gilt]: für bereits zum Straßenverkehr zugelassene Kfz der Klasse M1, AN DENEN ÄNDERUNGEN IM SINNE DIESER RILI vorgenommen wurde, die zum Erlöschen der BE führen.
Das sehe ich anders: Die Richtlinie ist grundsätzlich nur zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Fahrzeuge, bei denen alles eingetragen ist (§ 21) und die von der Zulassungsstelle diese Eintragung in die Fzg-Papiere erhalten haben (§ 19) besitzen eine gültige Betriebserlaubnis und benötigen daher keine Ausnahmegenehmigung. Also gilt auch nicht die Richtlinie zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
"Die Regelungen betreffend „Straßenfahrzeuge“ in Art. 2
Abs. 4 der Richtlinie 2007/46/EG lassen sich nur auf erst-mals in den Verkehr kommende oder typgenehmigte und
vor ihrer ersten Zulassung geänderte Kraftfahrzeuge an-wenden.
Dies gilt auch für typgenehmigte und bereits zugelassene
Kraftfahrzeuge, die den FIA- bzw. DMSB-Bestimmungen
im vollen Umfang entsprechen.
Andere bereits im Verkehr befindliche Kraftfahrzeuge
müssen nach § 19 i.V.m. § 21 StVZO ggf. mit entspre-chenden Ausnahmegenehmigungen zugelassen werden." Zitat Ende
M.E. nach fallen die von mir o.g. Fahrzeuge unter den letzten Passus. Und da steht eindeutig "ggf." also gegebenenfalls und nicht zwingend.
Aus der Richtlinie kann ich keinerlei Verpflichtung lesen, dass für Fahrzeuge, die solche Eintragungen wie in der Rili beschrieben haben, eine nachträgliche PFlicht besteht für den KFP i.V.m. §70 Ausnahmegenehmigung.
ABER: Wenn der DMSB in seinen Statuten vorschreibt, dass ab 2017 alle Fahrzeuge einen KFP MIT §70 Ausnahmegenehmigung (und damit mit Plakette) haben müssen, kann man höchstwahrscheinlich nichts dagegen machen. Außer natürlich keine DMSB Veranstaltungen mehr fahren.
Aber die Fzg. ohne KFP werden irgendwann aussterben, bez. Neuaufbauten werden nur noch mit KFP möglich sein, da die TÜV'ler oder (DEKRA'ler) das Motorsportzeug nicht mehr nach §21 eintragen werden. Oder die Zulassungsstellen keine BE mehr erteilen werden.
Anderes Thema: Mit dem KFP kann man sich Reifen ohne E-Kennzeichnung eintragen lassen. Wie ging das bisher bei Fzg. ohne KFP bei int. Rallyes in Deutschland. Nach welcher rechtlichen Legitimation darf man Reifen ohne E-Kennzeichnung fahren? Auch Eintrag in Fzg-Papiere?