Ich persönlich habe im Grunde zu wenig Hintergrundwissen, was das Thema Verbot der Gruppe H betrifft, um es im Ganzen beurteilen zu können. Was ich wahrnehme ist, dass durch das Gruppe H-Verbot bei DMSB-Veranstaltungen das Interesse an nationalen Rallyes deutlich schwindet.
In allen anderen Rennserien, ob Berg, Slalom oder Rundstrecke, sind Gruppe H-Fahrzeuge startberechtigt und letztendlich die Zuschauermagnete, somit gerne gesehen, einzig im Rallyebereich verbannt man diese Fahrzeuge.
Dass der DMSB nun so massiv versucht Druck auf die Grabfeld-Teilnehmer aufzubauen zielt meines Erachtens ganz klar darauf hinaus, vor allem andere Veranstalter vom Wechsel in den RSC abzubringen und das mit allen Mitteln.
Ich glaube nicht, dass der DMSB durch seine Satzung rechtmäßig untersagen kann, an von Genemigungsbehörden offiziell genehmigten Veranstaltungen, teilzunehmen. Das in der Satzung drin stehen zu haben ist das eine, die Rechtmäßigkeit das andere. Allerdings wächst gerade in den letzten Jahren die NAVC-Szene, so weit ich das richtig sehe, NAVC-Veranstaltungen sind mittlerweile absolut salonfähig, was vor 20 Jahren nicht der Fall war. Hier hat der DMSB versäumt frühzeitig seine Geschütze auszufahren, da man wohl durch die kleinen Anfänge keine Notwendigkeit dazu sah, diesen Verband vom Markt zu drängen. Der DMSB möchte es nun beim aufkommenden Wettbewerber RSC anders machen - möglichst gleich zu Beginn die noch kleine Flamme im Keim ersticken. Es gilt in Deutschland allerdings immer noch der Grundsatz der Gleichbehandlung. Wenn RSC-Teilnahmen der DMSB-Lizenznehmer nicht rechtens wären, würde das auch für NAVC-Teilnehmer gelten. Da aber NAVC-Veranstaltungen heutzutage absolut etabliert sind, müsste der DMSB sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sicher die Frage stellen lassen, warum man diesen Verband seit Jahrzehnten duldet und nicht gegen seine eigenen Lizenznehmer vorgeht, die auch gleichzeitig an NAVC-Veranstaltungen teilnehmen. Der DMSB kann meines Erachtens rechtlich wirksam nicht durchsetzen, RSC-Veranstaltungen zu verbieten und auch die Teilnahme von DMSB-Lizenznehmern an RSC-Veranstaltungen.