Beiträge von Alexander Boppert

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    Art. 7. Fahrten außerhalb des Wettbewerbs (VIP-, Taxifahrten o.ä.)
    Sollen im Rahmen einer Rallye (außer im Shakedown) VIP-, Taxi- oder ähnliche Sonder-Fahrten stattfinden, ist die Zahl derartiger Fahrzeuge dem DMSB (bzw. bei Rallye 35 der für die Veranstaltungsgenehmigung zuständigen Sportabteilung) anzuzeigen und das Verbot der Zeitnahme zu beachten. Derartige Fahrten dürfen erst nach Durchfahrt der erforderlichen 0-Fahrzeuge erfolgen. Eine Wertungsprüfung darf zeitgleich nicht von Wettbewerbsteilnehmern befahren werden. Die Durchfahrt eines weiteren 0-Fahrzeugs muss vor dem ersten Wettbewerbsteilnehmer erfolgen. Zur Kennzeichnung der Fahrzeuge sind Ziffern nicht erlaubt.
    Fahrzeuge der Gruppe B gemäß Art. 7.4.1 Anhang K der FIA , die aus Sicherheitsgründen bei Rallyes verboten wurden, sowie Fahrzeuge der Gruppe H, die im DMSB-Rallyesport nicht zugelassen sind, sind für derartige Veranstaltungen nicht startberechtigt.
    Für die sichere Durchführung derartiger Fahrten, sind ausschließlich die Fahrzeugführer und die jeweiligen Veranstalter verantwortlich; erforderliche Erlaubnisse und Versicherungen sind gesondert zu beantragen/abzuschließen. Alle Fahrzeuginsassen sollen bei VIP-, Taxifahrten oder ähnlichem die bei den Wettbewerbsteilnehmern vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (Helme, Kopfrückhaltesystem, Bekleidung etc.) verwenden.

    R.I.P Sven
    Es war eine schöne Zeit - Wir haben viel gelacht und uns gegenseitig respektiert. Ich werde dich als fairen Sportsmann und Mensch in guter Erinnerung behalten.
    Viel Kraft wünsche ich der Familie und den Angehörigen.

    Karriereende ??
    Hier gehts nicht um irgendwelche Personen, sondern um den Breitensport für Veranstalter, Teams und Zuschauer. Und der RSC hat für mich jetzt erstmal nichts mit filmen, fotografieren oder interviews geben zu tun. Und Patrick und ich arbeiten auch nicht erst seit Wochen zusammen, sondern uns verbindet seit Jahren das gleiche Ziel. Wobei Patrick hier eine herrausragende Leitfigur ist mit einem extrem hohen Aufwand den er betrieben hat in Bezug auf den RSC.


    Best regards


    Der Name Köhler ist hier völlig uninteressant, da es sich um einen kompletten Neuaufbau Gruppe F gehandelt hat. Das hat mit umrüsten überhaupt nichts zu tun und sollte sicher auch kein Beispiel sein meines Erachtens da sich sowas nur 5 % in der nationalen Rallyeszene leisten können.


    Ich habe mit keinem Wort vom NAVC gesprochen.

    Meine Meinung:
    das ist weder der richtige Weg noch die richtige Form, vom Inhalt mal abgesehen


    am Ende des Tages willst du, dass Veranstalter ein unkalkulierbares Risiko eingehen, damit du dich nicht bewegen musst
    dreh den Spieß um und mache es vor in Wahlscheid, statt den unangenehmen Teil anderen abzuverlangen


    mal tief Luft holen, über Vereinsfinanzierung nachdenken, die nächsten Eintragungen auf der Zulassungstelle bzw. LVA abwarten und dann schauen, wie weit du mit der NAVC-Idee kommst


    Ein unkalkulierbares Risiko ist es unter der Flagge vom DSMB eine R35/R70 im Jahr 2017 (Stand heute) zu veranstalten im besonderen ohne Historic als Auffangbecken !!

    Du hast verstanden um was es geht! Es gibt noch Unmengen an Optimisten, die denken es wird sich nicht wirklich was ändern ab 2017. Diese Herren werden ihre Meinung noch bitter revidieren. Lassen wir uns mal überraschen ob in diesem Jahr noch "positive" Entscheidungen fallen.
    Wenn die Gruppe H 2017 nicht mehr startberechtigt ist, verabschiede ich mich vom Rallyesport.


    Best regards