Text der Richtlinie:
Zitat:
Motorsportveranstaltungen, im Sinne dieser Richtlinie,
sind vom Deutschen Motorsport Bund (DMSB) oder seinen
Mitgliedern (z. B. ADAC, AvD, DMV) genehmigte und
registrierte Veranstaltungen (z. B. Rallyesportveranstaltungen
gemäß DMSB-Rallye-Reglement), bei denen registrierte
Teilnehmer straßenzugelassene Kraftfahrzeuge
führen.
Zitat2
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist an folgende
Bedingungen gebunden:
3. Die Inbetriebnahme der Kraftfahrzeuge nach Anhang 1
auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme an
genehmigten und registrierten Motorsport-Veranstaltungen
einschließlich deren An- und Abfahrten zu und
von solchen Veranstaltungen erfolgen (ein Nachweis
– z. B. Nennungsbestätigung oder Ausschreibung mit
Genehmigungsnummer – ist vom Fahrer mitzuführen).
Dies gilt auch für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur
oder Wartung des betreffenden Kraftfahrzeuges.
Definition Richtlinie:
Mit Inkrafttreten einer Richtlinie dürfen nachgeordnet keine Gesetze erlassen werden, die dieser zugegen stehen.
Sie wird in absehbarer Zeit durch eine Verordnung ersetzt.
Also ein "Gesetz", was für eine Übergangszeit gilt. Alte Regelungen behalten noch ihre Gültigkeit.
Definition Verordnung:
Bindendes Gesetz, welches ab einem fixem Datum gilt und auch umzusetzen ist.
Keine Übergangszeit.