In letzter Zeit hatten sich sehr viele Fragen bei mir angesammelt, die zum Teil auch hier im Forum schon gestellt wurden. Diesbezüglich habe ich eine ausführliche Mail an den DMSB geschickt und bekam gestern eine Antwort von Herrn Fürst. Vielleicht hilft das dem ein oder anderen hier auch etwas weiter.
1. Werden bestehende Eintragungen im bisherigen, normalen Fahrzeugschein wieder mit in den neuen "normalen" FZG-Schein übernommen?
Zu 1) Im Regelfall ja. Wenn ein KFP beantragt wird sollten vom Antragsteller alle eintragungspflichtigen Änderungen im KFP erfasst werden. Die Eintragungen im Fz.- Schein bzw. der ZB1 obliegen dem aaS und der Verwaltungsbehörde.
2. Werden KFP-Eintragungen nur im KFP eingetragen oder auch im FZG-Schein? Ich vermute hier wird nur ein Hinweis mit Verweis auf den KFP im FZG-Schein stehen oder?
Zu 2) Diese Entscheidung obliegt dem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) welcher das Sondergutachten schreibt und der jeweiligen Verwaltungsbehörde. Beide Möglichkeiten sind denkbar.
3. Müssen bestehende Eintragungen nochmal zusätzlich im KFP vermerkt werden?
Zu 3) Der DMSB- Sachverständige beschreibt im KFP das Fahrzeug vollumfänglich (siehe auch Pos. 1).
4. Was geschieht mit der EURO-Norm der Fahrzeuge, wenn z.B. Auspuffanlagen ohne Gutachten (Eigenbau) oder homologierte FIA-Katalysatoren verbaut werden? Bleibt diese unverändert?
Zu 4) Selbstverständlich wird die registrierte Norm aktualisiert. Es dürfen dabei ausschließlich Katalysatoren gemäß DMSB- Abgasvorschriften verwendet werden.
5. Wird eine Abgasuntersuchung der Fahrzeuge weiterhin benötigt?
Zu 5) Im Regelfall wird bei Einbau z. B. eines DMSB- homologierten Katalysators kein Abgasgutachten verlangt.
6. Die Nutzung des Fahrzeugs wird durch den KFP allgemein auf DMSB-Veranstaltungen und ggf. Einstellungsfahrten eingeschränkt. Gibt es hier eventuelle Anpassungen bei der KFZ-Steuer? Die Fahrzeuge können ja nur noch in geringerem Maße bewegt werden wie zuvor.
Zu 6) Das Thema entzieht sich unserer Kompetenz. Uns ist nicht bekannt, dass es wegen des beschränkten Einsatzgebietes (blaue Plakette) einen Steuervorteil gibt.
7. Im KFP müssen Teile mit Hersteller und Teilenummer angegeben werden. Was macht man bei Teilen, auf denen keine Nummer vorhanden ist?
Zu 7) Es gibt Teile auf denen keine Teile- Nr. stehen aber dennoch gemäß Hersteller eine Teile – Nr. haben. Die diesbezügliche Bewertung obliegt dem/den Sachverständigen.
Gruß,
Marius