Guten Morgen zusammen,
möchte nur wissen, ob ich richtig liegen mit meiner Vermutung bzw. Überlegung.
Laut Handbuch ist in der Gruppe G die Innenausstattung ja freigestellt.
Jedoch muss diese ja der Mindestausstattung entsprechen.
Heißt das dann im Umkehr Schluss ich darf alles verbauen was über diese Mindestausstattung hinausgeht ?!
Da ja scheinbar das Lenkrad in diesem Falle ein Teil der Innenausstattung ist, dürfte ich dann auch rein theoretisch ein Snap off verbauen ? (wäre nicht schlecht aufgrund festen Fahrersitzes)
Mir ist bewusst, dass alles nicht ausdrücklich erlaubte nicht erlaubt ist
Allerdings steht auch in keinen anderen Reglements (Grp. F; H) ausdrücklich drin, das ein Snap off erlaubt ist (so wie es zum Beispiel im Gruppe N Reglement (wenn ichs noch richtig im Kopf hab) drin steht.