Alles anzeigenHallo,ein Auszug aus dem DMSB Handbuch :
Der Einbau von Feuerlöscher und Feuerlöschanlagen ist
nicht eintragungspichtig, jedoch müssen die Behälter
und Anlagen zugelassen sein. Die Unterbringung von
Löschmittelbehältern der Feuerlöschanlagen im Koer-
raum ist zulässig. Der Mindestabstand dieser Löschmittel-
behälter zur Karosserieaußenkante muss dann in allen ho-
rizontalen Richtungen 30 cm betragen. Die Befestigung
der Behälter einer Feuerlöschanlage muss mit mindestens
jeweils zwei verschraubten Metallbändern erfolgen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Jetzt bin ich schon wieder ein gutes Stück weiter!
Viele Grüsse
Michael