In einem Deiner früheren Posts sagtest du, dass auf die RSC-Verantwortlichen nun einiges zukommen würde seitens des DMSB.
Ich hatte Dich gefragt warum - leider kam (wie schon öfter) keine Antwort deinerseits.
Daher nochmal die Frage: Warum sollte ein RSC-Verantwortlicher belangt werden ? Und wofür ?
Nicht jeder RSC-Verantwortliche kann vom DMSB belangt werden. Belangt können nur jene werden, die eine DMSB-Lizenz haben. Denn diese haben dafür einen Vertrag mit dem DMSB abgeschlossen, der es ihnen nicht erlaubt, an Veranstaltungen teilzunehmen, welche nicht vom DMSB (oder Trägerverbänden) genehmigt wurden.
Natürlich bedeutet das nicht, dass diese Personen dann nicht mehr beim RSC aktiv sein können. Im Gegenteil. Aber im schlechtesten Fall bedeutet es, dass diese Personen dann nicht mehr beim DMSB aktiv sein können, ergo nicht mehr bei ganz vielen anderen Veranstaltungen, da diese von ADAC, AvD oder DMSB registriert wurden.
Jeder DMSB-Lizenznehmer hat seinen eigenen Lizenzvertrag unterschrieben. Und somit ist auch jeder der Sportgerichtsbarkeit "freiwillig" unterstellt. Natürlich kann der DMSB niemanden verbieten, woanders teilzunehmen. Aber er kann demjenigen anschließend verbieten bei ihm selbst teilzunehmen. Dieses Urteil wird dort aber wahrscheinlich niemand fällen. Also wird es auf Geldstrafen oder auf Sperren in einer Zeit hinauslaufen, zu der keine Motorsportveranstaltungen durchgeführt werden.