Ach MartinGSI
Wo hast du deinen Zeitnehmerlehrgang gemacht...
Du verkomplizierzt doch nur.
Nach deiner Version des Vergehens hätten ja wohl mindestens 2 Strafminuten vergeben werden müßen.
Das geht doch viel einfacher.
StNr. 5 Reindl/Ehrle waren einfach nicht bei der Sache, sind einfach der vor ihnen fahrenden StNr. 4 gefolgt die eine Minute vor ihrer Sollzeit Strafpunktfrei den
Kontrollposten anfahren dürfen und somit ist die StNr.5 eben nicht in der Minute vor ihrer eigenen Sollzeit eingefahren und brauchte auch nicht überholen.
Sollte ein erfahrener Fahrer der du sein willst eigentlich wissen.
Wie gesagt die zu frühe Einfahrt hat auch ein Mitglied des Organisationskommites bestätigt. OK zählt nicht ist kein Sachrichter.