Beiträge von Andy_B_

    Ich hole mal das Thema wieder aus dem Keller ::)) Folgende Frage beschäftigt mich gerade als (noch neuer) Rallye-Einsteiger:


    Wann, bzw. wo darf ich den Lampenbaum montieren? Ich fahre ausschließlich DMSB Rallye 35/70 und den Lampenbaum habe ich im Auto fest montiert; d.h. ich könnte diesen bei einsetzender Dunkelheit vor WP-Start montieren.


    Vielen Dank an die "Cracks" für die Rückmeldung und Unterstützung ;)
    Grüße

    schön, dass wenigstens vereinzelt noch Personen anzutreffen sind, welche sich tatsächlich zum Thema äußern können. Danke mal soweit.


    [MENTION=4473]Froonk[/MENTION]: wenn bei einzelnen Fahrer-innen/Beifahrer-innen eine Einstellung des Verfahrens nach der 1. Anhörung durchgeführt wurde, obwohl bei den Personen ja eigentlich der gleiche Verstoß gegen die Lizenzbestimmung vorgelegen haben müsste - wovon auszugehen wäre, ist eine unterschiedliche Urteilsfindung ja doch etwas widersprüchlich........


    Ich bezweifle jedoch die genaue Urteilsbegründung, als rechtlich akzeptabel, denn die absolute Motorsporthoheit in Deutschland unterliegt eben nicht nur dem DMSB e.V. (anmerk. gem. Vorstart 01-2019:


    Begründung II:
    Im Internationalen Sportgesetz der FIA (ISG) ist definiert, Art.
    2.1.5a, dass jeder Wettbewerb, der nicht nach den Bestimmungen
    des Sportgesetzes und des Nationalen Reglements des zuständigen
    ASN (DMSB e.V.) organisiert, als verboten gilt.


    Zitat Ende)


    Sofern ein Teilnahemer bei der Grabfeldrallye (Achtung genau lesen:) mit einer DMSB-Lizenz genannt und gefahren ist, ist für mich die Entscheidung des DMSB e.V. nachvollziehbar; wenn der Teilnehmer jedoch die Nennung und Teilnahme nicht mit einer DMSB-Lizenz vollzogen hat, sehe ich die Urteilsfindung problematisch an.



    Da der DMSB e.V. der nationale ASN zur Durchführung der FIA Regularien und dessen ISG ist. Es sich hierbei jedoch nicht um eine derartige Veranstaltung handelt, bzw. es in Deutschland noch einen weiteren Motorsportverband, welcher auf der gleichen nationalen rechtlichen Grundlage (rechtlich gleichberechtigt zum der DMSB e.V.) handeln darf, i.S. von:


    **********
    Zitat Homepage: ww.dasv.de


    GENEHMIGUNG VON MOTORSPORTVERANSTALTUNGEN UND STRECKENABNAHMEPROTOKOLLE


    gem. VwV zu § 29 StVO I III. Erlaubnisverfahren Randnummer 36


    " ... Streckenabnahmeprotokolle von bundesweiten Motorsportdachorganisationen (z.B. DMSB, DAM und DASV) sind Gutachten in diesem Sinne."


    ****** Zitat Ende


    deren gibt es rechtlich gesehen - meines Wissens nach in Deutschland nur diese beiden Motorsportverbände - wobei der DASV ja nicht der FIA unterliegt und somit eigenständig ist und eigenständig rechtlich konform handeln darf und sich demnach nicht an die Regularien des ISG halten muss. Ob diese Genehmigung dem Veranstalter der Grabfeldrallye ebenfalls vorliegt, ist mir nicht bekannt.


    Ich erachte als Außenstehender Motorsportler (d.h. nicht in die Details der Betroffenen dieses Rechtstreites zw. DMSB und angeblich "nur einzelnen" Betroffenen, die Urteilsfindung und vor allem die Urteilsbegründung, als sehr kritisch und nicht unbedingt dem Motorsport im Gesamten dienlich. Zumal der Anschein erweckt wird, dass nur EINIGE WENIGE Personen aus EINER SPEZIELLEN Veranstaltung davon Betroffen sind.


    Mein Fazit ist, dass diese Veröffentlichung wiederum einen "faden Beigeschmack hat", da nur die eine Seite der "Verurteilten" widergegeben wird; leider fehlt es hier auf beiden Seiten im Sinne des GESAMTEN an Offenheit, Konsequenz und Lösungsbereitschaft. Wie so oft, sind leider alle der Meinung Recht zu haben, bis es dann nichts MEHR als Fernsehen gibt; ganz ohne Sport!


    Ich möchte dieses Thema hier nicht weiter austreten und kommentieren. Danke für die bisherigen Rückmeldung. Ich werde dies weiter beobachten.

    Mit Veröffentlichung im DMSB Vorstart 01-2019 unter DMSB Sportgericht sind nun zahlreiche Teilnehmer der Grabfeld 2018 mit Bewährungsstrafen für das Sportjahr 2019 aufgeführt. Das sind aber doch nicht ALLE Betroffenen gewesen. M.E. waren doch wesentlich mehr Teilnehmer (Fahrer-innen/Beifahrer-innen) betroffen (nicht Sportwarte). Wurde hier unterschiedlich geurteilt oder gab es dazu unterschiedliche Gründe?

    Für den DMSB Rallye Cup 2019 steht in der Ausschreibung (Sportliches Reglement 2019) unter Art....


    Art. 1 Teilnehmer
    Teilnahme- und wertungsberechtigt sind alle Fahrer, die mindestens im Besitz einer Nationalen Lizenz Stufe B des DMSB sind. Fahrer die im Besitz einer Nationalen Lizenz Stufe C bzw. Race Card sind, sind teilnahmeberechtigt, werden zum DMSB-Rallye-Cup jedoch nicht gewertet.


    Letztes Jahr (2018) war es noch notwendig die A-Lizenz zu haben, um wertungsbrechtigt zu sein; teilnahmeberechtigt in 2019 (demnach - ohne Wertung - ) C-Lizenz, bzw. Race-Card Inhaber.


    Einfach mal Reglement lesen und weniger vom "Hören und sagen" leben - hilft weiter! Ich habe mir auch extra in 12/2018 eine A-Lizenz beantragt, um im Rallye-Cup in Wertung zu fahren - hätte ich mal gewartet, dann hätte meine B-Lizenz auch gereicht.......konnte jedoch niemand ahnen, dass so etwas passiert. Nun nehme ich die A-Lizenz und fahre noch Rallye-Cross so lange es dies in Dtld. noch gibt....

    Das spannende wie Stefan das beschreibt wird doch wohl sein, ob diese "Zugeständnisse" des Leerräumens nur für die Rallye Gruppe G gilt oder auch für andere Sportarten, wie z.B. Slalom Gruppe G gilt, wo er (hautpsächlich) fährt? Es wird mehr denn je wichtig sein, das richtige Reglement mit dem entsprechenden Passus bei der TK Abnahme als Fahrer bereit zu halten (Nachweispflicht des Fahrers/Bewerbers!) .... muss auch zugeben, dass ich das TK Reglement für Slalom Grupppe G 2019 noch nicht gelesen habe....

    Frage an die "altbewährten", "DMSB-Flüsterer"...: Gibt es eigentlich einen wirklichen, wichtigen (Hinter-)Grund, weshalb die neuen Reglements für das Folgejahr immer so spät veröffentlicht werden, obwohl diese längst verabschiedet wurden? Zumal ja nun m.E. doch einige Änderungen anstehen?

    Es bleibt zu hoffen, dass endlich die neuen Regularien für 2019 veröffentlicht werden. Diese Salami-Taktik ist nervend, da immer nur von den "großen" Veränderungen gesprochen und zitiert wird - Aber wenn es so läuft wie, z.B. im letzten Jahr dass Technische Reglements (nicht Rallye) erst Mitte Januar veröffentlicht werden, OBWOHL diese bereits in der ersten Dezemberwoche schon verabschiedet wurden. Bindend und da warte ich aus Erfahrung immer auf das endgültige veröffentlichte Reglement. Radio Korridor oder "vertraute Quellen" sind so zuverlässig wie der nächste Lottogewinn.


    Es gibt bestimmt außer mir noch einige die dringend darauf warten; da ich ggf. die Klasse wechseln möchte und dazu einiges zum umbauen habe. WENN IM FEBRUAR 2019 SCHON DIE SAISON BEGINNEN SOLL!!!! lieber Trägerverband.....

    Als Neuling im Rallyesport habe ich eine Frage wie es in der Gruppe CTC/CTG mit Gruppe A Homologation mit dem Mindestgewicht aussieht? In der A-Homologation wird kein (Mindest-)Gewicht aufgeführt - nur in der N-Homologation. Nach dem F-Reglement müsste ich da ganz schön zupacken und wäre dann leistungsmäßig immer noch weit hinter den Spitzenfahrer. Mein Fahrzeug stammt aus dem Jahr 1986 und nach aktuellem CTC/CTG Reglement, ist (war) zumindest immer mal wieder ein vorderer Platz möglich, aber gegen die ganze Gruppe F "Geräte" sehe ich keine Chance. Vielleicht hat jemand einen Tipp/Info wie das mit dem Mindestgewicht gehandhabt wird.
    Vielen Dank im Voraus.


    Grüße