alles alles liebe zum birthday mic...
beste wünsche & ne gute feier!!!:]
Beiträge von cutter
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Nee, oder ?
Wer sich sowas ausdenkt hat anscheinend lange Weile.Mit solchen Geschichten könnte man doch prima eine nachmittägliche Talkshow füllen.
Das Thema lautet: "Hilfe mir hat die Katz ins Auto geschissen,...komm ich so durch den TÜV" -
Zitat
Suchen dringend aktive Helfer zur Durchführung der Rallye
da kannst aber warten bis du schwarz wirst bis sich da jemand meldet. Und wenn sich jemand meldet, ist die esrte Frage: "was bekomme ich dafür?"
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Nur müsste dann noch eine Beule im Dach homologiert werden,oder passt der Lange auch so rein?
Daumen drück für das Projekt. -
-homologierte Gurte
-Scheibenfolie dürfte ja klar sein -
Homologationsblätter kann man nicht runterladen.
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Richtig. Darf er aber nicht, weil er im Besitz einer gültigen Lizenz eines anderen ASN ist.Es sei denn er hat eine EU-Profi-Lizenz.
Denke aber eher das er eine internat. Lizenz hat
Siehe Lizenzbestimmungen oben.swift
Das würde dann auch für dich gelten. Wenn du also eine schweizer Lizenz hast, darfst du keine Tageslizenz kaufen.Escort TC
Ach so, das wusste ich nicht. Hab es so aus dem Handbuch rausgelesen. -
Ich habe noch mal nachgesehen. In den Bestimmungen für die CGTsteht nichts von "nur deutsche Zulassung", sondern: entweder Wagenpass oder Straßenzulassung.
Lediglich in den Gruppen G und F-2005 muss ein deutsche Zulassung vorliegen.
Du könntest also mit einer Schweizer Zulassung in den Gruppen CGT oder H starten.
In der CGT darfst du an deinem Auto maximal die Teile verbauen, die in der Periode und in der jeweiligen Gruppe homologiert waren.Es dürfen homologierte oder ehemals homologierte Gurte benutzt werden aber mindestens eine 8853/98 oder 8854/98er Homologation besitzen und sie dürfen nicht älter wie 10 Jahre sein.
Sitze müssen homologiert sein oder eine ehemalige Homolgation haben. Auch hier nicht älter wie 10 Jahre.Denke mal dein Porsche hat mehr wie 2000ccm;) , also musst du mindestens einen Überrollkäfig verbaut haben.Mindestanforderung nach Anhang J 1993 , 2002 oder heute gültigem Anhang J.
Und nun kommts: in der Gruppe CGT ist das tragen von Overalls,Unterwäsche, Socken, Schuhe, Handschuhe und Kopfhaube nach 2000er Homologation vorgeschrieben.
Beim Helm reicht eine E4 Norm (oder besser).Joachim
Teilnehmer mit einer "ausländischen Lizenz" dürfen nur bei Rallye 200 mit NEAFP-Status starten. Da er aber eine TL lösen will, darf er. -
Zitat
Kann ich mit Schweizer Wonsitz und Führerausweis eine Tageslizenz lösen?
Im Prinzip schon, es steht jedenfalls nichts gegeteiliges in der Bestimmungen.
"II. Automobilsport
Art. 14 Tageslizenz/Veranstaltungslizenz
(1) Die Tageslizenz ist ein auf einen Tag beschränktes Dokument, das nur für die Teilnahme
an eintägigen Wettbewerben Gültigkeit besitzt, die am Ausstellungstag stattfinden.
Diese Lizenz wird über das Veranstalter-Nennformular beantragt. Die Tageslizenz
kann entweder als Fahrer- oder in den entsprechenden Disziplinen als Beifahrer-
Lizenz erteilt werden.
(2) Die Veranstaltungslizenz ist ein auf die Veranstaltung beschränktes Dokument, das
nur für die Teilnahme an einer mehrtägigen Veranstaltung Gültigkeit besitzt. Diese
Lizenz wird über das Veranstalter-Nennformular beantragt. Die Veranstaltungslizenz
kann entweder als Fahrer- oder in den entsprechenden Disziplinen als Beifahrer-
Lizenz erteilt werden.
(3) Der Antragsteller darf nicht im Besitz einer gültigen Fahrer-/Beifahrer-Lizenz sein, die
vom DMSB oder die von einem anderen ASN als Mitglied der FIA ausgestellt wurde.
(4) Die Tageslizenz/Veranstaltungslizenz berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an einem
der nachfolgenden nationalen DMSB-Wettbewerben mit Veranstaltungsstatus
NATIONAL:
• ADAC BREITENSPORT-Rundstrecken-Rennen (ab Jahrgang 1991 und älter)
(Dacia Logan)
• Rallye 200 (ab Jahrgang 1989 und älter – mit Fahrerlaubnis)
• Rallye 200 Beifahrer (ab Jahrgang 1992 und älter)
• Gleichmäßigkeitsprüfungen (ab Jahrgang 1989 und älter – mit Fahrerlaubnis)
Nürburgring-Nordschleife erst ab vollendeten 18. Lebensjahr
• Slalom (ab Jahrgang 1991 und älter)
Nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht von mindestens 11 kg/kW
(Jahrgang 1989–1991)
• Dragster-Rennen (ab Jahrgang 1989 und älter)
Die Teilnahme an Dragster-Rennen ist auf die Gruppe Public Race und E.T.-Handicap
(langsamer als 10,00 Sek. [1/4 Meile] bzw. 6,40 Sek. [1/8 Meile]) beschränkt.
• Autocross (ab Jahrgang 1989 und älter)
• Kartrennen (ab Jahrgang 1994 und älter)
Nationale Kartrennen in den Klassen VT I, VT II, VT II-Junior, KF2/ICA, KF3/ICAJunior,
KZ2/ICC, World Formula
Der Antragsteller muss den Nachweis über die Teilnahme an einer Clubsportveranstaltung
eines Trägervereines innerhalb der letzten 12 Monate erbringen oder
der Antragsteller muss schriftlich bestätigen, dass er ehemaliger Kart-Lizenznehmer
(Jahreslizenz) war, oder einen vom DMSB anerkannten Kart-Lehrgang
besucht hat.
(5) Erteilungsvoraussetzung bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der
gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile) oder des gesetzlichen Vertreters (nur ein
Elternteil oder der Vormund)."hier
findest du die ganzen Lizenzbestimmungen.Rallyereglement 2006:
2.6.3 Rallye 200
Nennberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die Inhaber einer für das laufende Jahr vom
DMSB ausgestellten gültigen Internationalen Bewerber/Fahrer-Lizenz, einer Nationalen EU-Profi-
Bewerber/Fahrer-Lizenz, einer Nationalen Lizenz Stufe A, einer Nationalen DMSB-Bewerber/Fahrer-Lizenz
(einschließlich Tageslizenz) oder Inhaber einer Nationalen EU-Profi Bewerber/Fahrer-Lizenz eines ASN
eines EU-Mitgliedsstaates ist.
Für Beifahrer genügt neben den vorstehend angeführten Lizenzarten auch eine vom DMSB ausgestellte
Nationale DMSB-Junioren-Lizenz (Jahrgang 1991 bis 1988) oder Tageslizenz.
Beifahrer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme an der Rallye die schriftliche Einverständniserklärung
des gesetzlichen Vertreters.
Lizenznehmer eines ausländischen ASN, ausgenommen Inhaber einer Nationalen EU-Profi-
Bewerber/Fahrer-Lizenz, dürfen nur bei Veranstaltungen mit dem Status NEAFP (national event with
authorized foreign participation) nennen.Die Klasse CTG ist sehr wohl bei Rallye 200 ausschreibungsfähig, aber recht weinge Veranstalter schreiben diese dann auch aus. Kann sein das sich 2007 das ändert.
Rallyereglement 2006:
2.4 Rallyes 200 (Nat. B)
Bei Rallyes 200 sind ausschließlich folgende Fahrzeuge zugelassen:
- Produktionswagen (Gruppe N) gemäß ISG Anhang J sowie gemäß DMSB-Bestimmungen "Gruppen N
und DN im DMSB-Bereich" (siehe DMSB-Handbuch)
- Gruppe F-2005 gemäß nationalem technischen DMSB-Reglement
- Gruppe H gemäß nationalem technischen DMSB-Reglement
- Gruppe G gemäß nationalem technischen DMSB-Reglement
- Gruppe AT-G (Alternative Treibstoffe – Gas) gemäß nationalem technischen DMSB-Reglement
- Gruppen CTC und CGT gemäß technischen DMSB-Reglement, jedoch beschränkt auf die dort
enthaltenen Gruppen 1, 2, 3, 4, N und A.Richtig, in der CTG brauchst du das Homologationsblatt.
KAT, ist wie schon gesagt Vorschrift.Was ich dir jetzt nicht genau sagen kann(hab mein Handbuch grad nicht zu Hand), ob eine Schweizer Zulassung des Autos reicht, da in Deutschland alle Änderungen am Fahrzeug in die Papiere eingtragen sein müssen. Aber es ist nichts Neues das einige deutsche Teams ihr Auto im Ausland zulassen (oder einlösen wie du es sagst) um diesen Bürokratismus zu umgehen. Allerdings sind das meist N oder A Fahrzeuge bei größeren Rallye (Nat.A und höher)
Aber das kannst du recht einfach beim DMSB erfagen.
Einfach mal hier anrufen. hier findest du auch diverse Reglement. -
iss mir schon klar "im Fahrzeug".
Wie warm ist Handwarm? 30°C ?
Benzin hat einen Flammpunkt von -20°C, das heist es fängt bei -21°C an und bildet Gase.
Handwärme reicht sicherlich nicht aus um Dampfblasen zu erzeugen, aber kälterer Sprit ist immer besser. Ich würde sie da nicht lang legen.
Aber wenn du dir unbedingt einen Durchlauferhitzer bauen willst? -
Mitteltunnel? Vorsicht!!!
Auspuffwärme kann zu Dampfblasen im Sprit führen.
Auch wenn die Temperatur nicht für Dampfblasen reicht, kann sich das Benzin am Tunnel unnötig aufwärmen, das sorgt dann nicht gerade für Leistungssteigerung. -
in dieversen Texten auf der Seite des OSK ist von der "Gruppe-H" laut OSK die Rede. Hab aber auf der Seite kein Reglement dazu gefunden.
Weiß jemand wo das steht? -
Der Nachlauf entsteht durch eine Schrägstellung der Lenkdrehachse bzw. des Achsschenkelbolzens in Richtung der Fahrzeuglängsachse gegenüber einer Senkrechten zu Fahrbahn. Diese Größe ist nur für die gelenkte Achse entscheidend. Fahrzeuge mit Heckantrieb haben immer positiven Nachlauf, d.h. der obere Punkt der Lenkdrehachse liegt in Fahrzeuglängsachse weiter hinten als der untere Punkt. Beim e36 werden diese beiden Punkte gebildet durch: Das Radführungsgelenk im Querlenker unten und oben durch das Domlager. Ein positiver Nachlauf ist maßgeblich für einen guten Geradeauslauf und Spurtreue -
Was glaubt ihr was so ein Zeitnahmeteam kosten würde das so einen Aufwand betreibt?
Da wird jeder Veranstalter, der das ja auch bezahlen muss, dankend ablehnen. Es sei den die fahrenden Teams erklären sich bereit freiwillig einen fünziger mehr zu zahlen als normalFazit: Mit Sicherheit machbar(siehe Rundstrecke usw.) aber nicht bezahlbar.
PS:wer soll ca.190 Transponder(siehe Grabfeld) finanzieren?
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Hallo erstmal...ich weiß nicht ob sie´s wussten?
Befestigung nur an der vorhandenen Stativschraube ist VERBOTEN .
Denn:
DMSB Reglement, blauer Teil
"Befestigung einer Masse, z.B. Kamera am ÜberrollkäfigAn der Überrollvorrichtung darf eine Masse von maximal 2 kg, z.B. Kamera, angebracht werden, solange das betreffende Teil fachgerecht mit zwei unabhängig voneinander befestigten Sicherungen verbunden wird. An der Überrollvorrichtung dürfen keinerlei Änderungen (z.B. Bohren, Schweißen) vorgenommen werden."
Also ist es auch sinnfrei die Kamera mit Kabelbindern am Stativ zu befestigen.
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Also so wie ich das lese gilt das nur bei Rallye200 und 200+ im Rahmen der Challenge 2006. Denn siehe Geltungsbereich!
Ist doch im Prinzip ein Entgegenkommen für Challengefahrer mit alten Anzügen, das aber auch nur einen zeitlichen Aufschub gewährt, den spätestens bei der ersten nat.A ist eh die 2000er Norm und Unterwäsche fällig.Also dürfte man bei allen anderen Rallye 200(außer EU/NEAFP) noch mit Jeans fahren. Oder seh ich das falsch?
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Seid ihr euch auch sicher, daß der Preis für das fertige Auto nicht an den Rundstrecken-Cup gebunden ist?
Würde ja sonst wenig Sinn machen, oder?ZitatWenn das Rundstreckenfahrwerk ein Gewinde ist darfst du es eh nicht in der G fahren
Ist nicht mittlerweile ein stufenlos-höhenverstellbares Fahrwerk in der G erlaubt? Meine es so gelesen zu haben. (bin jetzt zu faul das Handbuch zu suchen )
Hab das nämlich noch so im Hinterkopf, da ich jemanden kenne, der vor einiger Zeit mächtig Ärger bekommen hat, weil dieser § im Reglement nicht eindeutig war.
Und nachdem er eine Sportstrafe bekommen hatte, wurde ein Gewindefahrwerk erlaubt. -
Eine große Bremse bringt in erster Linie ein bessere Verzögerung egal wie lang die WP ist.
Und je größer die Bremse wird um so größer muss auch die Felge werden.
Die Länge der WP ist absolut irrelevant, einzig das Wissen über den idealen Durchmesser und der Geldbeutel entscheidet.HühnerRudi
wer will den das sich der reifen abkühlt?????
man ist doch froh wenn die Dinger überhaupt warm werden. Und wenn sie zu warm werden dann wird eher die Mischung,der Luftdruck oder die Lenkgeometrie gändert anstatt die Felgengröße zu wechseln
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Schon lustig hier...
Ihr stellt euch das immer so einfach vor so`ne Veranstaltung durchzuführen!
Mal sehen ob´s ne Nebelfahrt gibt????
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Hey Carbon,
hast du von den Dattergreisen des MC-Eisenach was anderes erwartet, als das man den eigenen Mitgliedern in den Rücken fällt.auch ein Mitglied