So, da bin ich wieder. Habe mal gerade nachgefragt ( Danke Ingo ).
Tja, sieht so aus, das diese Art der Befestigung für Eigenbaukäfige nicht (mehr?)
zulässig ist.
Sollte der Käfig ein Zertifikat haben und wurde er so gekauft, sollte einer Abnahme nichts im Wege stehen.
Wenn aber ( wie auch bei mir ), der Käfig nun erweitert wurde ( Flankenschutz als Kreuz), und unter Eigenbaukäfig fällt, dann kann der TK die Abnahme verweigern. Es liegt ein wenig im Ermessensspielraum des TK, ob er die
Abnahme erlaubt oder nicht.
Also, sobald der Käfig nach Artikel 253 sein muss ( Gruppe H, F-2005,...), ist diese Art nicht zulässig. In der Gruppe G sollte es noch möglich sein.
Falls es eine Ausnahme o.ä. geben sollte bzw. es eine Möglichkeit gibt, doch die Abnahme zu meistern bin ich an einer Lösung auch seht interessiert.
Sonst werde ich wohl demnächst wieder alles rausflexen und nochmal anfangen.........
Gruß
Jens