Beiträge von Beginner

    Hey Jörn,


    da können wir dann wieder Rohr bestellen und dann auf ein neues......:mad:


    Jupp den August sehe ich auch langsam schwinden:(:(


    Gruß
    Jens


    nova: Würde ich auch so sehen, wenn Du Änderungen am Käfig vornimmst, wird der auch als Eigenbau gehandelt und demnach wäre er nicht regelkonform
    mit den Befestigungen (der schwarze Käfig), fehlen übrigens auch noch die Knotenbleche *:Dgalgenhumor:D*


    Die Befestigung an dem grünen Rohr ist nach Handbuch ok.

    So, da bin ich wieder. Habe mal gerade nachgefragt ( Danke Ingo :) ).
    Tja, sieht so aus, das diese Art der Befestigung für Eigenbaukäfige nicht (mehr?)
    zulässig ist.


    Sollte der Käfig ein Zertifikat haben und wurde er so gekauft, sollte einer Abnahme nichts im Wege stehen.


    Wenn aber ( wie auch bei mir :mad: ), der Käfig nun erweitert wurde ( Flankenschutz als Kreuz), und unter Eigenbaukäfig fällt, dann kann der TK die Abnahme verweigern. Es liegt ein wenig im Ermessensspielraum des TK, ob er die
    Abnahme erlaubt oder nicht.


    Also, sobald der Käfig nach Artikel 253 sein muss ( Gruppe H, F-2005,...), ist diese Art nicht zulässig. In der Gruppe G sollte es noch möglich sein.


    Falls es eine Ausnahme o.ä. geben sollte bzw. es eine Möglichkeit gibt, doch die Abnahme zu meistern bin ich an einer Lösung auch seht interessiert.
    Sonst werde ich wohl demnächst wieder alles rausflexen und nochmal anfangen.........



    Gruß
    Jens

    Hallo Jo,


    wie ist das mit den quer eingeschweißten Hülsen bei den Wiechers-Käfigen gemeint??? Ich habe gerade den Käfig auf den aktuellen Stand gebracht (geschweißt) und habe auch wieder die Querhülsen und das gebogene Blech benutzt zur Käfigerweiterung..
    Wo steht denn, das die Art der Befestigung nicht mehr zulässig ist??:eek:
    Das wäre jetzt aber :(:(


    Gruss
    Jens

    Hallo zusammen,


    vielleicht ist das Thema hier auch schon mal gewesen und ich hab das über die Suche nicht gefunden. :confused:


    Also: Ich würde die Kraftstoffpumpe & Speicher gerne im Innenraum ( z.B. Reserveradmulde)
    unterbringen. Fz. ist ein Golf 1.


    Wie bzw. ist es überhaupt erlaubt? Wie habt Ihr die Pumpe bzw. den Innenraum geschützt? Hat irgendjemand Fotos, Anregungen etc???


    Bin für die Hilfe, Tip,.... dankbar.


    Gruß
    JB

    Sind im Innenraum Benzinleitungen erlaubt, die keine doppelte Wandung haben, sprich nur "Gummischlauch+Metallgeflecht"?? Ohne zweite flüssigkeitsdichte Leitung.


    Im DSMB-Handbuch werde ich nicht so ganz schlau, mal ist die Rede von "Flüssigkeitsleitung", dann wieder von Kraftstoff
    ???


    Darf ich im Innenraum Kraftstoffleitungen verlegen, die nur durch ein Metallgeflecht geschützt sind???


    Gruß
    Jens

    Moin zusammen,


    ist es möglich, einen Golf 1 (ex 50PS Umbau auf GTI),
    in der Klasse F-2006 zu bewegen??


    Im DMSB-HAndbuch, finde ich nix, das es nicht klappt.


    In der Gruppe-G ist es NICHT möglich , einen Golf 1
    einzusetzen, oder?? In der G-Fahrzeugliste ist er nicht
    (mehr??) aufgeführt.


    Gruß
    Jens

    Moin zusammen,


    ich habe da mal eine Frage bzgl. der Klasseneinteilung.
    Ist es möglich einen Golf 1 ( Bj.83; ex 1.1l 50PS) in der Gruppe F2005 einzusetzen. Eingebaut ist jetzt ein 1.8l Motor, der auch eingetragen ist.


    Da es den Golf ja auch mit 1.8l Motor (GTI) gibt, müßte es doch möglich sein oder??? ?(




    Gruß
    Jens

    ;( Welche Möglichkeiten gibt es denn sonst noch????(günstige Alternativen zur Gr.G).
    Also sieht das mit einem Auto, das älter als 20 Jahre ist, schlecht aus, oder fallen die daan schon in die "Oldtimerklasse"????