Beiträge von T-Mo

    Der Streckenosten, mit dem ich mich unterhalten habe sagte, dass er am Montag in Brauneberg Dienst habe, und dass Subaru dort testen würde. Ob es stimmt, weiss ich nicht. Was ich sicher weiss, ist, dass Subaru am 21. und 25. Juli testet.
    Hier aus dem Amtsblatt:


    Testfahrten Rallye Deutschland
    Wie in den vergangenen Jahren wird das Subaru-Werksteam am Freitag, dem 21. Juli 2006 und am Dienstag, dem 25. Juli 2006 auf der bekannten Strecke im Bekonder Brauneberg Testfahrten durchführen. Wir bitten die Winzer die Termine bei der Planung ihrer Weinbergsbearbeitung zu berücksichtigen.
    Bekond, den 24.6.2006
    Paul Reh, Ortsbürgermeister

    Keine Ahnung, habe nur dies im Amtsblatt gelesen:


    Rallye-Weltmeisterschaft -#
    OMV ADAC Rallye Deutschland
    Verkehrspolizeiliche Anordnung
    Anlässlich der o.a. Veranstaltung am 26.6.2006 und 27.6.2006 werden die in der Anlage gekennzeichneten Gemeindestraßen im Bereich Kahlenberg / Heizelberg für den Zeitraum der Veranstaltung in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr für den öffentlichen Verkehrs gesperrt.
    Von der Sperrung sind keine klassifizierten Straßen betroffen, sondern nur geteerte Feldwege der Gemeinde Freisen.
    Die Strecke wird durch Beauftragte des ADAC mit Verkehrszeichen 250 gesperrt und gesichert. Bei evtl. vorhandenen Zeichen 250 mit dem Zusatz "Anlieger frei" ist dieser Zusatz abzudecken.
    Berechtigte Interessen der Anlieger sind zu berücksichtigen. Alle zuführenden Straßen sind mit Ordnern zu besetzen.
    Leiter des Tests in Freisen ist Herr Günter Jung, Telefon 0681/6870031. Die erforderlichen VZ und Absperrgitter werden vom Veranstalter besorgt, aufgestellt und abgebaut.
    Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Die VPA ist mitzuführen und auf Verlagen den mit der Überwachung des Verkehrs beauftragten Personen zur Prüfung auszuhändigen.
    Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3 - 5 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetzes.