Beiträge von Fred

    Ist.
    Schlußendlich wurde mein Antrag akzeptiert, nachdem ich die Justiziarin eingeschaltet habe, und meine Bedenken bzgl der Monopolstellung des DMSBs und den damit verbundenen Verletzungen meiner Persönlichkeitsrechte in Verbindung mit der dsgvo dargelegt. Habe nach nun 5 wöchiger bearbeitungsdauer die Lizenz erhalten

    Habe in den vergangenen Jahren immer entsprechende Absätze direkt auf dem Lizenzantrag gestrichen. Auch dieses Jahr wider fünf komplette Zextpassagen:


    1. der DMSB berechtigt ist, die zur Prüfung dieses Antrages erforderlichen oder die den späteren Wegfall von Voraussetzungen der Lizenzerteilung betreffenden, Auskünfte einzuholen.


    2. der DMSB gem. RuVO berechtigt ist, Urteile und Beschlüsse der Verbandsgerichte in den Mitteilungen und auf der Internetseite des DMSB unter Namensnennung der Betroffenen zu veröffentlichen.


    3. ich im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für mich, sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, den vor Ort behandelnden Arzt, die Sportkommissare, den Medizinischen Einsatzleiter, den DMSB-Verbandsarzt, der Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro entbinde. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses des DMSB. Zweck ist der Schutz der Lizenznehmer bei Sportveranstaltungen. Dieser Verarbeitung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
    4. Ich erkläre mit meiner Unterschrift, meine ausdrückliche Zustimmung zur Erfassung, Verwendung und Verarbeitung von Daten zu meiner Person, einschließlich persönlicher und sensibler Daten (wie zum Beispiel medizinische Informationen) die im Zusammenhang mit dem Unfall und den direkten Folgen stehen, d.h. einschließlich eventuell erlittener Verletzungen.


    - meine Zustimmung, dass die erwähnten Daten elektronisch gespeichert werden dürfen, und dass diese Daten während und nach der Gültigkeitsdauer meiner Lizenz, jederzeit zum ausschließlichen Zweck der Forschung in Zusammenhang mit der Verbesserung der Sicherheit bei Motorsport-Wettbewerben auf der WADB verwendet werden dürfen.


    - dass ich die von der FIA veröffentlichte WADB Anleitung, in der weitere Informationen über diese Datenerfassung und die Datenverarbeitung enthalten sind, einschließlich der Bedingungen, zu denen ich Zugang zu meinen persönlichen Daten, deren Berichtigung oder Entfernung beantragen und der Verarbeitung aus berechtigtem Grund widersprechen kann, gelesen und vollständig verstanden habe.


     Hiermit bestätige ich, dass ich die WADB Zustimmungserklärung VERSTANDEN HABE UND IHR ZUSTIMME.


    5. Für minderjährige Antragsteller (Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich)


    Hiermit erteile/n ich/wir meine/unsere Zustimmung, dass die personenbezogenen Daten des minderjährigen Antragstellers, dessen gesetzliche/r Vertreter ich/wir bin/sind, zum Zwecke der Lizenzerteilung verarbeitet werden. Die Verarbeitung richtet sich nach den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten einer volljährigen Person. Nähere Informationen entnehmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen. Im Übrigen geben die gemeinsam vertretungsberechtigten Eltern (wenn nur ein Elternteil vertretungsberechtigt ist oder eine andere gesetzliche Vertretung besteht, bitte den Nachweis beifügen) die vorstehenden Erklärungen für den/die Antragsteller/in ab und unterzeichnen den Antrag nach Kenntnisnahme der Hinweise und Erklärungen rechtsverbindlich im Namen des/der minderjährigen Antragstellers/in. Die gesetzlichen Vertreter bevollmächtigen sich im Rahmen des Lizenz- Vertragsverhältnisses hiermit gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen und Vornahme aller Handlungen auch gegenüber den Veranstaltern (Nennvertrag) und Serienausschreiber (Einschreibung).



    Folgen:
    Die Lizenz Abteilung hat sich geweigert die Lizenz zu erteilen, da ihnen kein Prozess bekannt ist, wie sie hiermit umgehen sollen. Dies, obwohl in 2 Abschnitten der DMSB ausdrücklich das Widerrufsrecht erwähnt

    "Getroffene Hunde schreien." Miau, Miau!!


    Zu meiner Person:
    - Verfolge das Geschehen um den RSC nur quartalsweise
    - bin kein Finanzier
    - bin nicht von der Gruppe H betroffen (auch wenn es beim RSC nicht um die Gruppe H geht)
    - kenne den Patrick von seinen ehrenamtlichen Tätigkeiten
    - bewundere was er bisher für den Sport geleistet hat
    - habe ihn für sein Engagement am RSC ein wenig belächelt. Visionäre werden anfangs oft belächelt.
    - aber ich akzeptiere, dass er den Willen zeigt, eine eigene Serie auszuschreiben, welche sich nicht auf die DMSB oder FIA Gruppen beschränkt. Nichts anderes macht der Opel Cup, oder genauer gesagt der Veranstalter ADAC e.V. Ressort Motorsport in München.
    - ich meine hier schon ein gewisses Geschmäckle zu erkennen (Stichwort: Compliance). Der Trägerverein ADAC scheint auch in diesem Falle den DMSB aus München zu steuern - wie Herr Enser in "dmsb-ueber-gruppe-h-verbot-und-einfuehrung-des-kfp/" beschreibt, könnte man unterstellen, dass dies nicht das erste und letzte Mal ist.


    P.S. Werde mich künftig zu diesem Thema auch nicht weiter äußern.

    Wieso dürfen alte WRC sowieso nicht starten. In der DRS war dies bisher möglich. Auch lässt dies das RR für Nat A zu ( Klasse 0 für aktuelle WRC und C29 für ehemalige). Lediglich ADAC Masters und DRM haben dies bisher verhindert / nicht ausgeschrieben.


    Die aktuelle Berichterstattung zeigt, dass die Klasse 0 und C29 nicht punktberechtigt ist, aber nicht ob diese nicht ausgeschrieben wird.

    Das wären für mich ca 4000,-€ Rückrüstkosten die ich lieber in Sicherheit und Wartung stecken würde. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich überhaupt Umrüsten kann wegen der Karosserie. Sprich das wäre für mein Fz. das Ende im Rallyesport


    - Heckklappe und Motorhaube (CFK/GFK) benötigen den Serienschanier.
    - Serientüren mit Serienscheibe
    - Blechkotflügel Aufsätze erlaubt


    Upps hab da die Fahrwerkskomponeten in der Aufzählung vergessen. Spurvergrößerung nur über Distanzen oder ET möglich.

    wesentliche Unterschied GP F zur H:
    - Getriebegehäuse vom Original Hersteller gleich Gangzahl und Schaltschema wie Grundtyp,
    - Leergewicht
    - Makrolon nur hinten,
    - GFK bzw. CFK nur eingeschränkt
    - Original Zylinderkopf
    - Ansaugkrümmer vom Grundtyp
    - Motorsteuerstrategie vom Grundtyp
    - MCU gleiche In- und Outputs
    - Baujahrbegrenzung (max 30Jahre)
    - WSS-Heizung
    - original Fahrwerkteile müssen beibehalten werden (spurerweiterung nur über Distanzen oder ET möglich)
    - Dachhutze nur wenn homologiert
    -Restriktor 33mm


    Ein Umbau sorgt mit Sicherheit dafür, dass aktuell homol. Modelle wieder wettbewerbsfähig sind.
    Überlegt doch mal wieso eine derartige Diskussion wieder angefacht wird. Stichwort VW



    Mal ganz davon abgesehen, ghier wird immer wieder gesagt ohne Gr. H keine M BMWs.
    So ein E30 M3, E36 M3 oder was weiß ich geht auch prima im F trimm. Die Einzeldrossel war vom Werk aus verbaut und darf dann auch drauf bleiben!


    Der E36 vielleicht schon, jedoch wirst du mit dem Luftmengenmesser im E30 starke Probleme bekommen. Da bleibt nur auf CTC umrüsten (wegen Alpha-N) (muß aber nicht schlecht sein).

    Für den Aufwand und Material für zwei Adapter kannst du dir gleich ne Terratripanlage kaufen.
    Terratrip hat halt nur das Problem, dass alle Nebengeräusche mit verstärkt werden. Bringt finde ich garnichts. Habs persönlich schon ausprobiert. Hab nach 5km die Mickeymäuse runtergerissen, weil ich nur noch Kopfsausen hatte.