Richtig ist, ein Beifahrer muss keinen Führerschein besitzen, sonst könnten ja keine Jugendlichen fahren!
Richtig ist, dass die StVo in der Prüfung außer kraft ist!
Zumindest in D ist es meines Wissens so, dass bei wenn der Fahrer/Beifahrer im Besitz eines Führerscheins sind und diesen auf Grund eines Verkehrsverstoßes abgeben dürfen auch die Lizenz einkassiert wird. Getreu dem Motto: Wer sich nicht im Straßenverkehr benehmen kann...
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