Alles anzeigenHi Lothar,
das ist schon krass...
Offenbar wird es zumindest nicht so gehandhabt, siehe eben viele "berühmte" und weniger bekannte Teilnehmer bei NAVC-Veranstaltungen, die alle keine Schwierigkeiten haben.
Ich denke, wenn der NAVC eine solche Streichung aus dem Reglement des DMSB vor Gericht erstreiten will, hat er es schwerer, als wenn ein Betroffener, dem die Lizenz mit einer solchen Begründung verweigert wurde, dagegen klagt.
Ich bin kein Jurist... Mein Rechtsempfinden sagt mir nur, dass es so etwas nicht geben darf. Siehe Beispiel Lidl und Aldi...
Gruss Jo
Moin, Moin,
vielleicht interessieren den DMSB diese Aktivitäten nicht, vielleicht haben sie keine Zeit, zu den Veranstaltungen zu fahren und zu überprüfen, wer da alles startet. Es werden nicht nur Rallyes beim NAVC, sondern auch Slaloms und sogar Bergrennen durchgeführt. Auch dort starten wohl DMSB-Lizenzfahrer.
Allerdings hat es in den 1980er Jahren von Seiten der (damaligen) ONS bei NAVC-Rallyes in Niedersachsen und Schleswig-Holstein Kontrollen gegeben. Dabei hat man sich wohl der Hilfe der ADAC-Gaue bedient. Soweit ich mich erinnere, mußten einige Teilnehemer Sportstrafen bezahlen.
Einem Veranstalter wurde besonders übel mitgespielt, das führte bis hin zu einer Art Beugehaft.
Also, wenn man es drauf anlegt, kann es Probleme geben.
Viele Grüße
Lothar