Der passende Text dazu aus dem Vorstart:
Ab 01.01.2010 wird in Artikel 2 der Gruppe H-Bestimmungen der
Text:
„Von der FISA/FIA für das betreffende Fahrzeug homologierte
bzw. ehemals homologierte Fahrzeugteile sind zulässig. Die homologierten
Bauteile dürfen auch einzeln zur Anwendung kommen.
Den Nachweis hat der Teilnehmer durch Vorlage eines Homologationsblattes zu erbringen.“
durch folgenden Text ersetzt (Änderungen: kursiv):
„Von der FISA/FIA für das betreffende Fahrzeug homologierte
bzw. ehemals homologierte Fahrzeugteile sind zulässig, vorausgesetzt,
dass diese Teile nicht gegen einen Artikel des vorliegenden
Reglements verstoßen. Somit sind z. B. homologierte Änderungen
des inneren Radhauses, Tunneländerungen oberhalb
Tür schwelleroberkante oder von der äußeren Serienform abweichende
Motorhauben unzulässig.
Darüber hinaus dürfen Bauteile des Antriebstranges (ab Getriebe
bis inkl. der Antriebswellen) inklusive deren Funktionssysteme,
wie z. B. Hydraulikpumpen, Differenziale etc., welche ausschließlich
für Fahrzeuge der Gruppe WRC homologiert wurden, nicht verwendet
werden. Dies betrifft sämtliche Nachträge des Typs WR,
WR2 bzw. auf WRC-Fahrzeuge beschränkte Homologation-
Nachträge „only valid for WR“ bzw. „only valid for WRC“ oder sinngemäß.
Beispiel: Ein per VO-Nachtrag für die Gruppe A homologiertes
Getriebe ist in Gruppe H zulässig; dagegen ein in einem Kit für die
Gruppe WRC homologiertes Getriebe nicht.
Unter Einhaltung dieser Bedingung dürfen die homologierten
Bauteile auch einzeln zur Anwendung kommen. Den Nachweis hat
der Teilnehmer durch Vorlage eines Homologationsblattes zu erbringen.“
Meines erachtens geht es da nur um die Homologierten Teile!
Eine Tunneländerung ist weiterhin erlaubt, da man ja für mechanische bauteile platz schaffen darf...
So lese ich es zumindest
MFG Rene