Offiziell dürfen die nur von einer Fachwerkstatt ausgebaut werden. Dazu gibt es auch so einen komischen Schrieb wo die Werkstatt das belgen muss.
Probleme gibts bei Fahrzeugen ab 2001 (wenn ich mich recht erinnere) denn ab dem Jahr waren Airbags wohl Pflicht. bei ältzeren Modellen sollte es nicht das Problem sein, im zweifel hilft das Werk/die Deutschland Vertretung anzurufen und um eine bestätigung zu bitten, dass es dieses Modell auch ohne Airbag gegeben hat.
Alles keine Garantien für einen Austrag der Airbags aber sicherlich Helfer im gespräch mit dem TÜV.
Gut wäre sicher auch, schlagende Argumente dafür, warum ein Airbag in einem Auto mit Käfig und festen Gurten nicht dir Sicherheit dienst sondern schon mal ins Gegenteil umschlägt.
Das beste Mittel für eine Eintragung ist gut Vorbereitet zu sein und zu wissem wovon man spricht... und nicht in Hessen wohnen, da gibts garkeine §21 Einträge mehr.