Naja für mich liest es sich als wäre diese Pflicht...
7. FEUERLÖSCHER – FEUERLÖSCHSYSTEME
Die Verwendung der Löschmittel BCF und NAF ist
verboten.
7.1 Bei Rallyes:
Die Artikel 7.2 und 7.3 kommen zur Anwendung.
Bei Rundstreckenrennen, Slalom und Bergrennen:
Die Artikel 7.2 oder 7.3 kommen zur Anwendung.
7.2 Eingebaute Systeme
7.2.1 Alle Fahrzeuge müssen mit einem Feuerlöschsystem
gemäß Technischer Liste Nr. 16 „FIA homologierte
Feuerlöschsysteme“ ausgerüstet sein.
7.2.2 Alle Löschbehälter müssen angemessen geschützt
und innerhalb des Fahrgastraumes angebracht
sein. Der Löschbehälter darf auch im Kofferraum angebracht
sein unter der Voraussetzung, dass der Abstand
zur Karosserieaußenkante in allen horizontalen
Richtungen mindestens 300 mm beträgt. Er muss
mit mind. 2 verschraubten Metallbändern gesichert
sein und das Befestigungssystem muss einer Verzögerung
von 25g widerstehen können. Das gesamte
Löschsystem muss gegen Feuer widerstandsfähig
sein. Kunststoffrohre sind verboten und Metallrohre
sind vorgeschrieben.
7.2.3 Der Fahrer muss in der Lage sein, alle Löschsysteme
manuell auszulösen während er sich in normaler
Sitzposition mit angelegten Sicherheitsgurten
befindet und mit dem Lenkrad an seiner Position.
Darüber hinaus muss eine Vorrichtung, um das
Löschsystem von außen auszulösen, mit dem
Stromkreisunterbrecher kombiniert sein, oder sich
nahe bei diesem befinden.
Es muss mit einem Buchstaben „E“ in rot innerhalb
eines weißen Kreises von mindestens 10 cm Durchmesser
und mit einem roten Rand gekennzeichnet
sein.
Für WRC-Fahrzeuge muss bei Betätigung des inneren
oder äußeren Feuerlöschsystem-Auslösers
der Motor und die Batteriespannung abgeschaltet
werden.
7.2.4 Das System muss in allen Positionen funktionieren.
7.2.5 Die Düsen des Feuerlöschsystems müssen für das
Löschmittel geeignet und so installiert sein, dass sie
nicht direkt auf die Köpfe der Insassen gerichtet sind.
Gruß Uri