Beiträge von crossracer

    Egal. ob es in Zukunft Gruppe G oder NR o.ä. heißt, eine kostengünstige Einsteiger- / LowCost-Klasse sollte schon sein.
    Ein, wie ich glaube ganz gelungener, Ansatz dazu findet sich bei den Kollegen in Österreich mit dem OSK Reglement für Serienfahrzeuge bei Slalom-, Drift-, Berg- und Rallyeveranstaltungen.
    Das ist kostengünstig und nahe am R-Reglement mit dem Vorteil, später das eigene Auto auf Gruppe F ,
    je nach Lust und Geldbeutel,aufzurüsten.


    Das könnte doch auch für uns in Deutschland ein Ansatz sein !


    Hier das .........
    Reglement Serienfahrzeuge 2012 Version 02-2012/Version:02/2012 http://www.osk.or.at 1 von 5
    Oberste Nationale
    Sportkommission für
    den Kraftfahrsport
    (OSK)
    ÖAMTC
    Pasettistraße 96-98
    A-1200 Wien
    Telefon
    +43 (0)1 33 22 669
    Fax
    +43 (0)1 33 22 669
    33020
    osk@oeamtc.at
    http://www.osk.or.at
    ZVR: 730335108
    OSK Reglement für Serienfahrzeuge bei Slalom-, Drift-, Berg- und
    Rallyeveranstaltungen
    Art. 1 – Zugelassene Fahrzeuge – Allgemeine Bestimmungen
    Zugelassen sind alle Fahrzeuge der Kategorie M1 (PKW bis 3,5t hzG) die zum öffentlichen
    Straßenverkehr zugelassen sind. Es ist nicht notwendig, dass das Fahrzeug homologiert war oder
    ist. Typenschein oder –duplikat/COC/Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank und
    Zulassungsschein (im Original) sind vorzulegen, eine gültige § 57a-Plakette muss am Fahrzeug
    angebracht sein.
    Jegliche Veränderung gegenüber dem Serien (Auslieferungs-)zustand ist verboten, sofern nicht in
    diesem Reglement ausdrücklich erlaubt.
    Art. 2 – Rallyeveranstaltungen
    Die Bestimmungen dieses Artikels gelten ausschließlich bei Rallyeveranstaltungen und
    gehen den nachfolgenden Artikeln inhaltlich vor:
    Nicht zugelassene Fahrzeuge (Art.3)
    - Cabrios bzw. offene Fahrzeuge sind nicht zugelassen.
    Hubraumklassen / Klasseneinteilung (Art.4 + 5)
    bis 1400 ccm
    bis 1600 ccm
    bis 2000 ccm
    bis 3000 ccm
    - Der maximale Hubraum ist bei Saugmotoren mit 3000cc, bei aufgeladenen Motoren
    mit 1600cc (Benzin) und 2000cc (Diesel) begrenzt.
    Fahrzeuggewichte (Art.6)
    - Das Gewicht der Sicherheitseinbauten (Überrollkäfig/Sicherheitszelle,
    Feuerlöscheinrichtung, etc.) wird lt. den vorzuweisenden Datenblättern
    hinzugerechnet.
    Karosserie (Art.15)
    - Fahrzeuge mit Schiebe- bzw. Sonnendächern sind zugelassen, wenn ihre Funktion
    außer Betrieb gesetzt (Entfernen der Kurbel, bzw. Stilllegung der elektrischen
    Antriebseinheit) und das Dach gegen Öffnen gesichert wurde (z. B. Verschweißen
    bei Stahlschiebedächern), Faltschiebedächer aus Stoff sind nicht zugelassen.
    Sicherheit
    - Für Fahrer und Beifahrer sind FIA-homologierte Sicherheitsbekleidung und Helme
    vorgeschrieben.
    - Die Verwendung eines FHR-Systems (z.B. HANS) wird dringend empfohlen.
    - Der Einbau eines Stromkreisunterbrechers nach FIA Anhang J Art. 253-13 ist
    vorgeschrieben.
    - Splitterschutzfolien ohne Tönung an den vorderen und hinteren Seitenscheiben sind
    vorgeschrieben (Art.19).
    - Der Einbau eines Überrollkäfigs oder einer Sicherheitszelle gemäß FIA Anhang J Art.
    253.8 ist vorgeschrieben (Art.22),
    - FIA-homologierte Mehrpunktgurte sind vorgeschrieben (Art.23).
    - FIA-homologierte Schalensitze sind vorgeschrieben (Art.25).
    - Während der gesamten Veranstaltung müssen im Cockpit zwei Gurtmesser gemäß
    FIA Anhang J Art. 253.6.1 mitgeführt werden.
    Art. 3 – Nicht zugelassene Fahrzeuge
    Cabrios sind nur dann zugelassen, wenn sie serienmäßig mit einer wirksamen Überrollvorrichtung
    ausgestattet sind. Zumindest eine Sicherheitsstruktur (Überrollbügel) muss sich hinter dem Kopf des
    Fahrers befinden und im Falle eines Überschlages ausreichenden Schutz bieten. Keinesfalls darf
    der Kopf des Fahrers eine gedachte Verbindungslinie zwischen dem höchsten Punkt der hinter
    diesem befindlichen Struktur und dem vor dem Fahrer befindlichen Teil der Überrollvorrichtung
    überragen.
    Reglement Serienfahrzeuge 2012 Version 02-2012/Version:02/2012 http://www.osk.or.at 2 von 5
    Oberste Nationale
    Sportkommission für
    den Kraftfahrsport
    (OSK)
    ÖAMTC
    Pasettistraße 96-98
    A-1200 Wien
    Telefon
    +43 (0)1 33 22 669
    Fax
    +43 (0)1 33 22 669
    33020
    osk@oeamtc.at
    http://www.osk.or.at
    ZVR: 730335108
    Falls offene Fahrzeuge nicht serienmäßig mit einer Überrollvorrichtung ausgestattet sind, oder sich
    keine Sicherheitsstruktur hinter dem Kopf des Fahrers befindet, ist gemäß Art. 252.7.1 der Einbau
    einer, den FIA Vorschriften entsprechenden, Überrollvorrichtung verpflichtend.
    Das Dach ist immer geschlossen zu halten, ausgenommen, das Fahrzeug wird/wurde serienmäßig
    ohne ein solches ausgeliefert.
    Art. 4 – Hubraumklassen
    Die Fahrzeuge werden in folgende Hubraumklassen eingeteilt:
    bis 1400 ccm
    bis 1600 ccm
    bis 2000 ccm
    über 2.000 ccm
    Art. 5 – Klasseneinteilung bei aufgeladenen, Wankel-, oder Turbinenmotoren
    (Einstufungshubraum)
    Bei einer Aufladung des Motors (Turbo, G-Lader) wird der Gesamthubraum mit dem Koeffizienten
    1,7 (bei Dieselfahrzeugen 1,5) multipliziert und der Wagen in die sich dann ergebende
    Hubraumklasse eingeteilt.
    Für Wankelmotoren gelten die Bestimmungen laut FIA - Anhang J, Art. 252.3.2, bzw. für
    Kompressor-Fahrzeuge laut Art. 252.3.3.
    Art. 6 – Fahrzeuggewichte
    Das Gewicht des Fahrzeuges muss mindestens den Angaben im Zulassungsschein entsprechen,
    wobei eine Toleranz von 3% nach unten gewährt wird. Dieses Gewicht muss während der gesamten
    Veranstaltung, auch nach Überfahren der Ziellinie eingehalten werden. Das Fahrzeuggewicht wird
    folgendermaßen ermittelt: Fahrzeug ohne Insassen, ohne Nachfüllen oder Ablassen von Kraftstoff
    und anderen Flüssigkeiten.
    Art. 7 – Motor
    Es sind keinerlei Änderungen gegenüber der vom Hersteller angebotenen Serienausführung
    zugelassen, also auch keine Sportluftfilter u. ä. Nicht zugelassen sind auch alle speziellen und
    solche vom Werk deklarierten Motorsportteile (z.B. ES/Sportevolutions-Versionen im
    Homologationsblatt).
    Art. 8 – Abgasanlage/Geräuschbegrenzung
    Die Auspuff-Anlage ist ab dem Katalysator frei (Auspuffkrümmer und Katalysator müssen original
    sein), muss jedoch für den Straßenverkehr zugelassen und frei im Zubehörhandel erhältlich sein
    und über eine EG-Betriebserlaubnis verfügen, bzw. im Genehmigungsdokument eingetragen sein
    Geräuschbegrenzung: Die maximale Lautstärke beträgt 98 + 2 dB(A) lt. OSK Nahfeld-Meßmethode.
    Wurde das betreffende Fahrzeug mit einem Katalysator ausgeliefert, so muss dieser vorhanden und
    funktionstüchtig sein. Die gesetzlichen Abgasnormen sind aber in jedem Fall einzuhalten.
    Art. 9 – Kraftübertragung
    Kupplung, Getriebe, Achsantrieb und alle Kraft übertragenden Teile müssen original bleiben und
    dürfen in keiner wie immer gearteten Art und Weise verändert werden.
    Art. 10 – Bremsanlage
    Die Bremsanlage muss original bleiben, für FIA-Fahrzeuggruppen homologierte Bremsscheiben sind
    nicht zugelassen. Die Bremsbeläge sind frei.
    Art. 11 – Lenkung
    Die Lenkung muss original bleiben. Das Lenkrad ist frei, muss jedoch für den Straßenverkehr für
    dieses Fahrzeug zugelassen sein.
    Art. 12 – Radaufhängung
    Der Einbau härterer Stoßdämpfer und Federn ist zulässig, es müssen jedoch die gesetzlichen
    Vorschriften eingehalten werden (z.B. Eintragung im Genehmigungsdokument), ansonsten muss die
    Radaufhängung original bleiben. Gewindefahrwerke sind nur zulässig, sofern diese von Hersteller
    serienmäßig verbaut und ausgeliefert werden (bei Slalomveranstaltungen nur in der Sammelklasse
    gestattet). Jegliche Veränderung gegenüber dem Auslieferungszustand an den Kunden betreffend
    Höhe und Bodenfreiheit des Fahrzeuges ist verboten (auch Verstellen des Gewindefahrwerkes).
    Reglement Serienfahrzeuge 2012 Version 02-2012/Version:02/2012 http://www.osk.or.at 3 von 5
    Oberste Nationale
    Sportkommission für
    den Kraftfahrsport
    (OSK)
    ÖAMTC
    Pasettistraße 96-98
    A-1200 Wien
    Telefon
    +43 (0)1 33 22 669
    Fax
    +43 (0)1 33 22 669
    33020
    osk@oeamtc.at
    http://www.osk.or.at
    ZVR: 730335108
    Art. 13 – Räder und Reifen
    Rad-/Reifenkombinationen müssen bezüglich der Dimension dem Genehmigungsdokument des
    Fahrzeuges entsprechen und für das entsprechende Modell für den Straßenverkehr zugelassen
    sein.
    Art. 14 – Reserverad/Zubehör
    Das Mitführen eines Reserverades ist optional. Jedes nicht fix mit dem Fahrzeug verbundene
    Zubehör (Hutablage, Pannenset, Verbandszeug, Bordwerkzeug,…) darf entfernt werden,
    sofern dieses nicht auf Grund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mitgeführt werden
    muss.
    Art. 15 – Karosserie, Fahrgestell und aerodynamische Hilfsmittel
    Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell – gemäß Art. 251.2.5.2. und 251.2.5.1. des
    Anhang J dürfen weder erleichtert noch verstärkt werden. Stoßstangen dürfen nicht demontiert
    werden.
    Spoiler jeglicher Art, soweit offensichtlich frei im Zubehörhandel erhältlich und für den
    Straßenverkehr zugelassen, sind frei. Kotflügelverbreiterungen jedoch nur dann, wenn diese vom
    Hersteller des Fahrzeuges als Extra angeboten werden. Im Zweifel muss der Bewerber den
    entsprechenden Nachweis führen.
    Serienmäßige bzw. bauartgeprüfte Schiebe- bzw. Sonnendächer sind erlaubt. Sie müssen während
    der Veranstaltung geschlossen sein.
    Die Anbringung eines Unterbodenschutzbleches ist erlaubt.
    Fahrzeuge mit Karosserie-Tuning, das nicht vom Hersteller des Fahrzeuges angeboten wird (z.B.
    sogenannte Breit- oder Extrem-Versionen) und die Verwendung breiterer Rad-/Reifenkombinationen
    möglich macht, sind nicht zugelassen.
    Art. 16 – Türen, Motorhaube und Kofferraumhaube
    Diese müssen im Originalzustand verbleiben. Zusätzliche Befestigungen sind frei.
    Art. 17 – Kotflügel
    Diese müssen original bleiben. Dies gilt auch für das Material.
    Art. 18 – Außenspiegel
    Die Anzahl der serienmäßig vorgesehenen Außenspiegel muss beibehalten werden.
    Art. 19 – Glasflächen, Glasbeschaffenheit, Windschutzscheibe
    Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas sein, alle anderen Scheiben müssen der
    Serienspezifikation entsprechen. Die Anzahl der Scheibenwischer muss beibehalten werden.
    Scheibenfolien sind zulässig, sofern diese dem österreichischem Kraftfahrgesetz bzw. der
    Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung entsprechen (Genehmigungszeichen auf Folie ersichtlich,
    entsprechende Montage). An den vorderen Seitenscheiben sind nur Splitterschutzfolien ohne
    Tönung zulässig. Fahrer und Beifahrer müssen gemäß Anhang J Art. 253-11 von außen
    identifizierbar sein.
    Art. 20 – Belüftung des Fahrgastraumes
    Diese muss komplett serienmäßig bleiben. Das Vorhandensein einer Heizung ist obligatorisch,
    ausgenommen, das Auto ist serienmäßig auch ohne eine solche erhältlich. Der Nachweis obliegt
    dem Bewerber.
    Art. 21 – Fahrgastraum – Innenraum
    Als Fahrgastraum wird der vom Fahrzeug-Hersteller serienmäßig vorgesehene Raum für
    Passagiere bis zur serienmäßigen Trennwand und Hutablage in normaler Rücksitzposition
    angesehen.
    Das Armaturenbrett muss original bleiben. Änderungen, die lediglich der Verschönerung dienen,
    z.B. Wurzelholzeinlagen, sind frei. Zusätzliche Instrumente, z.B. Drehzahlmesser, dürfen eingebaut
    werden. Bodenmatten (Teppiche), Dachhimmel und Seitenverkleidungen, sowie
    Dämmmaterialien dürfen entfernt werden.
    Reglement Serienfahrzeuge 2012 Version 02-2012/Version:02/2012 http://www.osk.or.at 4 von 5
    Oberste Nationale
    Sportkommission für
    den Kraftfahrsport
    (OSK)
    ÖAMTC
    Pasettistraße 96-98
    A-1200 Wien
    Telefon
    +43 (0)1 33 22 669
    Fax
    +43 (0)1 33 22 669
    33020
    osk@oeamtc.at
    http://www.osk.or.at
    ZVR: 730335108
    Art. 22 – Überrollvorrichtung
    Bei geschlossenen Tourenwagen ist der Einbau eines Überrollkäfigs oder einer Sicherheitszelle
    gemäß Art. 253.8 FIA Anhang J zulässig, es muss jedoch ein den FIA Vorschriften entsprechendes
    Zertifikat einer ASN mitgeführt werden. Ist eine solche eingebaut, muss sie in allen Punkten dem
    angeführten Artikel entsprechen. Die zum Einbau der Überrollvorrichtung notwendigen
    Modifikationen der Inneneinrichtung (Armaturenbrett, Teppich, Seitenverkleidungen, usw.)
    sind gestattet.
    Offene Fahrzeuge siehe Art. 3.
    Art. 23 – Sicherheitsgurte
    Die Verwendung von Sicherheitsgurten ist vorgeschrieben, es sind die jeweils serienmäßig
    verbauten Sicherheitsgurte zu verwenden.
    Folgende weitere Kombinationen sind zulässig:
    · FIA - homologierte Mehrpunkt-Gurte in Kombination mit FIA-homologierten Schalensitzen
    · Vom Fahrzeughersteller mit dem Fahrzeug ausgelieferte Serien(schalen-)sitzen in Verbindung
    mit FIA-homologierten Sicherheitsgurten, sofern diese auf die Verwendung von
    Mehrpunktgurten ausgerichtet sind und eine sichere Gurtführung, insbesondere im Bereich der
    Schultern (kein Verrutschen!) erlauben.
    · 3-Punkt-Gurte in Kombination mit FIA-genehmigten Schalensitzen, sofern eine eng am Körper
    anliegende Gurtführung im Bereich des Beckens und der Schultern sichergestellt ist.
    Bei Slaloms und Drifts dürfen FIA- homologierte Gurte fünf Jahre über das angegebene
    Ablaufdatum hinaus verwendet werden.
    Art. 24 – Feuerlöscher
    Das Mitführen eines Feuerlöschers mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg (Pulver) bzw. 2,4
    Liter AFFF ist in allen Disziplinen (außer Slalom, Drift) verpflichtend. Alle Feuerlöscher müssen
    entsprechend den FIA Vorschriften gesichert sein, es sind nur Befestigungen mit
    Schnellverschlüssen aus Metall und Metallbändern erlaubt. Feuerlöscher müssen für Fahrer und
    Beifahrer jederzeit leicht erreichbar sein.
    In diesem Fall sind die Bestimmungen des Art. 253.7.3 Anhang J unbedingt zu beachten. Die
    Verwendung einer Feuerlöschanlage gemäß FIA Anhang J Art. 253.7.2 wird empfohlen.
    Art. 25 – Sitze
    Es dürfen nur Seriensitze oder FIA-homologierte Schalensitze verwendet werden.
    Bei Slaloms und Drifts dürfen FIA- homologierte Sitze fünf Jahre über das angegebene Ablaufdatum
    hinaus verwendet werden.
    Die serienmäßig vorgesehene Anzahl der Sitze sowie die Rücksitzbank müssen beibehalten
    werden. Die Rücksitzbank darf entfernt werden, wenn dies ausdrücklich im Genehmigungsdokument
    vermerkt ist (z.B. nach Einbau einer Überrollvorrichtung und entsprechender Umtypisierung von
    Vier- auf Zweisitzer).
    Art. 26 – Elektrische Ausrüstung, Beleuchtung
    Die serienmäßig vorhandene Anzahl der Scheinwerfer und Rücklichter muss mindestens erhalten
    bleiben. Zusatzscheinwerfer sind erlaubt, sie müssen jedoch dem Kraftfahrgesetz entsprechen,
    insbesondere hinsichtlich ihrer Lichtstärke. Die Gesamtzahl der Frontscheinwerfer darf 8 nicht
    überschreiten. Zusätzliche Rückleuchten, wie z.B. Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer etc.
    sind frei.
    Reglement Serienfahrzeuge 2012 Version 02-2012/Version:02/2012 http://www.osk.or.at 5 von 5
    Oberste Nationale
    Sportkommission für
    den Kraftfahrsport
    (OSK)
    ÖAMTC
    Pasettistraße 96-98
    A-1200 Wien
    Telefon
    +43 (0)1 33 22 669
    Fax
    +43 (0)1 33 22 669
    33020
    osk@oeamtc.at
    http://www.osk.or.at
    ZVR: 730335108