Liebe Rallyefreunde,
zunächst möchte ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, welch große Resonanz unsere Veranstaltungen in der Szene hervorrufen. Auf Grund der vielen Beiträge hier in diesem Forum melde ich mich kurz zu Wort, um ein paar offensichtlich aufgetauchte Fragen zu beantworten.
Lediglich der Ordnung halber weise ich darauf hin, daß der Deutsche NAVC der Automobilclub ist, dessen angeschlossene Ortsclubs Motorsportveranstaltungen durchführen. So auch der MSC Jura e.V. im NAVC, der für die Fürst Carl Rallye verantwortlich zeichnet. Für das Reglement, die sportrechtliche Genehmigung, Versicherungen, etc. etc., ist die Deutsche Amateur Motorsportkommission, kurz DAM, zuständig. Man kann diese Konstellation durchaus beispielsweise mit dem Verhältnis ADAC/DMSB vergleichen. Wie gesagt, nur der Ordnung halber, damit keine falschen Schuldzuweisungen entstehen können.
Aber jetzt zum Kern der Sache:
Natürlich und selbstverständlich ist auch bei uns das Befahren einer WP-Strecke in Gegenrichtung verboten. WPs werden im Einbahnsystem befahren, Wenden und Bewegen des Fahrzeuges gegen die vorgegebene Fahrtrichtung stellen einen schweren Verstoß gegen die Sicherheit aller Beteiligten dar. Es ist deshalb unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, daß Derartiges, wie hier geschildert und dargestellt, nicht vorkommen kann. Dazu werden wir alle zur Verfügung stehenden Mittel ausreizen und einsetzen.
Zum Thema Strafen für diese Ruhmestaten: Auf Grund der Tatsache, daß schwere Verstöße gegen die Sicherheit von Personen und eine grobe Gefährdung anderer Teilnehmer billigend in Kauf genommen wurden, wird die DAM mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln agieren und reagieren – so wie es ihre Aufgabe ist. Wenn die entsprechenden Organe es für nötig erachten, wird das Verfahren bzw. dessen Ergebnis in der dafür vorgesehenen Presse veröffentlicht.
Weiter möchte ich die Themen einstweilen nicht in der Öffentlichkeit diskutieren.
Joseph Limmer
Vors. der Automobil-Sport-Kommission (ASK) der DAM
NAVC Sportpräsident