Den Paragraphen zeigst mir mal.. Hab damals auch nix gefunden, hab das meinem TüVer gezeigt dann hat ers auch eingetragen.. Ich weiß nicht wo dieses Märchen herkommt. Er wusste es selbst nicht, dachte auch dass das so in der Stvzo steht...
So einfach geht StVZO leider nicht. Lies Dir mal Absatz 4 durch und dann such Dir den Anhang und die Richtlinien zum 35a raus, da steht das mit den Verstellmöglichkeiten. Der Punkt ist, das der amtl. annerkannte Sachverständige bei einer Begutachtung nach §21 die Möglichkeit besitzt von Richtlinien abzuweichen (aus wichtigem Grunde also z.Bsp. Sportfahrzeug was nur von einem Fahrer bewegt wird). Also doch wieder willigen aaS suchen (Osten DEKRA/Westen TÜV). Dies soll sich aber mit der Einführung des Fahrzeugpasses und der Einbeziehung von DMSB-Sachverständigen demnächst bessern. Da können wir nur hoffen