Jährliche UVV bei Betriebsfahrzeugen??

  • Hallo,
    kann mir jemand etwas zu diesem Gesetz sagen:


    Nach UVV (BGV D 29) hat der Unternehmer die KFZ bei Bedarf, jedoch mind. jährlich einmal sowie vor Erstinbetriebnahme, durch einen Sachkundigen auf Ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
    ......
    Die Prüfergebnisse sind schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren!


    Wird es in euren Firmen praktiziert?
    Wer ist "sachkundig"?


    :confused:


    Bitte um Info

    Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln -
    ein Auto braucht Liebe: Zitat Walter Röhrl

  • Macht eigentlich jeder TÜV/Dekra/Küs.... Prüfer


    brauch zb. jeder LKW mit Ladekran o.ä.



  • Ja, wird bei uns jährlich praktiziert.


    Vor der Betriebsruhe über die Feiertage haben wir einen sogenannten "Fuhrparkstag"


    Der gesamte Fuhrpark steht gereinigt auf dem Hof, es kommen die verschiedensten Gewerke um die Fahrzeuge zu überprüfen,
    z.B. auf allen LKW´s Ladekräne, Anschlagmittel etc., bei den Sprintern kommt speziell eine Reifenfirma, welche den Zustand der Reifen usw. überprüft.


    Auch die Polizei ist vor Ort und kontrolliert das Fahrzeug spaßeshalber wie bei einer Polizeikontrolle;)


    so ist zumindest gewährleistet, daß die Autos in allen Bereichen topfit sind, müssen sie auch, da sie kein einfaches Leben bei uns haben:D
    die Fahrzeuge sind alles 4x4 , z.B. Iglhaut-Sprinter, Iglhaut-Vito, sowie Achsleitner-Sprinter


    das Schönste an unserem Fuhrparkstag fängt allerdings 13 Uhr an, der Jahresabschluß bei Feuer, Glühwein und so weiter;);)




    Warum fragst Du überhaupt???:confused:;)

    Rechts ist das Gas ;)

  • Folgendes Problem:


    Ich habe auf einem Fuhrparkkonkress erfahren, dass Firmenfahrzeuge als Arbeitsplatz angesehen werden. Dies bedeutet eine jährliche UVV, wie oben geschrieben, ist notwendig.


    Nun wurden wir diese Woche von der BG abgeprüft bzgl. Arbeitssicherheitsmanagement. Es waren drei PRüfer vor Ort, die alle angeblich noch nie etwas davon gehört haben. Lt. ihrer Meinung ist dies nur bei Anbaugeräten und LKWs usw. nötig.


    Doch lt. Paragraf 57 Absatz1 der UVV BGV D 29 hat das Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mind. jedoch einmal im Jahr auf seine Betriebssicherheit hin zu prüfen! Und jetzt kommt´s:


    Da Fragen der Arbeitssicherheit bei der Sachverständigen-Prüfung des TÜV/DEKRA außer Betracht bleibt, reicht eine TÜV/DEKRA Abnahme nicht aus, um die Verpflichtung nach Paragraf .....usw..


    Übrigens bin ich schriftlich bestellter Logistik und Fuhrparkleiter und somit als Halter haftbar!!:mad:

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  • versteh ich nicht ganz: gehören Dir die Fahrzeuge? Ist es Deine Firma? oder bist Du "nur" der Fuhrparkleiter???

    Rechts ist das Gas ;)

  • "Der Beauftragte haftet nach der Delegation wie die Unternehmensführung, mit Bußgeld bis zu 1 Mio...."


    ......und ich bin beauftragt!!!

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