Hallo,
kann mir jemand etwas zu diesem Gesetz sagen:
Nach UVV (BGV D 29) hat der Unternehmer die KFZ bei Bedarf, jedoch mind. jährlich einmal sowie vor Erstinbetriebnahme, durch einen Sachkundigen auf Ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
......
Die Prüfergebnisse sind schriftlich niederzulegen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren!
Wird es in euren Firmen praktiziert?
Wer ist "sachkundig"?
Bitte um Info