straßenzulassung

  • ...die Aussage war, dass das Hoftor offen stand durften die rein. Waere das Grundstueck zu gewesen, haetten sie nicht rein gedurft. Ein Fahrzeug MUSS IM ANGEMELDETEN ZUSTAND immer der StvO entsprechen, auch wenn es grad nicht auf der Strasse bewegt wird. Ich weiss nicht, wenn man einen schweren Unfall hat, bekommt man bestimmt eine Anzeige wegen falsch parken und gefaehrlich scharfer und nicht eingetragener Teile am Auto.....


    Konnt aber beweisen, dass an dem Tag dies Auto bei einem Gutachten war und die mitverkauften Reifen drauf mussten, da diese Teile mit Grund des Gutachtens waren. Straafe wurde GROSSZUEGIG ausgesetzt...

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