Beiträge von madjoo
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Wir verkaufen unsere beiden Elmo SUV Cam Professional Pakete. Alle weiteren Informationen findet ihr in der Auktion unter http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=250468639259.
Mit diesen Profil-Cams wurden unter anderem die Inboards aus folgenden Videos aufgezeichnet:
Rallye Bad Emstal 2008:
http://www.schoene-nachrichten.de/?p=12933Rallye Hünfeld 2008:
http://www.schoene-nachrichten.de/?p=9994 -
Einfach nur noch auf "Download" klicken, dann haste den Song
http://keepvid.com/?url=http%3…2Fwatch%3Fv%3DX-JokX06wDM -
Ich hoffe mal das es noch nicht gepostet wurde, wenn nicht dann Bitteschön
5 Beiträge vorher
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@ madjoo
schau mal,das Mädel habe ich auch gesehen,war aber auf einer anderen WP (glaube die 4. wars):D:Dhehe, cool...
sie stand aber auch so schön da -
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Leider hatte die Kamera von meiner Freundin technische Probleme.
Auf welcher WP? Und isse denn ins Ziel gekommen?
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mohe ist eben beim stehr an mir vorbei gerollt, auto sah nicht schlimm aus aber er hat zeit verloren.
denk mal er is im moment im service oder am weg zur nächsten prüfung -
Wer erzählt dir so eine Grütze? Das Auto wurde fix und fertig in Osteuropa gekauft und hatte erst wenige Rallyes gelaufen. Ist also nahezu Neuzustand gewesen.
Hab ich aus diversen Quellen erfahren. Wenn's net stimmt, auch gut
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Woher ist eingentlich der Evo den S.Göttig bewegt hat?
Hat er in GB gekauft und neu aufgebaut.
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Huhu ,
Rausch , Ausfall nach WP2 (Grund unbekannt)
Schiffmann , Ausfall des Co´s wegen Krankheitrausch ist in vockenrod durch probleme mit der hinterachse ausgefallen. evtl. steckachse abgerissen.
schiffmanns neuer co ist wohl nicht "geschwindigkeitsfest"... wurde aber angeblich nach dem abfahren der strecken ausgetauscht.
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Welcher Künstler hat denn von allen Pfannkuchen die in den Esspaketen waren den Zucker geklaut...
War bestimmt Gollum, das Klauschwein, mit seinen Drecksgriffeln im Handschuhfach
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Hallo Madjoo,....stimmt,auch ich und wir (J.Stehr) haben "Bilder geklaut",aber sie gefiehlen uns so gut,dass wir sie gern weiterverwenden wollten.
Deswegen : Entschuldigung ,dass wir und ich nicht gefragt haben!
Ich bin davon ausgegangen,dass im Magazin veröffentlichte Bilder für alle verwendbar(herunterladbar) sind, trotz des "copyrights".
Also vielen Dank im nachhinein!!!! Vielleicht können wir uns mal revanchieren!
Lu GeislerNöö, ist ja kein Problem. Könnt sie gerne weiterverwenden Vielleicht lässt sich ja 'ne Mitfahrt im neuen 500er SL bei 'nem Shakedown organisieren
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schredderking: 3P.
darkstar: 2P.
ARIrallyeART: 1P. -
Schon auf die Idee gekommen das du ganz schlechte Karten hast, weil du den von dir geforderten Anstand als ebenfalls ignoriert hast.
Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05) aus:
„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“
Das ist Auslegungssache... Wenn der Herr Ramonat ein Bild von sich selbst in seiner Pressemappe hat, dann könnte es eng für den Fotograf werden. Wenn der Herr Ramonat aber in seinem Autochen sitzt und fotografiert wurde, sollte es keine Probleme geben, da man den Fahrer des Autos als "Beiwerk" zählen kann (Beispiel: Der Fotograf knippst ein Bild des Kölner Doms und es steht ein Tourist davor - der Tourist ist nur "Beiwerk"). Sollten dann noch mindestens vier weitere Personen auf dem Bild sein (Zuschauer, Streckenposten, o.ä.), hat der fotografierte kein "Recht am eigenen Bild".
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Ein digitales Wasserzeichen oder ne digitale Signatur kannste auch umgehen... der Aufwand ist's aber net wirklich wert.
Im Programmheft der Rallye Braach 2008 und im Programmheft des Rallyesprints in Storndorf waren auch Fotos von mir, ohne dass ich gefragt wurde. Ich hab's mir angeguckt, gegrinst und mir gesagt: "Lasse machen..."
Und ich geh mal davon aus, dass die meisten vorher fragen, ob sie ein Bild verwenden dürfen... Zumindest haben bei uns schon einige freundlich und nett nachgefragt und jeder hat die gewünschten Bilder mit 'nem kurzen "Dankeschön" (dass sie gefragt haben) bekommen.
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Loeb in den Weinbergen
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Regel Nummer 1: Das Bier darf nicht warm werden!