[quote='Nick_the_furious_O','http://woltlab.rallye-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=160500#post160500']Guten morgen zusammen,
zu dem unfall mit letalem ausgang möchte ich mich garnicht groß äußern, nur soviel: jeder der motorsport betreibt, in jedweder form, ist sich des risikos bewußt, welches er eingeht, zur erzielung von höchstgeschwindigkeiten.
ob trabant, golf, subaru oder panzer, es wird immer unfälle geben die nicht den von uns gewünschten verlauf nehmen .... leider.
zum astra:
leider ist es bei solchen veranstaltungen oft so, das personal an der strecke steht, welches (ich drück mich mal förmlich aus) den anforderungen die sowas mit sich bringt nicht ganz gewachsen sind!!!!! (da regen sich jetzt viele auf, das iss aber so!!!!)
auch da geht es um verantwortung und entscheidungen.
wenn da irgendwer die falsche entscheidung getroffen hat, sollte er zur verantwortung gezogen werden!
Sorry, da muss ich dir vehement wiedersprechen!
Wir haben regelmäßige Schulungen und sind daher auf Alles vorbereitet.
Auf unseren WPs gab es leider schon Tote (Trabbi-Team Langheinrich) und Verletzte zu beklagen!
Jedesmal saß der Schock tief, wie am Samstag..
Wir sind Gewissenhaft dabei und können uns schwerwiegende Fehler nicht erlauben.
Sicher, geht auch mal was schief ABER die Sicherheits-und Rettungskette steht wie ein Fels in der Brandung!
ich war nicht vor ort, deshalb mal was grundlegendes:
die feuerwehr hat in deutschland hoheitsrecht, jeder feuerwehrmann ist eine person öffentlichen rechts, daraus folgt, dass der einsatzleiter der feuerwehr im einsatzfall IMMER der chef ist!!!!! ein wp leiter ist rechtlich nicht definiert. d.h. die feuerwehr am einsatz zu hindern, ist ein straftat bestand.
unter benutzung von blaulicht und horn (§35 und 38 der stvzo) darf/muß ein feuerwehrfahrzeug überall hin kommen, selbst die polizei hat keine rechtliche handhabe ein feuerwehrfahrzeug am fortkommen zu hindern. (selbst im stillstand hat ein feuerwehr/rettungswagen sonderrechte).
rechtliches geschwafel, was für das astra team aber groß konsequenzen finanzieller art hat.
wenn man vor einem finanziellen und ideelen wert steht, sieht wie er abbrennt und andere diskutieren ob die feuerwehr nun kommen soll oder nicht, da würde ich persönlich einen anfall bekommen!!!! in dem fall, lieber doch einmal zu viel als zu wenig!!!!!!
Stimmt nicht, der Veranstalter hat auf allen Strecken, die vorher ordnungsgemäß beantragt und für den öffentlichen Verkehr gesperrt wurden HAUSRECHT!
Die Polizei hat bei der Ausübung des Hausrechts den Veranstalter zu unterstützen.
Die Feuerwehr hat auf den gesperrten Strecken den Anweisungen des WP-Leiters/Rennleitung folge zu leisten.
Es gelten bei Rennveranstaltungen ganz andere Regeln, da öffentliche Straßen und sonstige Wege ''vermietet'' wurden.
Für Schäden (Flurschäden usw.) tritt die Haftpflichtversicherung des Veranstalters in kraft.
Das gleiche trifft für die Helfer (Streckenposten usw.) und ihre Fahrzeuge zu,
nach der Besichtigungsfahrt des LS, darf weder der Postenbereich verändert/verlassen, noch das eigene Fahrzeug bewegt werden, sonst ist der Vers.-Schutz weg.
Nur mit Absprache des WP-Leiters/LS dürfen Änderungen aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden.
Wie es bei den Teilnehmern mit der Vers. läuft, weiss ich nicht..
Hier sind doch so viele Fahrer, wie wird das bei euch geregelt?
LG