Diese Thematik ist im Artikel 19.16 RR geregelt:
zB.:
"19.16.1 Falls eine Wertungsprüfung aus irgendeinem Grund unterbrochen oder abgebrochen wird, können die Sportkommissare jedem betroffenen Team eine Zeit zuordnen, die sie als die fairste ansehen."
...treibt die herrlichsten Blüten und ist in meinen Augen mit "auswürfeln" sehr treffend beschrieben...
Kannn natürlich sein, daß ich den tieferen Sinn noch nicht verstanden habe.
Wenn jemand eine plausible Erklärung hierfür hat: ...immer her damit.
Grüße
RonnyB