Beiträge von Stefanson

    Servus,


    was mich wundert wann kam die erste Publikation zu den FT 3 ?


    Ich habe gestern mal bei der FIA nachgelesen und da steht ( mein englisch ist mehr schlecht als Recht ;) )


    Publikation vom 8.12.2016


    (...
    The*fuel*tank*must*be*a*safety*fuel*tank*homologated*by*the*FIA*
    (specification*FT3‐1999,*FT3.5‐1999*or*FT5‐1999).*
    The*number*of*tanks*is*free*and*the*tank*must*be*placed*inside*the*
    luggage*compartment*or*in*the*original*location.*....)


    Hat das die Motorsport Gemeinde Überlesen in den letzten Jahren ?


    Und unter Umständen auch die Hersteller ?


    Bitte berichtigt mich fals ich falsch liege ,
    aber muss nicht der Hersteller dann seine Homologation ändern ?



    Ich freue mich über Aufklärung


    Danke der Stefan

    so nach dem wir auch wieder zu Haus sind von einer anspruchsvollen Rallye ,


    gilt mein Dank all den Service Leuten / Mechaniker von den anderen Teams die uns ( Volvo 944 )
    nach dem Einschlag auf WP 2 geholfen haben und unser Fahrzeug wieder flott gemacht haben,
    so das wir die Rallye zu Ende fahren konnten.
    Einen solchen Zusammenhalt gibt es wahrscheinlich nur im Motorsport !
    Also nochmals tausend Dank an alle .


    Stefan Haberland , Daniel Rosenmüller

    Und genau das ist eine der Knackpunkte wer kann denn den Unterschied zwischen einem Rallye fzg und einem Disco Racer machen ,



    Die Regelungen betreffend „Straßenfahrzeuge“ in Art. 2
    Abs. 4 der Richtlinie 2007/46/EG lassen sich nur auf erst-mals in den Verkehr kommende oder typgenehmigte und
    vor ihrer ersten Zulassung geänderte Kraftfahrzeuge an-wenden.
    Dies gilt auch für typgenehmigte und bereits zugelassene
    Kraftfahrzeuge, die den FIA- bzw. DMSB-Bestimmungen
    im vollen Umfang entsprechen.


    Andere bereits im Verkehr befindliche Kraftfahrzeuge
    müssen nach § 19 i.V.m. § 21 StVZO ggf. mit entspre-chenden Ausnahmegenehmigungen zugelassen werden.


    Folglich ist die Aufstellung möglicher, genehmigungsfähi-ger Abweichungen von den Vorschriften der StVZO oder
    des Anhangs IV der Richtlinie 2007/46/EG in einer Richt-linie erforderlich, die von den zuständigen Genehmigungs-behörden der Länder als Grundlage zur Entscheidung
    über die Erteilung einer Ausnahme nach § 70 StVZO dient.


    somit ist die Weigerung ein Fzg zuzulassen nicht rechtsmäsig
    oder seh ich das falsch

    danke erst mal an tbpeugeot


    sehr interessant die ganze Sache , beim nur Überfliegen habe ich M. E . schon ein paar gute Sachen gefunden


    "Die Regelungen betreffend „Straßenfahrzeuge“ in Art. 2
    Abs. 4 der Richtlinie 2007/46/EG lassen sich nur auf erst-mals in den Verkehr kommende oder typgenehmigte und
    vor ihrer ersten Zulassung geänderte Kraftfahrzeuge an-wenden.
    Dies gilt auch für typgenehmigte und bereits zugelassene
    Kraftfahrzeuge, die den FIA- bzw. DMSB-Bestimmungen
    im vollen Umfang entsprechen.
    Andere bereits im Verkehr befindliche Kraftfahrzeuge
    müssen nach § 19 i.V.m. § 21 StVZO ggf. mit entspre-chenden Ausnahmegenehmigungen zugelassen werden." Zitat Ende


    wenn das Fzg aber schon Zugelassen ist und alles Eingetragen ist ? Und jetzt du Dmsb !

    danke Vectra 0815


    dann weiß ich zu mindest was ich bestellen muss,


    würd gern mal den Paragraphen lesen wo der Dmsb über der Stvzo steht.......,


    ( nicht falsch verstehen meines Erachtens ist der KFP schon eine gute Sache für FZG neueren BJ. aber die sind ja meistens eh Int. Homologiert , aber vieleicht gibt es ja einen Hinweiß auf FZG mit Bestandschutz oder eine Kann Bestimmung wer eine Sonderzulassung braucht und wer nicht von Gesetzes wegen !)

    so denn vielen Dak für deine Antwort Carbon,


    gibt es also 2 Möglichkeiten für mich,


    1. ich zerlege mein Auto und schneide den lackierten Käfig raus und mache neue Platten um dann das Ganze auf dem Fuß zu verschrauben :mad:


    2. ich lasse es so wie es ist und fahre so weiter !:D



    Grüße Stefanson





    Was ich selber denk und tu trau ich jedem andern zu!

    "Nochmal zum Thema A-Säulen-Strebe im Auto aus Pappe. Natürlich fehlen die Schrauben...aber da die vordere benHauptbügelbefest. auf den Radhäusern endet, kann die (nahezu) senkrechte A-Säulenstrebe schlecht am selben Befestigungpkt. enden - scheint auch ein Fall für eine Ausnahmegenehmigung zu werden" bulli-M





    noch mal bitte sind die verschraubungen an den Käfigfüßen nu Pflicht oder nicht?
    Habe im letzten Jahr meinen Käfig gebaut mit allen Streben und Knotenblechen
    und auch dementsprechenden Käfigfüßen. Mein Problem ist nur das ich die Rohre direkt auf die Füße aufgeschweißt habe ,ohne Zwischenblech für die Verschraubung.
    Muß ich den ganzen Spaß jetzt ändern ?


    Grüße Stefanson

    Hallo,


    auch wir sind wieder zurück zu Haus und glücklich die Veranstaltung beendet
    zu haben. Und suchen natürlich auch wieder schöne Fotos und Videos von unserem Rennelch startnummer 87,


    habi77@gmx.net




    vielen Dank im voraus


    Stefanson



    was ich selber denk und tu trau ich jedem andern zu.....