Gurtbefestigung Sitz- und Beckengurte

  • Hallo,


    im allseits geliebten DMSB- Handbuch steht ja drin, das "... Es ist grundsätzlich verboten, die Sicherheitsgurte am Sitz oder an den Sitzbefestigungen anzubringen."
    Ich hatte vor, in meinem Golf die Gurt an den Originalbefestigungen der Seriensitz anzubringen (siehe Bilder). Diese Halterungen sind mit Sicherheit mind. so stabil wie diese Universalhalteplatten zum einschweissen oder schrauben.
    Ist das Reglementskonform?


    Gruß
    Andreas

  • Ich würde jaein sagen. Es ist zwar die Sitzbefestigung gemeint, an der der eigentliche Sitz befestigt ist und das ist ja bei dir nicht der Fall nur sind die Winkel vollkommen unbrauchbar.


    Selbst wenn es ein TK abnicken sollte (was ich für eher unwahrscheinlich halte), sollte dir klar sein, das die Schritt- und Beckengurte bei solchen Winkeln im Falle eines Frontalcrash´s keinerlei Wirkung haben, vor allem der Schrittgurt, der massiv nach vorne geneigt ist.
    Das mag zwar alles noch gut gehen, solange der Sitz da bleibt wo er ist, aber sobald an der Sitzkonsole Verschiebungen oder gar Abrisse durch den Aufprall auftreten(zumal du ja anscheinend noch verstellbare Konsolen drin hast), hält dich nur noch der Schultergurt.
    Und glaub mir, das kann passieren!!!
    Ich würde die Gurte dort nicht befestigen. Versuch dich an der Zeichnung 253-61 des Anhang J zu orientieren.

  • Hallo,


    ich bin auch gerade dabei meien E21 innen aus zu bauen.
    Habe am Freiteg die Gurthaltéplstten von Sandtler bestellt.


    Es reicht wenn ich Löcher durch die Karosse Bohre von Unten Blechmutter und von Oben mit einer Mutter mit Beilagscheine kontere. Oder müssen diese
    Halteplatten auch Verschweißt werden?


    Grüße Martin

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