Ölsammler in der Gruppe F2005 Ja/Nein?

  • Hallo,


    ich werde aus aus dem Text im DMSB Handbuch nicht so ganz schlau ,braucht man in der Gruppe F2005 nun einen Ölsammler oder reicht es die Motorentlüftung einfach in den Ansaugtrackt zu leiten ohne Behälter?


    Vielen Danke für eure Hilfe

  • Art. 27.8 Ölsammler
    Fahrzeuge mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
    mit Erstzulassung ab dem 1. 1. 1972 bzw. EBE-Fahrzeuge
    (Einzel-Zulassung) ab dem 20. 4. 1973 müssen mit einer
    geschlossenen Motor-Kurbelgehäuse-Entlüftung (mit
    Rückführung des Ölnebels in den Ansaugtrakt) ausgestattet
    sein.
    Offene Systeme (mit oder ohne Ölsammler) für diese
    Fahrzeuge können auch durch Eintrag in den Fz.-Papieren
    nicht für zulässig erklärt werden.
    Fahrzeuge mit EBE-Zulassung vor diesen o.g. Daten, deren
    Motor eine offene Gehäuseentlüftung aufweist, müssen
    mit einem Ölsammler ausgestattet sein; ein geschlossenes
    System wird empfohlen. Ein Ölsammler muss für Motoren
    bis 2000 cm3 ein Mindestfassungsvermögen von 2 Litern
    und für Motoren über 2000 cm3 von 3 Litern haben



  • Er hatte extra geschrieben, er wird aus dem Text im Regelbuch nicht schlau.


    @racewear
    Es muss kein Ölsammler drin sein, kann direkt in den Ansaugtrakt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!