Steinschlagschutz & TÜV

  • Hallo,


    muss man ein selbstgebauten Steinschlagschutz aus Kunststoffplatten abnehmen (TÜV) lassen? Oder kann man an den benötigten Stellen die Teile montieren?


    Weiß da jemand Bescheid?


    Danke für Infos!


    Sport frei....

  • Normalerwiese nicht, da die Spritzlappen / Steinschlagschutz oder ähnliches nicht die Fahreigenschaften oder Leistung verändern, oder wie es immer so schön heist..


    Musst allerdings aufpassen das die bei den Radkasten nicht zu weit nach außen ragen, also überstehen - sonst könnte der Prüfer beim nächsten Tüv was sagen.


    Wir hatten bisher noch keine Probleme damit.

  • Genau das dachten wir auch! Auf den Weg von der Werkstatt zur Garage hielt uns Grün Weiß an und die suchten und suchten! War aber alles ordnungsgemäß außer der Schmutzfänger! Die könnten abfallen und Radfahrer treffen! Dafür gab es ein Mängelschein....!


    Nun stellt sich für mich die Frage, habe alle Schmutzfänger bei Fahrzeugen eine E-Kennzeichnung o.ä. oder gibt es ABE´s dafür? Ich habe sowas noch nie gesehen!


    Was der Officer sagte ist doch totaler Schwachsinn! oder?


    Der Officer war doch enttäuscht, das alles ok war?

  • Zitat

    War aber alles ordnungsgemäß außer der Schmutzfänger! Die könnten abfallen und Radfahrer treffen! Dafür gab es ein Mängelschein....!


    Na das ist ja sehr wahrscheinlich. Sieht man mal wieder wie man der Willkür unserer Beamten ausgeliefert ist. Hauptsache Fahrradträger und Dachboxen darf jeder Volldepp der noch nie ne Schraube gedreht hat montieren und muss nicht zum TÜV.


    Ist mir jetzt auch nicht bekannt ob man die Eintragen muss aber es gibt ja immer irgendwelche allgemeine Klauseln die die Beamten anwenden können. Hab da z.B. was gefunden warum geänderte oder selbst hergestellte Spoiler nicht montiert werden dürfen. Davon lässt sich das ein oder andere ableiten.


    "das Fahr- und das Bremsverhalten eines Fahrzeugs sich nachteilig verändert
    unvorschriftsmäßig gestaltete Außenkanten und Überstände andere Verkehrsteilnehmer gefährden
    die Benutzbarkeit des Fahrzeugs , z.B. die Bodenfreiheit oder die Sicht nach hinten unzulässig eingeschränkt wird
    Fahrzeugteile und –einrichtungen , deren Wirksamkeit bzw. Beschaffenheit vorgeschrieben ist, z.B. Scheibenwischer, lichttechnische oder Abschleppeinrichtungen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden
    das Geradeausverhalten und die Seitenwindempfindlichkeit des Fahrzeugs beeinträchtigt wird
    die thermische Belastung des Motors und der Bremsanlage unzulässig erhöht wird
    negativer Einfluss auf die Bereifung ausgeübt wird
    eine Reihe von Konstruktionsrichtlinien insbesondere im Hinblick auf die Formgebung, die Materialbeschaffenheit und die Anbringung nicht eingehalten werden und damit das Energieabsorbtionsvermögen bei Stoßeinwirkung, die Splittersicherheit und die dauerhafte Befestigung sowie die Funktionsfähigkeit über die gesamte Lebensdauer nicht gewährleistet ist."

  • also, ich habe schon so einige schmutzfänger an neuwagen verbaut und da ist z.b. 100% keine nr drauf bzw. eine abe dabei. da wollte wieder mal ein polizist zeigen, wie toll er ist und hat einen auf wichtig gemacht.

  • Wir waren am Freitag beim TÜV, so wie der Wagen war als Grün Weiß ihn prüfte! Der Prüfer fragte, wo da das Problem sei? Schmutzfänger dürfen ohne weiteres montiert werden. Sollten halt keine scharfen Kanten aufweisen, auch nicht irgendwo überstehen, nicht schleifen und flexibel sein!


    Tolle Sache mit Grün Weiß!


    Na dann Sport frei!

  • @rattenmär


    Dummerweise hatte ich heut früh die Mängelkarte abgegeben!
    Sonst hätte ich doch glatt mal die Karte gescannt!

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