Beiträge von Bimmer

    Hallo zusammen,


    ich glaube in den früheren DMSB-Handbüchern gab es immer eine Liste mit allen Technischen Kommissaren. Weiß jemand, ob es so eine Liste noch gibt?


    Ich bräuchte dringend einen Technischen Kommissar, der beim TÜV arbeitet, da gerne meine hydraulische Handbremse eintragen lassen würde.


    Oder kennt jemand einen TÜV'ler im Raum Stuttgart (oder auch nördlich davon Richtung Heilbronn), der so etwas eintragen würde?


    Danke schon mal...

    Ich habe das hier gerade in der Vorstart 11-12 2009 unter Reglement- u. Technikänderungen gelesen:


    "KOPFRÜCKHALTEVORRICHTUNG IM RALLYESPORT
    Im Rallyesport wird seitens des DMSB in folgenden Schritten ein
    Kopfrückhaltesystem, z. B. HANS, vorgeschrieben:
    Ab 2010: In der DRM für eingeschriebene Teams in den Divisio nen
    1 bis 4.
    Ab 2012: In allen FIA-Fahrzeuggruppen (u. a. N, A, R) bei Nat. Aund
    Int.-Veranstaltungen
    Ausgenommen von vorstehenden Regelungen sind historische
    Fahrzeuge gemäß Anhang K."


    Ich interpretiere das ganz klar so, dass bei nationalen B-Rallyes (Rallye 200) noch nicht mal ab 2012 HANS vorgeschrieben sein wird, d.h. frühestens ab 2013 (wenn überhaupt).


    Ich bin so froh, dass ich mir letztes Jahr für umgerechnet 140€ über Ebay in England einen Helm nach der SNELL SA2005 gekauft habe (neu natürlich und ohne HANS-Clips).
    D.h. diesen Helm darf ich auf jeden Fall noch bis einschließlich 2012 fahren (sind dann immerin 4 Jahre gewesen) und wenn ab 2013 HANS immer noch nicht vorgeschrieben wird, darf ich sogar noch länger damit fahren.
    (anders als mir renommierte Händler in 2009 erklären wollten, dass ich auf keinen Fall einen neuen Helm ohne HANS-Clips kaufen sollte und mir dann auch noch irgend einen BSI-Norm Zeugs andrehen wollten, von dem keiner weiß, wie lange das gültig ist!)


    Wenn dann mal HANS vorgeschrieben werden sollte, kann ich mich dann nach dem aktuellen Reglement orientieren und gehe nicht das Risiko ein, dass Helm + HANS etc., das ich 2009 gekauft hätte, dann schon wieder veraltet und nicht gültig sein wird...


    Zum Glück habe ich mich Anfang 2009 nicht verrückt machen lassen durch die ganzen HANS Gerüchte!

    Hallo,


    ich wollte mal Eure Meinung hören zu folgenden Reifen (205/50-15):


    Hankook Ventus R-S2 105,80 Eur
    Kumho ECSTA V70A 164,46 Eur
    TOYO Proxes R888 135,00 Eur
    Federal RS-R 595 100,00 Eur
    Michelin Pilot Sport Cup 135,14 Eur


    Das Fahrzeug ist ein BMW 318is.


    Welchen der Reifen kann man v.a. auch bei Nässe noch gut fahren?

    Hallo zusammen,


    ich habe mir gerade das Reglement der Gruppe CTC/CTG durchgelesen (eher gesagt überflogen) und wollte mal fragen, ob ich das richtig verstanden habe, dass man in dieser Gruppe fahren kann, wenn das Fahrzeug mal z.B. Gruppe-N oder Gruppe-A homologiert war?
    Dann steht dort, dass das Fahrzeug den damaligen Gruppe-N(A) Bestimmungen entsprechen muss. Da wäre meine nächste Frage, woher bekommt man z.B. die Gruppe-N Bestimmungen aus dem Jahre 1999?
    Ist nach heutiger Gruppe-N Bestimmung ein Gewindefahrwerk erlaubt (auch wenn es nicht im Homologationsblatt des Fzg. homologiert ist)? Ich finde die Formulierung bzgl. des Federtellers/Federbeins irgendwie so schwammig, dass ich das durchaus herauslesen könnte, dass das erlaubt ist.


    Ich frage das ganze, da ich am überlegen bin, was dagegen sprechen würde, mit einem 318is (E30) in der CTC/CTG zu fahren (und ich hab' eben bei mir ein Gewindefahrwerk verbaut).


    Danke schon mal für Eure Antworten...

    Hallo,


    weiß jemand, ob die Zeit fürs Abfahren begrenzt ist und wenn ja, auf wie lange?


    Ich bräuchte die Info, da wir eine etwas weitere Anfahrt haben und damit ich besser planen kann, wann wir spätestens in Schnaitach sein müssten.


    Danke!

    Hallo zusammen,


    ich hatte gestern im Rahmen der Technischen Abnahme bei der Ostalbrallye eine kleine Diskussion, da mein Käfig (Käfig mit ONS-Zertifikat) keine Kennzeichnung (Prüfberichts-Nr. des ONS/DMSB-Zertifikates, das Firmenlogo/zeichen und die
    Serien-Nr.) hat.
    Der TK meinte, dass es auch noch andere Fzg. gab, die auch kein Typenschild o.ä. am Käfig hatten.
    Ich habe gerade im Reglement nachgelesen (Blauer Teil, Kapitel 1.3):
    "1.3 Kennzeichnung von Überrollvorrichtungen
    Für Überrollvorrichtungen, welche auf Basis von ONS/
    DMSB-Zertifikaten mit der Prüfsberichts-Nr. …/67-S
    enden und genehmigt wurden bzw. werden, gilt folgende
    Kennzeichnungspflicht: Auf der linken Befestigungsfußplatte
    des Hauptbügels muss die Prüfberichts-Nr. des
    ONS/DMSB-Zertifikates, das Firmenlogo/zeichen und die
    Serien-Nr. eingeschlagen oder eingraviert sein. Diese
    Kennzeichnung kann auch auf einem angeschweißten
    Schild vorhanden sein, welches an einer gut sichtbaren
    Stelle angebracht sein muss.
    Die Kennzeichnung erfolgt ausschließlich durch die Hersteller
    der Konstruktionen.
    Das zugehörige ONS/DMSB-Zertifikat mit entsprechender
    Serien-Nr. muss mitgeführt werden. Diese, ab dem
    1. 1. 1996 genehmigten ONS/DMSB-Zertifikate, sind nur
    beim Hersteller der Überrollvorrichtung erhältlich.
    Keine Kennzeichnungspflicht besteht für Konstruktionen
    mit Zertifikaten bei denen die Prüfberichts-Nr. mit .../67
    endet. Diese Zertifikate können bei der DMSB-Geschäftsstelle
    schriftlich angefordert werden."


    --> Am besten noch mal kurz die Prüfberichtsnummer prüfen und dann den o.g. Artikel ausdrucken und zum Zertifikat mit dazulegen, dann sollte es bei der nächsten Abnahme keine Probleme mehr geben.

    Ich habe in 9 Jahren aktiven Rallyesport noch nie von einem Fall gehört, dass jemand vom Start ausgeschlossen wurde (oder sogar vor ein Sportgericht musste), weil er die WPs schon vor einer Rallye unerlaubt "besichtigt" hat.


    Vielleicht sollte man da einfach mal ein Exempel statuieren?


    Schwierig ist es halt bei WPs, die vollständig auf öffentlichen Straßen gefahren werden, da bleibt nur eine Geschwindigkeitskontrolle von der Polizei und evtl. Meldung an den Veranstalter (wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Polizei rechtlich dazu befugt ist, Geschwindigkeitsverstöße o.ä. an jemand anderes weiterzuleiten wg. Datenschutz etc.).
    Sobald aber jemand auf landwirtschaftlichen Straßen o.ä. vor einer Rallye erwischt wird, gehört der sofort vom Start ausgeschlossen).
    Aber so weit wird es nie kommen, da die Trainierenden die "Lokalmatadoren" sind...

    Beim Gassnerschen EVO X konnte ich auf den Bildern vorne überhaupt keine Abschleppöse finden...


    Ich lass' meine Serienabschleppösen dran und wenn ein TK meckert, dann binde ich eine Schlaufe von einem Seil, das ich mir gerade im Baumarkt geholt habe und das eine max. Zugkraft von 2500kg kann, um die Serienösen.
    Bin mal gespannt, ob das klappt...

    Hallo,


    ich habe mir gerade ein paar Bilder von der Taunus-Rallye angeschaut und dabei speziell auf die Abschleppösen geachtet. Kann es sein, dass die wenigsten Abschleppösen nach der neuen Vorschrift verbaut haben? Die meisten haben ihre serienmäßigen Abschleppösen dran...
    Wird das von den TK nicht überprüft?
    Bevor ich hier nen riesen Aufwand betreibe und mir irgendwas an mein Auto schweiße, lasse ich lieber die originalen dran - wo kein Kläger da kein Richter, oder sehe ich das falsch?

    Hallo,
    da ich in meinen 318is neue Querlenker einbauen muss, bin ich am überlegen, ob ich die exzentrischen Querlenkerlager oder die zentrischen Querlenkerlager verwenden soll (beide jeweils in der "Vollgummiversion" vom M3).


    Hat jemand Erfahrungen mit dem Fahrverhalten mit den exzentrischen?


    Ich denke, dass mit den exzentrischen = mehr Nachlauf das Einlenkverhalten schlechter wird, ist aber nur Theorie...?


    Gruß,
    Bimmer