Lizenz mit / ohne Führerschein?

  • *auchmeinensenfdazugebobwohlmirswurschtist*


    Die Sache mit der höheren Geldstrafe ist in Deutschland schon möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.


    Zum Beispiel, wenn der "Angeklagte" beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist wie etwa LKW-Fahrer, Außendienstvertreter o.ä. Und, wenn sich der Regelverstoß in einem bestimmten Bereich befindet.


    Wie die 100&ige Rechtslage aussieht, weiß ich auch nicht, hat aber ein Onkel von mir auch beantragt und auch bekommen. Die Geldstrafe war dafür umso saftiger.


    Aber 188 statt 130 ist schon hart 8o

  • Zitat

    Original von es geht auch ohne
    @ Mattes


    Kennst Du Juha Repo? Der hatte noch nie in seinem Leben einen Führerschein und wurde trotzdem mit Mäkinen Weltmeister. Fuhr auch mit Kankkunen etc.


    Als Beifahrer braucht man KEINEN Führerschein, weder 200, DRM noch WRC.



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    dann muss sich der gute mike nen octavia als rechtslenker mieten, sitzt bei uns ja dann auch auf dem beifahrersitz :)

    8)NO RISK NO FUN 8)

  • steht doch alles groß und breit in den Lizenzbestimmungen.


    Lesen!!!



    Art. 12 Fahrerlaubnis
    (1) Für den Erwerb einer Fahrerlizenz ist der Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
    (2) Für bestimmte Veranstaltungsarten (z. B. Rallye) ist der Besitz der gültigen Fahrerlaubnis
    für das betreffende Fahrzeug vorgeschrieben (vgl. hierzu die einschlägigen
    Reglements und Bestimmungen). Ohne gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) dürfen
    Teilnehmerfahrzeuge nicht – auch nicht teilweise – im öffentlichen Straßenverkehr
    bewegt werden.



    Zu der Jungen Damen in der Challenge, Sie wird wohl schieben müssen;)


    Art. 18 Nationale DMSB-Junioren-Lizenz
    (1) Die Nationale DMSB-Junioren-Lizenz kann ab den Jahrgängen gem. Absatz 2 beantragt
    werden.
    (2) Die Nationale DMSB-Junioren-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an nachfolgenden
    nationalen DMSB-Veranstaltungen:
    – Dragster (Jahrgang 1987–1997)
    – Cross-Kart (Jahrgang 1987–1993)
    – Rallye/Beifahrer (Jahrgang 1987–1990)
    – Gleichmäßigkeitsprüfung (Jahrgang 1987–1989)
    – Slalom (Jahrgang 1987–1989)
    Gruppe SE bis max. 1400 ccm ohne Aufladung.
    – Autocross (Jahrgang 1987–1989)
    AC-Serientourenwagen bis max. 1400 ccm ohne Aufladung.
    – Rallycross (Jahrgang 1987–1989)
    Gruppe N/DN bis max. 1400 ccm ohne Aufladung.
    (3) Erteilungsvoraussetzung bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der
    gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile) oder des gesetzlichen Vertreters (nur ein
    Elternteil oder der Vormund).

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