*auchmeinensenfdazugebobwohlmirswurschtist*
Die Sache mit der höheren Geldstrafe ist in Deutschland schon möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Zum Beispiel, wenn der "Angeklagte" beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist wie etwa LKW-Fahrer, Außendienstvertreter o.ä. Und, wenn sich der Regelverstoß in einem bestimmten Bereich befindet.
Wie die 100&ige Rechtslage aussieht, weiß ich auch nicht, hat aber ein Onkel von mir auch beantragt und auch bekommen. Die Geldstrafe war dafür umso saftiger.
Aber 188 statt 130 ist schon hart