Genehemigungsverfahren Rallyestrecke

  • Hello 2 all!


    Wie funktioniert eigentlich so ein Genehmigungsverfahren für eine Rallye? Mit welchem zeitlichen Vorlauf wird die Strecke genehmigt?
    Ich nehme mal an, dass das Landratsamt und die Gemeinden, durch die die Strecke führt, das lange vor dem Veranstaltungstermin genehmigen müssen.
    Hintergrund der Frage ist auch der, dass ich jetzt 2x erleben musste, dass die Verbindungsetappe gesperrt wurde: Grabfeld-Rallye - eine Ortsdurchfahrt wurde von der Feuerwehr wegen eines Festumzuges gesperrt und Rallye-Zwickauer Land - selbst die Umleitung (wurde per Bulletin veröffentlicht) wurde von der Polizei gesperrt, wegen des Mitarbeitertages von VW.
    Können denn die Behörden (LRA, Gemeinde, Polizei...) nicht voneinander wissen, welche Sachen sie genehmigen? Da stimmt doch mit der Kommunikation was nicht.
    Wie funktioniert denn so ein Genehmigungsverfahren für eine Rallye?
    Wer kennt sich aus?


  • Können denn die Behörden (LRA, Gemeinde, Polizei...) nicht voneinander wissen, welche Sachen sie genehmigen? Da stimmt doch mit der Kommunikation was nicht.



    Genau richtig erkannt. Und das ist schon die Lösung für dein Problem bzw. die Ursache...

    no one can reach me the water ;)
    my english makes me nobody so easy after

  • Die können schon von einander wissen, die Frage ist, ob die jeweiligen Mitarbeiter einen Überblick über ihre Genehmigungen haben und in wie weit sich sie sich bewusst sind, wem sie was genehmigen.
    Da man auf den Verbindungsetappen im Prinzip eine normaler Verkehrsteilnehmer ist und es dafür keiner außergewöhnlichen Genehmigung bedarf (sprich Kolonenfahrt, Sperrung etc.), kann bzw. darf die Behörde einem anderen Antragsteller die Genehmigung nicht verweigern, wenn keine außergewöhnlichen Gründe Vorliegen, was aber auch viel im Ermessenspielraum der Behörde liegt.
    Anders sieht es bei den WP´s aus. Wenn sie einmal genehmigt sind, haben andere Antragsteller das Nachsehen (Außnahmen bestätigen die Regel).


    Im Falle der Grabfeld-Rallye wäre noch zu prüfen, ob die Sperrung durch die FW überhaupt genehmigt war(ohne jemanden was unterstellen zu wollen). Fakt ist, bei einer genehmigten Sperrung ist eine Umleitung auszuschildern bzw. bei einer verübergehenden Sperrung müssten Beschilderungen stehen mit Datum und Uhrzeit etc. Dafür gibt es in der Regel sogar einen zeitlichen Ablaufplan, wann, wo, welches Schild zu stehen hat. Die Kosten trägt der Antragsteller.
    Aber nicht selten nehmen das gerade in kleinen Orten, mit wenig befahrenen Straßen die FW´s selber in die Hand.


    Zitat

    Wie funktioniert eigentlich so ein Genehmigungsverfahren für eine Rallye?


    Die Anträge gehen an das Verkehrsamt des jeweiligen Landkreises und, je nach Baulastträger (oder wie das heist) auch an das Landesverwaltungsamt. Gemeinden bzw. Bürgermeister werden eigentlich nur einbezogen, wenn eine WP, ein Zuschauerparkplatz o.ä. deren Teretorium tangiert.
    Diese Behörden haben dann eigentlich die Aufgabe ander Behörden, wie z.B. Polizei, Wasserbehörden etc. mit einzubeziehen und dem Antrag stattzugeben, Auflagen zu erteilen oder ihn eben nicht zu genehmigen.
    Das ist nur der grobe Ablauf. Details wären wohl ein abendfüllendes Programm.


    Aber ich sag mal so, wegen ner plötzlichen Umleitung oder kurzfristigen Sperrung muss man keinen Staatsakt draus machen. Sicherlich ist das ärgerlich, stört den Ablauf der Rallye, beschert den Co-piloten ein bissel Abwechslung und wirft oft ein schlechtes Licht auf den Veranstalter(der meist nix dafür kann), aber wichtiger ist doch das die Wp´s ordentlich funzen und das nach der Theken-WP alle wieder gesund nach Hause kommen;)

  • Aber ich sag mal so, wegen ner plötzlichen Umleitung oder kurzfristigen Sperrung muss man keinen Staatsakt draus machen. Sicherlich ist das ärgerlich, stört den Ablauf der Rallye, beschert den Co-piloten ein bissel Abwechslung und wirft oft ein schlechtes Licht auf den Veranstalter(der meist nix dafür kann), aber wichtiger ist doch das die Wp´s ordentlich funzen und das nach der Theken-WP alle wieder gesund nach Hause kommen;)



    So sieht's aus.
    Man spart sich auch viel eigenen Ärger, wenn man den Fahrerverbindungsmann anruft.
    Der kann einmal das Problem der Fahrleitung melden, die ggf. die ZK neutralisiert und zum anderen eine Umleitung heraussuchen, falls keine Karte im Fahrzeug vorhanden ist *zwinker* und man eine Umfahrung nicht selbst findet.
    Damit ist für mich bzw. mich und meine Co-Pilotin das "Problem" aus dem Kopf und wir können uns wieder voll auf die Rallye konzentrieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Funk ()

  • Hello


    Zitat

    Da man auf den Verbindungsetappen im Prinzip eine normaler Verkehrsteilnehmer ist und es dafür keiner außergewöhnlichen Genehmigung bedarf (sprich Kolonenfahrt, Sperrung etc.), kann bzw. darf die Behörde einem anderen Antragsteller die Genehmigung nicht verweigern, wenn keine außergewöhnlichen Gründe Vorliegen, was aber auch viel im Ermessenspielraum der Behörde liegt.


    Aber ich habe es schon auf einer Rallye-Ulm (2010) erlebt, dass die Durchfahrt (Verbindungsetappe) in Eggingen nicht erlaubt worden war und die Anfahrt zur Einsingen-WP ein grosser Umweg werden musste. Also die Gemeinden nehmen schon Einfluss, auch auf die Verbindungsetappe.


    Sport frei!

  • Kann durchaus sein, muss nicht. Das kann ja mehrer Gründe haben. Eine geplante Baustelle oder vielleicht sitzt ja auch ein cleverer Beamter(im positiven Sinne) in seinem Stübchen und geht schon mal bei der Streckengenehmigung eventl. Ärger aus dem Weg.

  • So sieht's aus.
    Man spart sich auch viel eigenen Ärger, wenn man den Fahrerverbindungsmann anruft.
    Der kann einmal das Problem der Fahrleitung melden, die ggf. die ZK neutralisiert und zum anderen eine Umleitung heraussuchen, falls keine Karte im Fahrzeug vorhanden ist *zwinker* und man eine Umfahrung nicht selbst findet.
    Damit ist für mich bzw. mich und meine Co-Pilotin das "Problem" aus dem Kopf und wir können uns wieder voll auf die Rallye konzentrieren.



    desswegen bin ich dir am samstag auch ständig aufn sack gegangen :cool:


    vorlauf fürs genehmigungsverfahren sind in der regel 2-3 monate

  • Dann machen wir was falsch!


    Für das eigentliche Genehmigungsverfahren gebe ich dir Recht, dieses Reichen auch wir
    3 bis 4 Monate vorher ein. Aber davor liegen noch in etwa 6 Monate Vorbereitungszeit.
    Denn wir wollen ja nicht ein blaues Wunder erleben, was zur Absage einer Rallye führen kann.
    Bei uns braucht man die Genehmigungen der Gemeinden, des Kreises, der Regierung, Forstamt, untere Landschaftsbehörde und nicht selten die Zustimmung einzelner Anwohner.
    Bei den meisten Rallyes werden auch die Gemeinden mit einbezogen, da diese in den meisten Fällen die Baulastträger der Wirtschaftswege sind.


    Gruß André



  • Und genau deshalb danken wir euch für eure Arbeit:):) Und das alles ,damit wir möglichst schnell durch die schöne Eifel fahren können.
    Bis im September dann.
    Team Wirths-Schmitt

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!